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 Lydia Schmidinger
Michael Thomasberger   

OOEVV 2020_21_VorabinfoVorabinfo über die wichtigsten Punkte! Ab 8. Juni 2020 steht das Onlinesystem bzw. der Webshop zur Antragsstellung der OÖVV Schüler-/Lehrlingsfreifahrt für das Schuljahr 2020/21 für Oberösterreich zur Verfügung: www.shop.ooevv.at
Außerdem stehen ab 8. Juni 2020 alle Informationen zur Beantragung der Schüler-/Lehrlingsfreifahrt 2020/21 auf der Website: www.ooevv.at bereit.


OOEVV 2020_21_Vorabinfo_02

Grundvoraussetzungen für die Schüler-/Lehrlingsfreifahrt 2020/21:


Schüler:

  • Besuch einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht an mindestens 4 Schultagen pro Woche oder Besuch einer anerkannten Berufsschule an mindestens einem Tag in der Woche über 10 Wochen bzw. 1 Zusatztag
  • Alter < 24 (Gültigkeit endet mit dem Monat des 24. Geburtstags.)
  • Wohnort und/oder Ausbildungsort in Oberösterreich
  • Bezug der Familienbeihilfe
  • Bestellcode von Schule


Lehrlinge:

  • Absolvierung einer anerkannten Lehre oder einer Vorlehre oder Teilnahme an einer überbetrieblichen Lehrausbildung gemäß BAG (§30b) oder Teilnahme am freiwiligen Sozialjahr oder Teilnahme am freiwilligen Umweltjahr (gültige Ausbildungsvereinbarung erforderlich)
  • Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels an mindestens 3 Tagen die Woche
  • Alter < 24 (Gültigkeit endet mit dem Monat des 24. Geburtstags.)
  • Wohnort und/oder Ausbildungsort in Oberösterreich
  • Bezug der Familienbeihilfe


GELEGENHEITSVERKEHR:
Ein von der Gemeinde/Stadt eigens bei einem Transportunternehmen beauftragter Schul- oder Kindergartenbus gilt als Gelegenheitsverkehr. Schülerinnen und Schüler die sowohl den Linienverkehr als auch den Gelegenheitsverkehr für die Fahrt zur Schule bzw. für den Weg nach Hause nutzen, können ein Schüler-Ticket oder ein Jugendticket-Netz beantragen. Das jeweilige Ticket (Schüler-Ticket oder Jugendticket-Netz) wird vom Transportunternehmen als Nachweis des zu zahlenden Selbstbehaltes von EUR 19,60 für die Strecke im Gelegenheitsverkehr anerkannt. Wurde bei Nutzung eines Gelegenheitsverkehrs der Selbstbehalt bei dem Gelegenheitsverkehrsunternehmen bereits entrichtet, ist der Selbstbehalt bei der Bestellung eines Schüler-Tickets oder eines Jugendticket-Netz erneut zu entrichten. Der zuvor entrichtete Selbstbehalt kann beim Gelegenheitsverkehrsunternehmen zurückgefordert werden.

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WEBSHOP: ONLINE BESTELLUNG

Die Online Bestellung erfolgt im OÖVV Webshop unter: www.shop.ooevv.at (der ab 8. Juni 2020 freigeschaltet ist).

Schüler:

  • Bestellen können Erziehungsberechtigte und volljährige Schülerinnen und Schüler.
  • Alle Schülerinnen und Schüler erhalten von ihrer Schule ein Exemplar des neuen Bestellcodes (Farbe: grün) mit einer Bestellanleitung.
  • Die Bestellanleitungen mit Bestellcodes enthalten einen eindeutigen Code, in dem die Schulkennzahl der Schule und das Schuljahr verschlüsselt enthalten sind.
  • Mit den Bestellcodes vom Schuljahr 2019/20 mit der Farbe "sonnengelb" ist keine Ticket-Bestellung für das neue Schuljahr 2020/21 möglich!!

Lehrling:

  • Bestellen können Erziehungsberechtigte und volljährige Lehrlinge.
  • Wenn sich die Ausbildungsstätte in OÖ oder Salzburg befindet, ist für die Beantragung eine aktive Lehrvertragsnummer erforderlich. Diese Nummer muss beim Bestellvorgang erfasst werden.
  • Wenn sich die Ausbildungsstätte in einem anderen Bundesland befindet, bekommen die Lehrlinge einen Bestellcode von der Wirtschaftskammer ausgehändigt, mit dem die Bestellung durchgeführt werden kann.


ACHTUNG: Für Fahrten zur Berufsschule muss ein eigenes OÖVV Schüler-Ticket beantragt werden. Für die Beantragung ist ein Bestellcode von der Berufsschule erforderlich.
Die Bezahlung im OÖVV Ticketshop kann mit Kreditkarte, EPS oder Vorauskasse erfolgen.  

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PAPIER: OFFLINE BESTELLUNG
SchülerInnen, die keine Möglichkeit zur Online Bestellung haben, können mit einem Papierantrag ihr Ticket bestellen. Diese Anträge sind auf unserer Website ab 08. Juni 2020 zum Download bereitgestellt.