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 Lydia Schmidinger
Michael Thomasberger   

Gemeinde schmal Redaktionelle Mitschrift aus der Gemeinderatssitzung vom 23. April 2017

Das Wichtigste aus der Sitzung zusammengefasst hier im „Dorfkurier“ von Michael Thomasberger

Tagesordnung:

  1. Genehmigung der Kassen-Haushalts- und Vermögensrechnung für das Finanzjahr 2016
  2. Kenntnisnahme des Rechnungsabschlusses 2016 - VFI Eidenberg u. Co KG
  3. Voranschlag für das Finanzjahr 2017, Kenntnisnahme Prüfbericht BH Urfahr-Umgebung
  4. Volksschule Eidenberg, Beschluss betreffend Teilrechtsfähigkeit gemäߧ 7a (5) Oö.POG
  5. Schulzentrum Gramastetten, Sanierung 3. Bauabschnitt, Vereinbarung nach dem Oö. Pflichtschulorganisationsgesetzes
  6. Pflicht zur Sicherung der Ordnungs- und Rechtmäßigkeit der Bauverwaltung, Schreiben des Landes OÖ. Kenntnisnahme
  7. Freiwillige Feuerwehr Kronabittedt, Ankauf eines Kleinlöschfahrzeuges, Kostenbeitrag der Gemeinde Eidenberg
  8. Beschluss von Förderrichtlinien betreffend Kleinkläranlagen-Antrag der SPÖ GR-Fraktion
  9. Kleinkläranlage Schiefegg, Beschluss betreffend Gemeindeförderung
  10. Neubau Güterweg Lanzerstorfer (Windhager), Beschluss Finanzierungsplan
  11. Errichtung eines Gehsteiges in Untergeng
    a) Finanzierungsbestätigung für das Land Oö.
    b) Beschluss Finanzierungsplan
  12. Güterweg Grillberger, Katasterschlussvermessung, Durchführung nach den Sonderbestimmungen des Liegenschaftsteilungsgesetzes
  13. Flächenwidmungsplan Änderung 5.04 „Bogenparcour" Versagungsgründe des Landes, neuerliche Beschlussfassung
  14. Flächenwidmungsplan Änderung 5.06 „Lehner-Wosig" Beschluss gern.§ 36 (6) OÖ.ROG Dr. Zeizinger Andrea, 4020 Linz/Ing.Stern-Straße 54, Berufung gegen den Bescheid über die Vorschreibung des Erhaltungsbeitrages (Kanalisationsanlage) vom 27.09.2016
  15. Dr. Zeizinger Andrea, 4020 Linz/Ing.Stern-Straße 54, Berufung gegen den Bescheid über die Vorschreibung des Erhaltungsbeitrages (Kanalisationsanlage) vom 27.09.2016
  16. Keimelmayr Hubert, 4048 Puchenau/Tabergerweg 29, Berufung gegen den Bescheid über die Vorschreibung des Erhaltungsbeitrages (Kanalisationsanlage) vom 27.09.2016
  17. Leitner Johann, 4201 Eidenberg/Schiefegg 8, Berufung gegen die Bescheide über die Vorschreibung des Erhaltungsbeitrages (Kanalisationsanlage) vom 27.09.2016
  18. Kenntnisnahme der Niederschrift des Prüfungsausschusses vom 16.2.2016
  19. Allfälliges
  Berichtigung Ing. Christian Wohlgemuth zu Kosten Stelzmühlweg
  Aus dem Gemeindevorstand, Bericht des Bürgermeisters
  Allgemeines, Bericht des Bürgermeisters
  Aus dem Umweltausschuss, Bericht des Umweltausschussobmann Thomasberger
  Aus dem Bauausschuss, Bericht vom Bauausschussobmann Ing. Schütz
  Obstbaumschnittkurs, Einladung von GR Mair


Sie können durch Anklicken obiger Tagesordnungspunkte direkt zu den Details gelangen.

