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 Lydia Schmidinger
Michael Thomasberger   

GemeindeFlächendwidmungsplan Änderung Nr. 5.29, Öffentliche Auflage § 33 (3) Oö. ROG 1994 (Anm. Sternchengebäude im Sulzgraben)
Kundmachung: Gemäß den Bestimmungen des §33 (3) Oö. ROG 1994 idgF. wird darauf hingewiesen, dass die Planentwürfe zur öffentlichen Einsichtnahme am Gemeindeamt aufliegen.


Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wird dies durch vierwöchigen Anschlag mit der
Aufforderung kundgemacht, dass jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, bis einschließlich 21.11.2023 schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Gemeindeamt einbringen kann.
Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, ist berechtigt, während der
Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Gemeindeamt Eidenberg einzubringen.
pdfFlächenwidmungsplanänderung

Anmerkung der Redaktion: Die Veröffentlichung obigen Aushang auf der Homepage www.eidenberg.at ist ein Service der ArGe Homepage Eidenberg. Die Homepage ersetzt weder die Amtstafeln noch wird Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtswirksamkeit erhoben. Die rechtlich relevanten Amtstafeln sind die der jeweiligen zuständigen Behörde.