Neue Corona-Maßnahmen für Gottesdienste, Taufen, Begräbnisse... ab 3. November 2020
Hier finden Sie einen Überblick über die aktuell geltende Regelungen und Rahmenordnungen in Bezug auf den Coronavirus für den kirchlichen Bereich. (Gottesdienste, Begräbnisse, Taufen, Hochzeiten…)
Das Wichtigste im Überblick:
Mit dieser Rahmenordnung möchten die Bischöfe Österreichs gewährleisten, dass auch unter den gegebenen Bedingungen der Pandemie Gottesdienste ohne Gefährdung und in Würde gefeiert werden können. Zu den Voraussetzungen dafür gehören insbesondere Eigenverantwortung und Rücksichtnahme. Und gilt ab Dienstag, 3. November 2020 bis vorerst 30. November 2020 in ganz Österreich.
Einhalten eines Mindestabstands von 1,5 Meter zwischen haushaltsfremden Personen (auch beim Kommuniongang!).
Tragen des Mund-Nasen-Schutzes während des gesamten Gottesdienstes ist weiterhin verpflichtend. Davon ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren.
Größere Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten vor den Ein- und Ausgängen sind zu vermeiden.Gottesdienste sollen in der gebotenen Kürze gefeiert werden.
Feiern der Taufe, der Trauung und gemeinsame Feiern von Erstkommunion und Firmung sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Begräbnisse: Für Totenwache, Begräbnismesse oder Wort-Gottes-Feier in der Kirche gelten die Regeln dieser Rahmenordnung; für die musikalische Gestaltung gelten die unten beschriebenen Regeln. Zu Gesang und Musik
Am Friedhof und in Aufbahrungshallen müssen die staatlichen Vorgaben eingehalten werden; diese sehen eine Höchstzahl von 50 Personen vor.
Regelungen zur liturgischen Musik Aufgrund der aktuellen Situation müssen Gemeindegesang und Chorgesang derzeit unterbleiben. Nicht betroffen davon ist der Gesang von Solisten. An die Stelle der übrigen Gesänge soll Instrumentalmusik (Orgel, Soloinstrumente) treten. Bei Gottesdiensten im Freien muss zum Einhalten des vorgesehenen Abstands für alle Teilnehmenden ein Sitzplatz zur Verfügung gestellt werden. Dafür ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes im Freien nicht verpflichtend.
Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten und kann – auch zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen – keinen liturgischen Dienst ausüben.
Ärzte Notdienst - Telefon 141
Wer medizinische Hilfe außerhalb der Ordinationszeiten, in der Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen braucht, ruft den Notruf 141. Weitere Informationen - Praktischer Arzt, Eidenberg:Dr. Stefan MERTLUrlaub, Ordination geschlossen vom 15.08. bis 31.08.2025 Urlaub, Ordination geschlossen vom 22.09. bis 28.09.2025
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