Redaktionelle Mitschrift aus der Gemeinderatssitzung vom 18. Oktober 2017
Das Wichtigste aus der Sitzung zusammengefasst hier im „Dorfkurier“ von Michael Thomasberger und Lydia Schmidinger
Nachtragsvoranschlag Finanzjahr 2017, Beratung und Beschlussfassung
Voranschlag Finanzjahr 2018 samt mittelfristiger Finanzplanung KG Eidenberg
Rechnungsabschluss 2016, Prüfbericht BH Urfahr-Umg. Kenntnisnahme
Gemeindesportanlage Eidenberg, Pachtvertrag StiftWilhering-Gemeinde
Mandatsverzicht GR Weixlbaumer Thomas
Bekanntgabe der Verzichtserklärung
Bekanntgabe der schriftlichen Annahme des frei gewordenen Mandates
Fraktionswahl ÖVP
Obmann Stv. Ausschuss Soziales, Senioren und Integration
Mitglied Sanitätsgemeindeverband Oberneukirchen
Sanierung der ORF-Senderzufahrt, Beschluss eines Finanzierungsplanes
Erweiterung der Gemeindesportanlage, Beschluss eines neuen Finanzierungsplanes
Neubau Güterweg Reiter - Reisinger
Erlassung einer Verordnung betreffend die Widmung einer Straße für den Gemeindgebrauch und ihre Einreihung in die Straßengattung Güterweg
Übereinkommen mit dem Land Oö. bezüglich Planung, Bauleitung, Bauausführung und Rechnungsführung
Übereinkommen zwischen der Gemeinde und den Interessenten
Klima und Energie Modellregion Urfahr-West- Weiterführung, Beschlussfassung
Kenntnisnahme der Niederschrift des Prüfungsausschusses vom14.09.2017
Sie können durch Anklicken obiger Tagesordnungspunkte direkt zu den Details gelangen.
TOP 1: Nachtragsvoranschlag Finanzjahr 2017, Beratung und Beschlussfassung
Der Nachtragsvoranschlag wurde vom Buchhalter Bernhard Kaiser vorgestellt und ausführlich erläutert, hier ein Überblick: Ordentlicher Haushalt (laufende Gebarung wie z. B. Kosten Personal, Bauhof, Schule etc.)
Die größeren Mehreinnahmen gegenüber dem Voranschlag sind:
Die größeren Mehrausgaben gegenüber dem Voranschlag sind:
Bei den Minderausgaben wirkt sich im Bereich der Darlehenstilgung (Schule und Kindergarten) positiv die geringe Zinsenbelastung aus. Somit ist der Nachtragsvoranschlag ausgeglichen. Bürgermeisten: Darüber hinaus war es auch notwendig, den Voranschlag der Rechtsanwaltskosten von 5.000 Euro auf 10.000 Euro zu erhöhen Außerordentlicher Haushalt
Der Nachtragsvoranschlag ist mit 20.500 Euro nicht ausgeglichen. Dies ist auf die laufenden Vorhaben, die sich teilweise über mehrere Jahre erstrecken, zurückzuführen. Der Bürgermeister stellt den Antrag, den vorliegenden Nachtragsvoranschlag wie vorgestellt zu beschließen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. |
TOP 2: Voranschlag 2018 samt mittelfristiger Finanzplanung der KG Eidenberg
Der VFI Eidenberg u. Co KG (Verein zur Förderung der Infrastruktur) erstreckt sich nur mehr auf das Gebäude Dienstleistungszentrum Eidenberg und das Feuerwehrhaus Berndorf. Außerordentlichen Haushalt gibt es keinen, da keine weiteren Projekte in der KG umgesetzt werden. Mit dem Voranschlag 2018 muss auch der mittelfristige Finanzplan beschlossen werden. Dieser umfasst das Finanzjahr 2018 und die folgenden vier Jahre (2019 - 2022). Die Höhe der Einnahmen und Ausgaben werden für die nächsten 5 Jahre jeweils mi 13.600 Euro angesetzt. Der Bürgermeister stellt den Antrag, den vorliegenden Voranschlag samt mittelfristiger Finanzplanung wie vorgestellt zu beschließen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. |
TOP 3: Rechnungsabschluss 2016, Prüfbericht BH Urfahr-Umgebung, Kenntnisnahme