TOP 1: Genehmigung der Kassen-Haushalts- und Vermögensrechnung für das Finanzjahr 2016

Ordentlicher Haushalt:
Im ordentlichen Haushalt finden sich alle Ausgaben (Büromaterial, Strom, Gebäudeinstandhaltung, Darlehensrückzahlungen, Personalkosten etc.) und Einnahmen des laufenden Betriebes.
Einnahmen: 3.375.358,49 Euro
Ausgaben: 3.339.810,72 Euro
Soll-Überschuss: 35.547,77 Euro


An Gesamtzuführungen
vom ordentlichen Haushalt zum außerordentlichen Haushalt gab es rund 146.000 Euro, davon entfielen rund 65.000 Euro auf die Erweiterung der Volksschule, 20.000 Euro auf den Neubau Kindergarten, 40.000 Euro auf das Straßenbauprogramm und 20.000 Euro für die Güterweginstandsetzung.

 

Rücklagen: Zuführungen Endstand 31.12.2016
Allgemeine Rücklage 109.54 Euro 111.394,94 Euro
Aufschließungsbeitrag Verkehr 10.499,60 Euro
29.068,49 Euro
Aufschließungsbeitrag Kanal 22.363,42 Euro
410.565,71 Euro
Erhaltungsbeitrag Kanal 29.821,33 Euro
110.485,54 Euro
Aufschließungsbeitrag Wasser 60,16 Euro
61.184,01 Euro
Erhaltungsbeitrag Wasser 771,67 Euro
5.760,79 Euro


Bei den Rücklagen gab es 2016 keine Abgänge
.

 

Schuldenstand:   Endstand 31.12.2016
Kanalbau Bauabschnitt 1,2,4 und 5 Darlehen 3.107.580,70 Euro
Erweiterung VS Darlehen 232.800,00 Euro
Erweiterung VS ZwDarlehen 570.000,00 Euro
Neubau KiGa Darlehen 175.000,00 Euro
Neubau KiGa ZwDarlehen 330.000,00 Euro

Die Gesamtschulden belaufen sich somit auf 4.415.380,70 Euro.

Die als „Darlehen“ bezeichneten Beträge sind von der Gemeinde zu finanzieren, die „ZwDarlehen“ sind Zwischenfinanzierungen und werden aus Bundes und/oder Landesmitteln bezahlt.

Außerordentlicher Haushalt:
Der außerordentliche Haushalt enthält die Gemeindeprojekte, das sind jene Ausgaben, die der Art nach nur vereinzelt vorkommen oder der Höhe nach den normalen wirtschaftlichen Rahmen der Gemeinde erheblich überschreiten und die ganz oder teilweise durch außerordentliche Einnahmen gedeckt werden (Straßenbau, Errichtung eines Abwasserkanals, Ankauf eines Feuerwehrfahrzeuges, Kindergarten-Neubau, Sanierung der Volksschule, ...).

Einnahmen:  3.330.645,74  Euro
Ausgaben: 
3.504.863,60 Euro
Fehlbetrag: 174.217,86 Euro


Bei Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben ergibt sich für den Außerordentlichen Haushalt 2016 somit ein Minus von 174.217,86 Euro.

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TOP 2: Kenntnisnahme des Rechnungsabschlusses 2016 - VFI Eidenberg u. Co KG

Hinter VFI Eidenberg verbirgt sich die Abkürzung "Verein zur Förderung der Infrastruktur Eidenberg". Darin enthalten sind die beiden Objekte "Gemeindeamt Eidenberg" und "Feuerwehrhaus Berndorf".
Da es sich hier um eine reine „Durchlaufverrechnungen“ handelt, sind die Einnahmen und Ausgaben jeweils in derselben Höhe, jeweils 30.290,05 Euro .

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TOP 3: Voranschlag für das Finanzjahr 2017, Kenntnisnahme Prüfbericht BH Urfahr-Umgebung

Der Voranschlag wird von der Bezirkshauptmannschaft auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit geprüft und führte auszugsweise zu folgenden Festellungen:

Die Investitionsmaßnahmen betragen beim Voranschlag 0,5% der ordentlichen Ausgaben, die Instandhaltungsmaßnahmen betragen 1,6% der ordentlichen Ausgaben.
Die Personalaufwendungen liegen bei rund 25% der gesamten ordentlichen Ausgaben.

Im Außerordentlichen Haushalt wurden die einzelnen Vorhaben geprüft.

