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 Lydia Schmidinger
Michael Thomasberger   

Mundschutz A4_bahn Aufgrund der neuesten Ausweitung der Maßnahmen der Bundesregierung ist ab 14. April das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes im gesamten Öffentlichen Verkehr in Oberösterreich inklusive der Städte Linz, Wels und Steyr für alle Fahrgäste verpflichtend.
In Abstimmung mit dem Bundesministerium, dem Krisenstab OÖ und dem Infrastrukturlandesrat wird der OÖVV allerdings keine Schutzmasken verteilen oder die Einhaltung der Pflicht kontrollieren.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen werden die Fahrgäste, die ihren Mund und ihre Nase nicht entsprechend bedecken, allerdings an ihre Verpflichtung erinnern und sie um entsprechende Einhaltung bitten.

Sofern jemand keine Schutzmaske bei sich hat, können Mund und Nase auch mit einem Schal, Halstuch oder einem anderen adäquaten Gegenstand bedeckt werden.

Der OÖVV wird ebenso Fahrgäste über das verpflichtende Tragen eines Mund- und Nasenschutzes informieren.

Da das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes nicht vor einer Übertragung des Virus schützt, ist es nach wie vor unerlässlich, auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln einen ausreichenden Abstand von mindestens einem Meter zu anderen Fahrgästen zu halten

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