Bernhard Kaiser: Mit Schreiben vom 25.07.2017 teilt die BH Urfahr Umgebung mit, dass sie den Rechnungsabschluss 2016, den der Gemeinderat am 23. März 2017 beschlossen hat, im Sinne der Bestimmungen § 99 Abs. 2 OÖ GemO geprüft hat. Der Rechnungsabschluss wurde auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit überprüft und ob dieser den geltenden Vorschriften entspricht. Der Prüfbericht wird kurz zusammengefasst von Bernhard Kaiser vorgetragen. Der Prüfbericht wird vom Gemeinderat einstimmig zur Kenntnis genommen. |
TOP 4: Gemeindesportanlage Eidenberg, Pachtvertrag Stift Wilhering - Gemeinde
Mit der Erweiterung der Sportanlage ist auch ein neuer Pachtvertrag mit dem Stift Wilhering als Grundeigentümer notwendig. Bernhard Kaiser hat mit Pater Johannes, Chef des Wirtschaftsrates des Stiftes, diese Vereinbarung abgesprochen. Das Pachtverhältnis beginnt mit 1.1.2018 und wird auf die Dauer von 30 Jahren abgeschlossen. Der vereinbarte Pachtzins beträgt jährlich 1.191,45 Euro, mit einer Index-Wertsicherung von 10 %. Dieser Vertrag ersetzt den Vertrag von 4.12.1970 sowie alle dazu erfolgten Ergänzungen und Zusätze. Der Bürgermeister stellt den Antrag, dem vorliegenden Pachtvertrag zwischen der Gemeinde und dem Stift Wilhering die Zustimmung zu erteilen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. |
TOP 5: Mandatsverzicht GR Weixlbaumer Thomas
GR Thomas Weixelbaumer ist beruflich in den nächsten Jahren im Ausland. In den Gemeinderat folgt Manuel Nopp nach. Als Obmann-Stellvertreter für den Ausschuss Soziales, Senioren und Integration folgt GR Ulrich Haider nach. Als Mitglied in den Sanitätsverband Oberneukirchen folgt GV Michaela Mayr nach. Die ÖVP-Fraktion stimmt den Änderungen in einer Fraktionswahl einstimmig zu. |
TOP 6: Sanierung Senderzufahrt, Beschluss eines Finanzierungsplanes
Die Zufahrt zum ORF Sender ist sanierungsbedürftig. Dem Gemeinderat liegt nun ein Finanzierungsplan vor: Ausgaben:
Es erwachsen der Gemeinde für die Sanierung der Senderzufahrt keine Kosten. In der folgenden Diskussion wurde festgehalten, dass die Firma Violitt (??) auf Grund der Herbst-Feuchtigkeit die Arbeiten erst 2018 ausführen wird. Die Rechnung wird aber noch heuer gelegt und der Rechnungsbetrag auf ein Treuhandkonto eingezahlt. Um die Bedarfszuweisung des Landes noch zu erhalten, ist diese Vorgehensweise erforderlich. Der Bürgermeister stellt den Antrag, dem Finanzierungsplan für die ORF Sender-Zufahrt die Zustimmung zu erteilen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. |
TOP 7: Erweiterung der Gemeindesportanlage, Beschluss eines neuen Finanzierungsplanes
Die Gemeindefinanzierung NEU macht eine neuerliche Beschlussfassung über den Finanzierungsplan erforderlich. Der Bürgermeister stellt den Antrag, den neuen Finanzierungsplan für unsere Gemeindesportanlage die Zustimmung zu erteilen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. |
TOP 8: Neubau Güterweg Lanzerstorfer, Gestattungsvertrag betreffend Anschluss einer Verkehrsfläche an die Geng-Landesstraße, Beschlussfassung
Die Beschlussfassung über den Gestattungsvertrag ist eine reine Formsache, damit der Güterweg an die Landesstraße angebunden werden darf. Der Bürgermeister stellt den Antrag, dem Gestattungsvertrag die Zustimmung zu erteilen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. |
Zum Neubau Güterweg Reiter - Reisinger liegen folgende Anträge vor, über die gesondert abzustimmen ist:
Nach Fertigstellung der Endabrechnung müssen die Interessenten keine Beiträge zu den Kosten für die Erhaltung der Zufahrt leisten. Die Erhaltungskosten werden von der Gemeinde getragen, so wie bei jedem neu errichteten Güterweg. Der Bürgermeister ersucht den Gemeinderat, der Verordnung seine Zustimmung zu erteilen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. |