Mit dem Voranschlag wird auch der mittelfristige Finanzplan geprüft.
In Anbetracht der vorliegenden Planung ist anzunehmen, das die Gemeinde in den kommenden Jahren ihr ordentliches Budget nicht mehr ausgleichen wird können. Von der Gemeinde sind zeitgerecht sämtliche in ihrem Einflussbereich liegenden Möglichkeiten auszuschöpfen, damit dieser Entwicklung entsprechend entgegen gewirkt werden kann. Der Vollständigkeit halber weist die BH Urfahr-Umgebung darauf hin, dass der Haushaltsausgleich gegebenenfalls unter Einbringung von allgemeinen Rücklagemittel herbeizuführen ist.
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TOP 4: Volksschule Eidenberg, Beschluss betreffend Teilrechtsfähigkeit gemäߧ 7a (5) Oö.POG

 

Für die Abwicklung von kleinen Rechtsgeschäften ist ein Gemeinderatsbeschluss notwendig. Mit dieser Berechtigung erhalten die Schulen den Status einer Rechtspersönlichkeit. Die Einrichtung dieser Schulen wird durch zwei ehrenamtliche Geschäftsführer (Schulleiter und Schulforum) geleitet und nach außen vertreten.
Beispiel: Wenn für eine Veranstaltung ein Raum zur Verfügung gestellt wird und dafür ein kleiner Unkostenbeitrag lukriert wird.
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TOP 5: Schulzentrum Gramastetten, Sanierung 3. Bauabschnitt, Vereinbarung nach dem Oö. Pflichtschulorganisationsgesetzes

Die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen - im Sinne der § 50 des Oö. Pflichtschulorganisationsgesetztes 1992 idgF - sind anteilsmäßig auf jene Gemeinden umzulegen, aus denen Schüler die neue NMS besuchen.
Die verbleibenden Gesamtbaukosten für die Schulsanierung, aufgeteilt auf die Jahre 2015 – 2020 laut Finanzierungsplan, betragen pro Jahr 196.730,16 Euro. Davon entfallen rund 50.000 Euro jährlich auf die Gemeinde Eidenberg.
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TOP 6: Pflicht zur Sicherung der Ordnungs- und Rechtmäßigkeit der Bauverwaltung, Schreiben des Landes OÖ. Kenntnisnahme

Wie aus den Medien bekannt, hat es in Oberösterreich teilweise grobe Missstände in der Bauverwaltung gegeben. Aus diesem Anlass erhielten die Magistrate und die Gemeindeämter ein Schreiben des Land Oberösterreich, das dem Gemeinderat und dem Prüfungsausschuss zur Kenntnis gebracht werden muss.
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TOP 7: Freiwillige Feuerwehr Kronabittedt, Ankauf eines Kleinlöschfahrzeuges, Kostenbeitrag der Gemeinde Eidenberg

Für die Freiwillige Feuerwehr Kronabittedt wird im Jahr 2017 ein neues Kleinlöschfahrzeug angeschafft. Für die Beschaffung dieses Fahrzeuges fallen Kosten von rund 102.500 Euro an.
Für das auszuscheidende Fahrzeug hat die Gemeinde Eidenberg im Jahre 1988 einen Kostenbeitrag von rund 3% der Anschaffungskosten als Zuschuss geleistet.
Auch bei diesem Ankauf beteiligt sich die Gemeinde wieder mit einem Zuschuss von 3% (3.072 Euro).
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TOP 8: Beschluss von Förderrichtlinien betreffend Kleinkläranlagen-Antrag der SPÖ GR-Fraktion

 

Aus gegebenem Anlass (TOP 9 der Tagesordnung) und weiteren ähnlich gelagerten Projekten die derzeit laufen, bringt die SPÖ-Fraktion einen Antrag auf Beschlussfassung für allgemein gültige Förderrichtlinien für Kleinkläranlagen ein. Mit der Festschreibung von Förderrichtlinien soll einerseits der Bauwerber Klarheit über eine diesbezügliche Förderung in Höhe von 10 % der anerkannten Errichtungskosten haben, anderseits soll die umweltfreundliche Abwasserentsorgung damit gefördert werden. Eine Verknüpfung mit einer Mindestanzahl von an der Kleinkläranlage angeschlossenen Objekten wird bewusst nicht vorgesehen, um auch Einzelobjekten den Anreiz für die Errichtung einer Kleinkläranlage zu bieten.

