Kundmachung: Bebauungsplan Nr. 20 (Anm. Red. Benetederweg) Öffentliche Auflage § 33 (3) Oö. ROG 1994
Gemäß den Bestimmungen des §33 (3) Oö. ROG 1994 idgF. wird darauf hingewiesen, dass die Planentwürfe zur öffentlichen Einsichtnahme am Gemeindeamt aufliegen.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wird dies durch vierwöchigen Anschlag mit der Aufforderung kundgemacht, dass jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, bis einschließlich 02.08.2021 schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Gemeindeamt einbringen kann.
Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, ist berechtigt, während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Gemeindeamt Eidenberg einzubringen.
angeschlagen am: 05.07.2021 / abgenommen am: 03.08.2021
Kundmachung: Bebauungsplan Nr. 20
Anmerkung der Redaktion: Die Veröffentlichung obiger "Kundmachung der Gemeinde" auf der Homepage www.eidenberg.at ist ein Service der ArGe Homepage Eidenberg. Die Homepage ersetzt weder die Amtstafel noch wird Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtswirksamkeit erhoben
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