Der Bürgermeister erklärt sich in diesem Punkt befangen und übergibt den Vorsitz an das älteste Gemeinderatsmitglied seiner Partei Ulrich Haider. Bezüglich dieser Aufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister war die Unterstützung eines Rechtsanwaltes erforderlich. Demzufolge liegt von der Anwaltskanzlei SCWP eine Honorarnote mit Gesamtkosten von brutto 1.244,16 Euro vor. An den Oö. Gemeindebund wurde die Anfrage gerichtet, ob dieser Betrag vom Gemeindebudget beglichen werden kann. Oder dies der Bürgermeister persönlich zu bezahlen hat. Nach Auskunft des Oö. Gemeindebundes können diese Kosten mit Gemeinderatsbeschluss aus dem Gemeindebudget erfolgen. GR Haider stellt den Antrag, die vorliegende Honorarnote von SCWP aus dem Gemeindebudget zu begleichen. GR Thomasberger: Was ist das Thema der Aufsichtsbeschwerde? GR Haider: Es geht um eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister. Um eine anonyme Anzeige. GR Thomasberger: Was ist das Thema der Aufsichtsbeschwerde? Weswegen wurde ein Rechtsanwalt benötigt? Ich möchte klarstellen, dass ich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes befürworte, so dies erforderlich erscheint. Aber als Gemeinderat möchte ich auch informiert werden, worum es im vorliegenden Fall geht! GR Haider: Es ist heute schon alles sehr heikel geworden und es zeigt sich, dass man überall einen Rechtsbeistand braucht. Bürgermeister: Es geht um das gemeinsame Telefonbuch der ÖVP mit der Gemeinde. Ich wurde angezeigt wegen Datenweitergabe – bis dahin hat jede Partei die Daten von der Gemeinde bekommen. Auch in anderen Gemeinden ist dieses Vorgehen gebräuchlich. Bevor noch das Telefonbuch aufgelegt war, hat es bereits diese Anzeige gegeben. Auch die Staatsanwaltschaft hat sich mit der Anzeige beschäftigt. Nach Rechtsauskunft war es somit notwendig, einen Rechtsbeistand zu beauftragen. GR Madlmeir: Der Bürgermeister hat im Sinne einer dienstlichen Funktion gehandelt und deshalb sollten die Kosten von ihm auch nicht privat getragen werden müssen. Auch wurde er nicht verurteilt. GR Schütz: Die Herausgabe eines Telefonverzeichnisses liegt im öffentlichen Interesse. Die Kosten hat klarerweise die Gemeinde zu übernehmen. GR Wohlgemuth: Ich finde, dass ist eine feige Angelegenheit. Der Urheber soll sich bekennen. GV Schmidinger: Die SPÖ stimmt diesem Antrag klar zu, ich möchte aber ganz deutlich darauf hinweisen, dass die SPÖ nicht Urheber dieser Anzeige ist! Diese Aussage möchte ich auch bitte im Sitzungsprotokoll vermerkt sehen. GR Ulrich Haider stellt den Antrag, die Rechtsanwaltskosten aus der Gemeindekasse zu bezahlen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen und der Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz. |
Der in der Gemeinderatssitzung vom 23. März behandelte SPÖ-Antrag „Förderrichtlinien für Kleinkläranlagen“ wurde beschlussgemäß im Umweltausschuss beraten und erweitert. Der abgeänderte Antrag liegt nun in erweiterter Form neuerlich dem Gemeinderat zur Entscheidung vor. Umweltausschuss GR Thomasberger stellt den Antrag, der Gemeinderat möge nun den Förderrichtlinien seine Zustimmung erteilen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. |
Einführend erläutert GR Thomasberg den Gemeinderäten, dass es sich hierbei um einen Bürgerantrag aus der Bevölkerung handelt. Die SPÖ hat sich vor der Wahl 2015 bereit erklärt, Anträge in den Gemeinderat für Bürgerinteressen einzubringen, wenn eine Mindestzahl von Bürgern sich dafür ausspricht. Da lediglich eine im Gemeinderat vertretene Fraktion die Möglichkeit hat, Anträge einzubringen, bietet die SPÖ mit dem BürgerInnen-Antrag die Möglichkeit, auch überparteiliche Interessen als Antrag einzubringen.