Mittelfristig bringt diese Förderung der Gemeinde Einsparungen durch Ersparnisse in der Stützung des Preises der Senkgrubenräumung. Letztlich also eine win-win Situation für den Errichter einer Kleinkläranlage und der Gemeinde.

Die Förderung soll in Anlehnung an die Gewährung der Bundesförderung erfolgen, das heißt ausschließlich für Objekte gewährt werden, die außerhalb der “gelben Zone“ liegen und zukünftig nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden.
Weiteres soll die Förderung mit dem „ordentlichen Wohnsitz“ in der Gemeinde verbunden sein. Dies ist in den Steuer-Ertragsanteilen begründet, die die Gemeinde nur für Einwohner mit Hauptwohnsitz in Eidenberg erhält. In der Diskussion wurde seitens des Gemeinderates darauf hingewiesen, dass Zweitwohnungsbesitzer nicht in den Genuss der Förderung kämen. GR Thomasberger begründete dies nochmals mit dem Hinweis auf die Steuer-Ertragsanteile, die die Gemeinde bei Zweitwohnungsbesitzern nicht erhält, und dass im Übrigen in solchen Fällen lediglich eine Hauptwohnsitz-Meldung in Eidenberg erfolgen müsste. Dann wäre auch hier die Förderbarkeit gegeben.

Der Antrag der SPÖ wurde mit 21 Gegen-Stimmen – gegenüber 4 Pro-Stimmen abgewiesen.

Der Bürgermeister stellte den Zusatz-Antrag auf Behandlung der Förderrichtlinien im Umweltausschuss und schlug folgende Erweiterungen vor:

  • Ungeachtet der Steuer-Ertragsanteile sollen ALLE Kleinkläranlagen in Eidenberg gefördert werden.
  • Die Bundesförderung wird nur gewährt, wenn das Projekt von Projektanten betreut wird. Bei Errichtung von Kleinkläranlagen, bei denen nur eine wasserrechtliche Genehmigung vorliegt und die Errichtung ohne Projektanten erfolgt, würden durch Wegfall der Förderkriterien keine Bundesförderung erhalten und somit auch keine Gemeindeförderung zugestanden bekommen. Der Bürgermeister spricht sich ausdrücklich dafür aus, dass auch in diesen Fällen eine Gemeindeförderung gewährt werden sollte.

Der Zusatz-Antrag auf Behandlung der Förderrichtlinien der SPÖ in der nächsten Umweltausschusssitzung wurde einstimmig angenommen
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TOP 9: Kleinkläranlage Schiefegg, Beschluss betreffend Gemeindeförderung

 

In Oberschiefegg, die Zufahrt führt über Davidschlag, wurde eine Kleinkläranlage errichtet. An diese Anlage wurden sieben Objekten angeschlossen, eines davon liegt im Gemeindegebiet Kirchschlag. Der Anlage wurden Bundes- und eine Landesförderung zugestanden. Der Gemeinde liegt nun ein Förderansuchen mit dem Ersuchen vor, dieses Projekt auch seitens der Gemeinde zu fördern. Alle erforderlichen Bewilligungen liegen vor.

In den vergangenen Jahren gab es bereits ähnliche Förderansuchen, bei denen jeweils eine 10 prozentige Förderung von den anerkannten Gesamtbaukosten vom Gemeinderat bewilligt wurden.

