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 Lydia Schmidinger
Michael Thomasberger   

GemeindeEntwurf Gemeindevoranschlag für das Finanzjahr 2022; Auflage
Kundmachung  Im Sinne des§ 76 Abs. 3 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i. d. g. F. wird hiermit kundgemacht, dass der Entwurf über den Gemeindevoranschlag der Gemeinde Eidenberg für das Jahr 2022 von heute an eine Woche, das ist bis zum 15.12.2021, im Gemeindeamt Eidenberg zur öffentlichen Einsicht aufliegt und während der Amtsstunden eingesehen werden kann.


Entwurf Auflage Gemeindevoranschlag 2022Etwaige Einwendungen gegen den Entwurf können innerhalb der oben angeführten Auflagefrist von jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, schriftlich beim Gemeindeamt eingebracht werden.

Angeschlagen: 7.12.2021
Abgenommen: 15.12.2021

Anmerkung der Redaktion: Die Veröffentlichung obiger "Kundmachung der Gemeinde" auf der Homepage www.eidenberg.at ist ein Service der ArGe Homepage Eidenberg. Die Homepage ersetzt weder die Amtstafel noch wird Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtswirksamkeit erhoben.