Die OÖ. Landesregierung hat auch für den Winter 2022/2023 die Gewährung eines Heizkostenzuschuss an sozialbedürftige Personen in der Höhe von 200 Euro beschlossen. Die Antragsstellung hat in der Zeit vom 2. Jänner 2023 bis 28. April 2023 erfolgen.
Wer wird gefördert?
Sozial bedürftige Personen, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe folgender Netto-Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
Diese Einkommensgrenzen betragen für:
Alleinstehende: 1.200 Euro
Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.800 Euro
für jedes minderjährige Kind: 390 Euro
für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt: 535 Euro
für jede weitere erwachsene Person im Haushalt: 360 Euro
Freibetrag Lehrlingsentschädigung: 232,49 Euro
Einkommensermittlung
Im Sinne eines wirtschaftlichen Einkommensbegriffes zählen zum Einkommen alle zur Deckung des Lebensbedarfes bestimmten Leistungen, wie z.B.
Zusatzrente (z.B. Waisenrente) und gerichtlich festgesetzte Unterhaltszahlungen bei Trennung und Scheidung mit Ausnahme des Kindesunterhaltes (Alimente, Waisenpension).
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstigen Vermögenswerten jeweils ohne Abzug allfälliger zu deren Erhaltung getätigter Aufwendungen
Familienunterhalt/Wohnkostenbeihilfe nach dem Heeresgebührengesetz/Zivildienstgesetz
Kinderbetreuungsgeld einschließlich eines allfälligen Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld
Arbeitslosenunterstützung
Notstandshilfe
Unfallrenten
Selbsterhalterstipendium einschließlich einer allenfalls dazu angerechneten Familienbeihilfe.
Bei "Freien Dienstnehmern/innen" und "Neuen Selbstständigen" die aus dieser Tätigkeit erzielten Einkünfte abzüglich des Sozialversicherungsbeitrages.
Nicht zu berücksichtigende Einkommensarten
Nicht zum Einkommen zählen
die Sonderzahlungen (13., 14. Bezug, Urlaubs-/Weihnachtsgeld)
die (erhöhte) Familienbeihilfe einschließlich des Kinderabsetzbetrages (bei Minderjährigen)
erhaltener Kindesunterhalt (Alimente, Waisenpension bei Minderjährigen)
Stipendien an Unterhaltsberechtigte
Pflegegeld nach den Pflegegeldgesetzen
Zuschüsse im Rahmen der Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung
Wohnbeihilfe
Kinderbetreuungsbonus des Landes OÖ sowie PVA
Grundrente nach den KOVG/OFG
Rentenleistungen nach dem Heimopferrentengesetz (HOG)
Aufwandsentschädigungen wie Kilometergeld, Spesenersätze, Diäten und dgl
Von Lehrlingsentschädigungen und diesen gleichzusetzenden Ausbildungsentschädigungen wird ein Freibetrag von 232,49 Euro abgezogen.
Tatsächlich geleistete Unterhaltszahlungen sind vom Einkommen in Abzug zu bringen und sind durch aktuelle Unterlagen für das Jahr 2022 nachzuweisen.
Einkommensberechnung
Generell ist das Durchschnittseinkommen der letzten 6 Monate 2022 heranzuziehen. Es darf aber auch der Jahreslohnzettel 2022 zur Berechnung herangezogen werden.
Wer medizinische Hilfe außerhalb der Ordinationszeiten, in der Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen braucht, ruft den Notruf 141. Weitere Informationen - Praktischer Arzt, Eidenberg: Derzeit keine Einträge vorhanden.
Wetterstation - Eidenberg
Veranstaltungskalender
14.05. Repair Cafe Eidenberg16.05. Betriebsanlagensprechtag ...18.05. Gottesdienst (vor der Erstkommunion)18.05. Erstkommunion18.05. Konzertbesuch18.05. Maiandacht der KMB