Der Umweltausschuss hat sich mit gegenständlichen Förderansuchen befasst und empfiehlt dem Gemeinderat, auch hier die Errichtung der Kleinkläranlage mit zehn Prozent auf Basis der anerkannten Gesamtkosten von 52.732 Euro zu fördern.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
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TOP 10: Neubau Güterweg Lanzerstorfer (Windhager), Beschluss Finanzierungsplan

 

Die geschätzten Baukosten betragen rund 115.000 Euro.
Diese Ausgaben werden aus einem Landesbeitrag von 74.750 Euro, der Bedarfszuweisung von 20.000 Euro, einem Interessenten-Beitrag von 17.250 Euro und der Verkehrs-Rücklage der Gemeinde 3.000 Euro finanziert.
Seitens des Güterwegmeisters Stumptner wurde zugesagt, dass die Rohtrasse noch heuer noch errichtet wird, so Amtsleiter Reiter.
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Top 11:
Errichtung eines Gehsteiges in Untergeng
 a) Finanzierungsbestätigung für das Land Oö.
  b) Beschluss Finanzierungsplan

 

Die Gesamtkosten einschließlich der Grundeinlösungskosten der Baumaßnahmen werden auf 174.000 Euro geschätzt (davon betragen die Grundeinlösungskosten ca. 22.000 Euro).
Der 50% Gemeindeanteil beträgt 87.000 Euro. Landesrat Hiegelsberger hat zugesagt, diese in Form einer Bedarfszuweisung zu übernehmen.
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Top 12: Güterweg Grillberger, Katasterschlussvermessung, Durchführung nach den Sonderbestimmungen des Liegenschaftsteilungsgesetzes

 

Nach Fertigstellung des Güterweges hat es durch das Land Oö. eine Vermessung im Beisein der Grundanrainer / Grundbesitzer gegeben. Die grundbücherliche Durchführung erfolgt nun nach den Sonderbestimmungen des Liegenschaftsteilungsgesetztes.
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13. Flächenwidmungsplan Änderung 5.04 „Bogenparcour" Versagungsgründe des Landes, neuerliche Beschlussfassung

 

Auf Grund einiger „Versagungsgründe“ wurde die Änderung des Flächenwidmungsplanes nicht genehmigt. Folgende Forderungen wurden seitens des Landes Oö. gestellt:

  • Einschränkung der Möglichkeit der Bebauung auf der Widmung Eisstocksport
  • Würdigung der ergänzenden Stellungnahme bzgl. Bedarf an einer weiteren Bogensportanlage im Rahmen der Interessensabwägung im Gemeinderat
  • Vorlag eines sicherheitstechnischen Gutachtens
  • Berücksichtigung der bestehenden Quellfassungen durch Mindestabstände
  • Die Errichtung eines Gebäudes für den Bogenverleih und Parkplätze sollten berücksichtigt werden

Die erforderlichen Unterlagen liegen nun vor. Der Gemeinderat fasste daher den Beschluss, das Änderungsverfahren weiterzuführen.
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 14. Flächenwidmungsplan Änderung 5.06 „Lehner-Wosig" Beschluss gern.§ 36 (6) OÖ.ROG

 

Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.
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15. Dr. Zeizinger Andrea, 4020 Linz/Ing.Stern-Straße 54, Berufung gegen den Bescheid über die Vorschreibung des Erhaltungsbeitrages (Kanalisationsanlage) vom 27.09.2016

 

Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt. Die Berufung wurde zurückgezogen.
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16. Keimelmayr Hubert, 4048 Puchenau/Tabergerweg 29, Berufung gegen den Bescheid über die Vorschreibung des Erhaltungsbeitrages (Kanalisationsanlage) vom 27.09.2016

 

Die Berufung  wurde abgewiesen und der Bescheid der Abgabenbehörde 1. Instanz  bestätigt
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17. Leitner Johann, 4201 Eidenberg/Schiefegg 8, Berufung gegen die Bescheide über die Vorschreibung des Erhaltungsbeitrages (Kanalisationsanlage) vom 27.09.2016

 

Die Berufungen gegen zwei Bescheide wurde abgewiesen und die Bescheide der Abgabenbehörde 1. Instanz  bestätigt
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18. Kenntnisnahme der Niederschrift des Prüfungsausschusses vom 16.2.2016

 

Bericht von Obfrau Gudrun Helfert: Der Prüfungsausschuss hat das letzte Quartal 2016 geprüft. Es gab keine Beanstandungen.
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19. Allfälliges

