Redaktionelle Mitschrift aus der Gemeinderatssitzung vom April 2021.
Das Wichtigste aus der Sitzung zusammengefasst hier im „Dorfkurier“ von Lydia Schmidinger.
• Top - 1 Neubau Güterweg Ertl
Die Erlassung einer Verordnung betreffend die Widmung einer Straße für den Gemeingebrauch und ihre Einreihung in die Straßengattung „Güterweg", sowie das Übereinkommen mit der Antragstellerin bezüglich Errichtung und Finanzierung, das Übereinkommen mit dem Land OÖ bezüglich Planung, Bauleitung, Bauausführung und die Rechnungsführung wurden beschlossen.
• Top - 2 Flächenwidmungsplan Nr. 5; - Änderung Nr. 5.19 Lichtenberger Straße, Stellungnahme zu Versagungsgründen
Mit Schreiben des Landes OÖ, Abt. Raumordnung vom 22.01.2021 RO-2020-220091/9-Ja wurde die Genehmigung der Flächenwidmungsplanänderung Nr. 5.19 vorläufig untersagt.
Seitens der Gemeinde wird eine fristgerechte Stellungnahme mit ergänzender Grundlagenforschung dem Lande OÖ, Abteilung Raumordnung vorgelegt.
• Top 3 - Bebauungsplan Nr. 20 „Benetederweg" - Beratung und Grundsatzbeschluss Neuerlassung
Der beschlossene Bebauungsplan beinhaltet:
Die Art der baulichen Nutzung, die Bauweise, das Maß der baulichen Nutzung, die Fluchtlinien, die Gebäudehöhe, die Dächer (z.B. Hauptdachneigung, …), Anschlüsse für die Wasserversorgung, für die Abwasserbeseitigung und für die Energieversorgung, die Verkehrsflächen (z.B. Stellflächen, Garagen, ...), die Nebengebäude, die Stützmauern (Höhe) und die Oberflächenwässer (z.B. die Ableitung des anfallendes Hangwasser, Regenwasserzisterne, …)
• Top 4 - Prüfbericht des Prüfungsausschusses vom 18.03.2021; Kenntnisnahme
Es wurden die Belege für ein Quartal und der Rechnungsabschlusses 2020 geprüft. Es gab keine Beanstandungen.
• Top 5 - Rechnungsabschluss der Gemeinde Eidenberg für das Finanzjahr 2020; Beratung und Beschlussfassung
Der Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2020 mit den Über- bzw. Unterschreitungen gegenüber dem Voranschlag bzw. Nachtragsvoranschlag wurde genehmigt.
• Top 6 - Prüfbericht der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung zum Voranschlag 2021 der Gemeinde Eidenberg; Kenntnisnahme
Der Voranschlag der Gemeinde Eidenberg kann derzeit von der Bezirkshauptmannschaft Urfahr Umgebung nicht zur Kenntnis genommen werden.
Der Gemeinderat nimmt den Prüfbericht zur Kenntnis. Folgende Sanierungsschritte werden unternommen:
• Erstellung eines Nachtragsvoranschlages unter:
- Berücksichtigung der im Prüfbericht angeführten Punkte
- Berücksichtigung des RA-Ergebnisses 2020
- Berücksichtigung der vorliegenden Prognosen bezüglich Ertragsanteile (GemPaket)
- Berücksichtigung aller sonstigen Umstände die Änderungen gegenüber dem VA 2021 hervorrufen
- Anpassung der investiven Einzelvorhaben
- Eine neuerliche Vorlage erfolgt bei der Gemeinderatsitzung am 26.05.2021 zur Beschlussfassung
• Top 7 - Grundtausch und Grundverkauf, Beratung und Beschlussfassung
Bei der Zufahrt Hoffeld (Straße, die zu den in Bau befindlichen zwei Wosig Häusern führt) wird für den Ausbau von einem angrenzenden Grundanrainer ca.16 m² Grund benötigt.
Da die Grundgrenze des Anrainers auch an den Grund der Gemeinde Eidenberg (Öffentlicher Spielplatz Parz. 685/8 KG Eidenberg) angrenzt ist hier ein Tausch möglich.
Weiters wurde vom Grundanrainer die Anfrage gestellt, ob er in diesen Bereich - dieser liegt außerhalb des Zaunes vom Spielplatz und wird von ihm gepflegt - einen Streifen von ca. 3 m käuflich erwerben kann. Der Grundstreifen wird den Grundanrainer zum Baulandpreis von 100.- Euro /pro m² verkauft.
• TOP 8 - Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes; Auftragsvergabe
In der Angelegenheit Geh- und Radweg Eidenberg-Hofau wird einen Rechtsanwalt benötigt.
Aus dem Bericht vom Bürgermeister:
Bei der letzten Grundabtretungsverhandlung hat sich der Grundanrainer schlussendlich mit dem Land auf eine Abtretung geeinigt. Solange jedoch die Gemeinde die gemachten Zusagen nicht erfüllt hat, werden entsprechende Verträge vom Grundanrainer über die Grundabtretung noch nicht unterschrieben.
Um nicht noch weitere Verzögerungen zu verursachen ist es an der Zeit, dass sich die Gemeinde in dieser Angelegenheit eines Rechtsvertreters bedient. Die letzte Grundeinlöseverhandlung hat dies deutlich aufgezeigt.
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