Der vorliegende Antrag ist somit nicht als Antrag der SPÖ zu sehen, sondern als überparteilicher Antrag von BürgerInnen zur Errichtung eines Rad- und Fußweges zwischen Eidenberg und der Hofau.
Der Bürgermeister stellt fest, dass der Gehsteig klare Priorität hat. Der Gehsteig soll so schnell als möglich errichtet werden. Ich greife dem Bericht aus dem Bauausschuss vor, dass in der letzten Sitzung diskutiert wurde, wie eine Lösung aussehen könnte. Eine einzige, realisierbare Variante zeichnete sich ab, aber Fachleute müssen sich diese Variante noch im Detail ansehen. Kurvenradius und Steigung stellen eine große Herausforderung dar.
GV Madlmeir: Ich verlange, dass die Unterschriftslisten zu diesem Antrag vorgelegt wird und möchte auf das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 12. Dezember 2012 verweisen, in dem bereits beim SPÖ-Antrag über die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer diskutiert wurde. Auch möchte ich darauf verweisen, dass das Projekt Gesteig Hofau bereits als Thema der Agenda 21 und des Masterplanes behandelt wurde.
(Anmerkung der Redaktion: Die offiziellen, genehmigten Protokolle zu den Gemeinderatssitzungen stehen als Download auf der Homepage der SPÖ Eidenberg www.eidenberg.spoe unter „Service“, „Download“ zum Nachlesen für interessierte zur Verfügung.) Bürgermeister: Ich würde ersuchen, den Antrag in Richtung Grundsatzbeschluss abzuändern und ich denke, dann hat keiner ein Problem, diesem Antrag zuzustimmen.
GR Thomasberger: Ich sehe ebenfalls kein Problem, den Antrag in Richtung Grundsatzbeschluss abzuändern.
Bürgermeister: Das wäre mir am liebsten und dann würde es auch keine weitere Wortklauberei geben. Mir geht es hier um das Projekt.
GR Thomasberger wiederholt den Antrag in abgeänderter Form: „Der Gemeinderat möge den Grundsatzbeschluss fassen, der Errichtung eines Rad- und Fußweges in die Hofau zuzustimmen und diese Forderung der Bürger auch in entsprechender Form an die Oö. Landesregierung als Straßenerhalter weiterzuleiten“.
GR Köppl: Ich stelle den Gegenantrag, dass der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss fasst, dass der Gemeinderat der Errichtung eines Rad- und Gehweges von Eidenberg in die Hofau zustimmt.
Der Bürgermeister erklärt, dass als erstes der Gegenantrag behandelt werden muss und lässt den Gemeinderat darüber abstimmen.
Der Gegenantrag wird einstimmig angenommen.
Eine weitere Abstimmung über den ursprünglichen SPÖ-BürgerInnen-Antrag kann somit durch den angenommenen ÖVP-Antrag entfallen.