:
  • Berichtigung Ing. Christian Wohlgemuth zu Kosten Stelzmühlweg
    GR Wohlgemuth berichtigt seine Aussage von der letzten Gemeinderatssitzung anlässlich des Berichtes aus dem Prüfungsausschuss vom 20. Oktober letzten Jahres. Irrtümlicherweise wurden als Kosten Stelzmühlweg eine Teilsumme und nicht die Gesamtkosten vorgelesen. Da in der Niederschrift keine Gesamtsumme genannt wurde, ersuche ich um Kenntnisnahme meiner Korrektur.
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  • Aus dem Gemeindevorstand, Bericht des Bürgermeister
    • Förderansuchen Bio-Gwölb: Das ansuchen geht an den Bauausschuss mit dem Auftrag, Förderrichtlinien für künftige Förderansuchen aus dem Wirtschaftsbereich zu erstellen
    • Förderansuchen Jagdhornbläser: Dem Förderansuchen wurde mit einem Betrag von 250 Euro stattgegeben
    • Verein Urlaub am Bauernhof Mühlviertel: Dem Förderansuche wurde mit 50 Euro entsprochen
    • Podest Gemeindewohnhaus: Den Auftrag für ein Podest und die Anschlussbleche erhielt die Firma Mayr
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  • Allgemeines, Bericht des Bürgermeisters
    • Das Sportplatzkonzept ist in Auftrag, für BA Mitglieder gibt es Anfang April einen Termin, bei dem der Entwurf vorgestellt wird.
    • Das Rote Kreuz Walding hat einen größeren Umbau mit Gesamtkosten von 1.5 Mio Euro geplant, davon müssen sie aber selbst 1 Mio Euro aufbringen. Sie ersuchen daher die Gemeinden um Spenden und Eigenleistungen durch Bauhofmitarbeiter etc. für das nächste Jahr.
    • Der Baubeginn der WOSIG-Häuser wird 2018 sein. Im April gibt es einen Termin mit der Wasserrechtsbehörde, mit Wasserökologen, die sich die Rückhaltebereiche ansehen werden und den erforderlichen Aufwand feststellen werden. Beim Land gibt es noch nicht viele, die sich mit der Thematik Hangwässer befassen. Wir sind da eine der ersten Gemeinden die dieses Thema mit mehreren Rückhaltebecken im Ortsgebiet im größeren Stil beginnen. Bevor man mit weiteren Planungen beginnt, sollte eine Begutachtung erfolgen.
    • Wie bei mehreren Tagesordnungspunkten besprochen, waren wir beim Landesrat Hiegelsberger. Bei der Besprechung wurde Geld für den Güterweg, den Gehsteig und auch 50.000 Euro für die beiden Sportvereine zugesichert.
    • Das Kleinlöschfahrzeug für Berndorf ist für 2019 zugesagt.
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  • Aus dem Umweltausschuss, Bericht vom Umweltausschussobmann Thomasberger
    Seit der letzten Gemeinderatssitzung fanden 3 Ausschusssitzungen statt. Eine davon in Lichtenberg mit einer gemeinsamen Infoveranstaltung zum Thema Entsorgung Grün- und Strauchschnitt.

    Kurze Zusammenfassung:

    • Über Einladung des Ausschusses berichteten die Forstwarte über ihre Tätigkeit im letzten Jahr, insbesondere über die Entwicklung der Käferpopulation im letzten Jahr. Eine redaktionelle Unterstützung für die nächste Ausgabe des Amtsblattes wurde vereinbart.
    • Das Thema um die Müllproblematik bei den Containerstandplätzen Geng und Eidenberg wurde diskutiert, an weiteren Lösungsansätzen wird gearbeitet, neue Stellplätze werden gesucht. Die Problematik einer eventuellen Doppelverpachtung der derzeitigen Stellfläche in Eidenberg durch das Stift sowohl an die Gemeinde Eidenberg in den 70iger Jahren (Pachtvertrag liegt vor) als auch einer weiteren Verpachtung an den Abwasserverband Unteres Rodltal in den 80iger Jahren stehen derzeit im Raum.
    • Grün- und Strauchschnitt Entsorgung bei der Kompostierungsanlage Aichbauer:
      Die Anlage ist an die genehmigte Kapazitätsgrenze gelangt und soll nun um mehr als das Doppelte vergrößert werden.
      Derzeit kann der Grün- und Strauchschnitt von den Eidenberger Bürgern in den ASZs Lichtenberg, Oberneukirchen, Hellmonsödt oder direkt bei der Kompostieranlage angeliefert werden. Die Verrechnung erfolgt im ASZ Lichtenberg in Form einer Barzahlung, ansonsten werden die angelieferten Mengen notiert und über die Gemeinden weiterverrechnet. Also eine Verrechnung nach dem Verursacherprinzip.
      Zur Vereinfachung der Verrechnung seitens des Betreibers soll zukünftig eine proportionale Verteilung der Entsorgungskosten der angelieferten Mengen erfolgen. Als Schlüssel sollen die Einwohnerzahlen der Gemeinden Eidenberg, Gramastetten und Lichtenberg herangezogen werden.

