Corona-Gottesdienstregelung für die Zeit vom 17. Mai bis zum 1. Juni 2020. Liebe Pfarrmitglieder!
Nach langer Zeit wird es am kommenden Sonntag, 17. Mai möglich sein, miteinander Gottesdienst in eingeschränktem Maße unter den vom Bundesministerium vorgegebenen Maßnahmen zu feiern.
Dazu schreibt unsere Diözese: „Das vielfältige kirchliche Leben erschöpft sich nämlich nicht nur in der Feier von Gottesdiensten. Christus ist in der Kirche in vielfacher Weise gegenwärtig: Über den Gottesdienst hinaus auch dann, wenn Christinnen und Christen einzeln oder in kleinen Gruppen das Wort Gottes in der Heiligen Schrift lesen und bedenken, wenn sie zu Hause beten und singen und den Glauben in Werken der Nächstenliebe für andere konkret spürbar leben.
Da die Gemeinschaft der in der Kirche Mitfeiernden noch nicht allzu groß sein kann und manche Personen bzw. Gruppen weiterhin aufgrund von Gesundheitsrisiken nicht am Gottesdienst teilnehmen werden, kann noch keinesfalls von „Normalität“ gesprochen werden. Die Bischöfe haben deshalb die Befreiung von der Sonntagspflicht bis auf Weiteres verlängert.“
Menschen aus Risikogruppen (ältere Personen, Menschen mit Vorerkrankungen oder mit aktuellen Symptomen wie Husten, ...) sollen nach wie vor die Gottesdienstübertragungen im Fernsehen oder Radio mitfeiern und die Hauskirche bevorzugen.
Dennoch wollen wir ab dem kommenden Wochenende, am So. 17. Mai 2020 beginnen:
Wir begehen die Gottesdienste als Wortgottesfeier mit Anbetung der Eucharistie ohne Kommunionspendung. Wir sagen Dank für Gottes Schutz in schweren Zeiten und bitten für alle Menschen in ihren Nöten.
So werden wir feiern:
Wir bitten um Verständnis für diese Vorgaben, aber auch wir als Pfarre müssen uns an den Regeln, die das Bundesministerium herausgegeben hat, halten.
Liebe Grüße
Ferdinand Aichinger
Seelsorgeteamleiter
Franz Grünbacher
Pfarrrgemeinderatsobmann
Abt Reinhold Dessl
PfarrerPfarre Eidenberg: Corona-Gottesdienstregelung
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