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 Lydia Schmidinger
Michael Thomasberger   

Gemeinde schmal Redaktionelle Mitschrift aus der Gemeinderatssitzung vom Dezember 2021. Das Wichtigste aus der Sitzung zusammengefasst hier im „Dorfkurier“ von Lydia Schmidinger.

  • Die im Voranschlagsentwurf dargestellten Hebe- und Gebührensätze für 2022 wurden beschlossen.

    Erhöhungen wurden in den folgenden Bereichen vorgenommen:
    Hundeabgabe:
    für den 1. Hund: von € 25,00 Euro auf € 40,00 Euro
    für jeden weiteren Hund: von € 50,00 Euro auf € 60,00 Euro

    Kanalanschlussgebühr:
    von € 23,10 Euro auf € 23,80 exkl. MwSt. bzw. von € 3.465,00 auf € 3.570,00 exkl. MwSt.

    Wasseranschlussgebühr:
    von € 17,50 auf € 18,00 exkl. MwSt. bzw. von € 2.625,00 auf € 2.700,00 exkl. MwSt.

    Abfallgebühren:
    von € 8,20 auf € 8,40 per 60 Liter Tonne/Sack inkl. MwSt.
    von € 9,50 auf € 9,70 per 90 Liter Tonne/Sack inkl. MwSt.
    von € 79,50 auf € 81,60 per 770 Liter Container inkl. MwSt.
    von € 112,80 auf € 115,20 per 1100 Liter Container inkl. MwSt.

  • Der vorliegende Finanzierungsplan für einen gemeinsam Kauf eines Böschungsmäher mit Astschere für die Gemeinden Eidenberg, Kirchschlag und Lichtenberg wurde beschlossen.

  • Den Auftrag des Ankaufes „Böschungsmäher und Astschere" erging an die Firma Mauch GmbH & Co. KG, Mattighofner Straße 7, 5274 Burgkirchen.

  • Die Obfrau des Prüfungsausschusses L. Schmidinger berichtete aus der Prüfung vom 18. November 2021.
    Auszug: Die Prüfung enthielt eine detaillierte Information durch den Amtsleiter über geprüfte Bereiche der letzten Periode, weiteres wurden das 3. Quartal (Belege, Journale und Tagesabschlussberichte) geprüft.

    Weiterer Auszug aus dem Bericht der Prüfung des Prüfungsausschusses vom 24. November 2021:

    Die Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung hat in der Zeit vom 2. März 2021 bis 19. April 2021 durch ein Prüfungsorgan eine Einschau in die Gebarung der Gemeinde Eidenberg vorgenommen.
    Den Anordnungen und/oder Empfehlungen des Prüforganes der BH Urfahr Umgebung ist nachzukommen.
    Einzelne Punkte, soweit davon interne Angelegenheiten wie Beispielsweise „anderslautende Kontierungen" betroffen sind, werden Amtsintern umgesetzt und erledigt.
    Soweit darüberhinausgehende Angelegenheiten tangiert sind wie z.B. Mietvertrag des Musikverein, Anschlusszwang, Wasserleitungsordnung und dergleichen empfiehlt es sich, dass der Bürgermeister fachlich zuständige beziehungsweise kompetente Ausschüsse mit der Vorbereitung der Erledigung beauftragt und diese anschließend dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

  • Von der Gemeinde Eidenberg erhalten Gemeindebürger beim Neujahrsempfang 2022 für ihre Verdienste zum Wohle der Gemeinde Eidenberg eine Ehrung.
    GV M. Thomasberger weist darauf hin, dass die GR-Sitzung öffentlich ist, hier eine Geheimhaltung nach außen jedoch bis zur Verleihung angebracht ist. Der Bürgermeister schließt sich dieser Meinung an.

  • Für die Wassergenossenschaft Untergeng wird eine Bürge- und Zahlerhaftung zur Sicherstellung der Kreditsumme in maximaler Höhe von € 160.000 und einer Laufzeit bis 30.11.2036 seitens der Gemeinde übernommen.

  • Der beantragten Flächenwidmungsplanänderung, Flächenwidmungsplan Nr. 5; Änderung Nr. 5.23, wurde zugestimmt um das Verfahren gemäß OÖ. ROG 1994 einzuleiten.

  • Die Gemeinde Eidenberg beantragt die Durchführung der Wegvermessung und stimmt zugleich den aus dem vorliegenden Vermessungsplan des Büro geolanz ZT-GmbH vom 25.08.2021 GZ 1763E/19 resultierenden Ab- und Zuschreibungen von/zum Gemeindeeigentum und die Widmung zum Gemeingebrauch und/bzw. die Aufhebung aus dem Gemeingebrauch zu.

  • Die Ratenrückzahlung für das gewährte Darlehen - dass das s`Gschäft Eidenberg von der Gemeinde Eidenberg erhielt - wird für weitere 6 Monate beginnend mit Dezember 2021 ausgesetzt.
    GV M. Thomasberger fragt an ob eine Einmalförderung – muß ja keine Wirtschaftsförderung sein - möglich bzw. nicht sinnvoller wäre, um das Darlehen ehestmöglich abschließen zu können?
    Antwort des Bgm.: Würde eine Wirtschaftsförderung darstellen und sicherlich Folgewirkungen haben.

  • Die Förderung des Klimatickets für Studierende wird den geltenden Bestimmungen für die Förderung des Semestertickets für Studierende gleichgestellt. Die Förderung des Klimatickets für Studierende wird rückwirkend mit 01.10.2021 eingefühlt.

  • Für die Gemeinde soll als Dienstfahrzeug ein Nutzfahrzeug mit Elektroantrieb, vergleichbar mit dem Modell Renault Kangoo, gekauft werden Der maximaler Anschaffungsbetrag wurde auf € 30.000 festgelegt.

  • Vizebgm. Dominik Danner wird für die laufende Funktionsperiode zum Gemeindejugendreferenten einstimmig bestellt.

  • Unter Allfälliges erkundigte sich GR L. Schmidinger über den aktuellen Stand beim Geh- und Radweg Hofau.
    Der Bürgermeister berichtete: Die Stellungnahme von unserem Anwalt liegt vor und ergeht jetzt an den Anwalt von Herrn Maureder.