      Die der Gemeinde anheimgestellten Kostensollen anschließend gleichmäßig über die Müllgebühr an alle Haushalte weiterverrechnet werden, eine Lösung die für den ganzen Bezirk vom Abfallverband angestrebt wird.
      Der Ausschuss befasst sich mit der Verhältnismäßigkeit der Aufteilung und Weiterverrechnung der Kosten. Von rund 850 Haushalten wurden im Vergangenen Jahr von 55 Haushalten Strauchschnitt angeliefert bzw. weiterverrechnet.

      Zusatzinfo des Bürgermeisters: Praktisch der gesamte Bezirk hat bereits diese Verrechnung. Es wir da kein Weg vorbeiführen, dass die Gebühren auf diese Art umgelegt wird. Die Einführung einer Obergrenze für Anlieferungsmengen wird ohnedies empfohlen.
      Eine Registrierung bei der Anlieferung ist angedacht.

    • Ein weiteres Thema war die Wasserversorgung Eidenberg. Ein entsprechender Auftrag ist bereits seit langem an das Büro Eitler vergeben. Konkret steht die Errichtung einer Entsäuerungsanlage und die Schaffung eines Wasserschutzgebietes an.
      Derzeit sind grundbücherliche Durchführungen im Gange, erschwert durch eingetragene Servitute. Wie dramatisch die Situation ist, wie sehr hier der Umweltausschuss und auch der Bauausschuss gefordert ist, zeigt die Aussage der Gemeinde, dass es sich de facto bei der Wasserversorgungsanlage Eidenberg um eine „illegal betriebene“ Anlage handelt.
      Hier müssen wir gemeinsam entsprechenden Druck machen um hier raschest mögliche Lösung zu schaffen.

      Zusatzinfo des Bürgermeisters: Wir wissen von dieser Situation. Es werden ständig die Behälter und der PH-Wert durch die Gemeindearbeiter kontrolliert. Mehr können wir derzeit nicht machen
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  • Aus dem Bauausschuss, Bericht vom Bauausschussobmann Ing. Schütz
    Im Zuge der letzten Bauausschussitzung habe ich zu einer Filmvorführung „Ort schafft Ort“ eingeladen. Dieser Film wurde in Eidenberg bereits früher schon einmal gezeigt. Leider hat sich von den Gemeinderäten keiner dafür Zeit genommen.

    Weiteres möchte ich auf die Heckenaktion verweisen, die noch bis 27. März läuft.
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  • Obstbaumschnittkurs, Einladung von GR Mair
    GR Gottfried Mair ladet zum Obstbaumschittkurs der Ortbauernschaft ein. Termin: 8 April von 14:00 bis 16:00 Uhr mit dem Baumschulbesitzer Braunschmid. Ort: Familie Mair.
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Im Anschluss an die Sitzung gratulierte der Gemeinderat Bernhard Kaiser und Manfred Reiter zu den runden Geburtstagen.

Hinweis: Es handelt sich hierbei um eine redaktionelle Mitschrift und um kein offizielles Sitzungs-Protokoll der Gemeinde. 

DANKE: Der Bürgermeister ließ der Redaktion auch diesmal wieder sein persönliches Protokoll zukommen, das hier gerne als Download bereitgestellt wird pdfMitschrift des Bürgermeister aus der GR Sitzung vom 23.03.2017.pdf