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 Lydia Schmidinger
Michael Thomasberger   

GemeindeFlächenwidmungsplan  - Änderung „Eidenberger Alm". Zur Erweiterung der Beherbergungsmöglichkeiten der Eidenberger Alm soll zusätzliches „Sondergebiet des Baulandes - Tourismus" mit der klaren Einschränkung, dass dauerhaftes Wohnen nicht zulässig ist, gewidmet werden.


Aushang:
Flächenwidmungsplan  - Änderung Nr. 5.26 „Eidenberger Alm"
Örtliches Entwicklungskonzept - Änderung Nr. 2.08 „Eidenberger Alm"

Öffentliche Auflage § 33 (3) Oö. ROG 1994

Kundmachung


Es ist beabsichtigt, die Änderung Nr. 26 des Flächenwidmungsplanes Nr. 5 und die Änderung Nr. 8 des Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2 zu beschließen.

Gemäß den Bestimmungen des §33 (3) Oö. ROG 1994 idgF. wird darauf hingewiesen, dass die Planentwürfe zur öffentlichen Einsichtnahme am Gemeindeamt aufliegen.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wird dies durch vierwöchigen Anschlag mit der Aufforderung kundgemacht, dass jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, bis einschließlich 22.08.2023 schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Gemeindeamt einbringen kann.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Gemeindeamt Eidenberg einzubringen.

Flächenwidmungsplan  - Änderung Nr. 5.26 „Eidenberger Alm"

 Anmerkung: Die Veröffentlichung obigen Aushang auf der Homepage www.eidenberg.at ist ein Service der ArGe Homepage Eidenberg. Die Homepage ersetzt weder die Amtstafeln noch wird Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtswirksamkeit erhoben. Die rechtlich relevanten Amtstafeln sind die der jeweiligen zuständigen Behörde