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Herwig Kolar nach seinem Auslandssemester wieder zurück und es ist daher an die Weiterführung der Klima Energiemodellregion Urfahr-West gedacht. Im Zuge der KEM Tätigkeiten wurden über 100 Kilowatt Photovoltaik Anlagen errichtet, 4 Elektro-Car-Sharing Autos in der Region angeschafft, Veranstaltungen zur Bildung und Information organisiert, ein aktives Netzwerk betrieben, Unterrichtsprogramme in Schulen abgehalten und vieles mehr. Die Region Urfahr-West möchte dieses erfolgreiche Programm weiterführen und hat in den Gesprächen in den Gemeinden ein vielversprechendes Arbeitsprogramm mit 10 Arbeitspaketen In vielen Gesprächen erstellt. Der Arbeitstitel für Eidenberg ist der „ökologische Hausbau“. Auf Basis der Einwohnerzahl und der Anzahl der Gemeinden in der Region steht einer Fördersumme von mindestens 175.000 Euro – bestenfalls sogar 190.000 Euro – zur Verfügung. Der zusätzliche Eigenfinanzierungsanteil wird mit 1 Euro pro Einwohner und Hauptwohnsitz festgelegt. Nach Abzug der Kosten für den Gehalt des KEM-Managers und der internen Kosten stehen der Region somit 150.000 bis 160.000 Euro für die Umsetzung der Arbeitspakete zur Verfügung. Der Gemeinderat wird ersucht folgendem Antrag zuzustimmen: Der Antrag wurde einstimmig angenommen. |
Der Ausschuss für örtliche Umweltfragen hat sich auf Grund mehrerer Ersuchen mit dem Thema gesundheitsschädlich Auswirkungen rund um Glyphosat beschäftigt. Laut einer WHO-Studie der Internationalen Behörde für Krebsforschung IARC wird Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Eine Greenpeace Analyse führt weitere negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt an. Nach ausführlicher Beratung hat sich der Ausschuss mit einer Stimmenthaltung dafür ausgesprochen, dass die von Greenpeace abgefasste Resolution, dass die Gemeinde in ihrem Wirkungskreis auf die Verwendung von Glyphosat verzichtet, dem Gemeinderat mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt werde. Der Umweltausschuss ersucht daher den Gemeinderat, folgende Resolution zu beschließen: Die Gemeinde Eidenberg verzichtet auf den Einsatz von glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmitteln im öffentlichen Bereich. Weiteres soll die Gemeindebevölkerung mittels Gemeindezeitung angehalten werden, ebenfalls auf die Verwendung von Glyphosat im privaten Bereich, aber auch in der Land- und Forstwirtschaft zu verzichten. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. |
Am 14.09.2017 fand eine Sitzung des Prüfungsausschusses mit einer Belegprüfung statt. Es gab keine Beanstandungen, so Prüfungsausschussobmann-Stellvertreter Christian Wohlgemuth.
Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. Zurück zur Tagesordnung |
Bürgermeister Hinterhölzl übergibt den Vorsitz wegen Befangenheit wieder an Ulrich Haider.
Aufgrund der Säumigkeit über die Erledigung eines Bauansuchens in erster Instanz wurde ein Devolutionsantrag von der Bauwerberin eingebracht.
Der Devolutionsantrag kam vollinhaltlich durch GR Haider zur Verlesung.
Als Grundlage für die Entscheidung des Gemeinderates kommt ein 3-seitiges Schreiben eines weiter nicht ersichtlichen zur Verlesung.
Zusammengefasst der wesentliche Inhalt des Schreibens:
GR Haider stelle den Antrag, „Der Gemeinderat möge als zuständige Behörde in der Sache über das Bauansuchen entscheiden. Aufgrund des Umstandes, dass derzeit ein zivilrechtliches Verfahren über die Frage anhängig ist, wer Grundeigentümer des Grundstückes ist, auf das sich die Baubewilligung bezieht, wird beantragt, dass der Gemeinderat das Verfahren einstweilen bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Vorfrage durch das Zivilgericht aussetzt“.
GR Thomasberger verweist darauf, dass es sich bei obigem Antrag um zwei Anträge handelt und ersucht um getrennte Abstimmung mit der Begründung, dass zuerst dem Devolutionsantrag zugestimmt werden müsse, um die Zuständigkeit im Bauverfahren dem Gemeinderat zu übertragen. Erst anschließend könne der Gemeinderat entscheiden, ob eine Aussetzung des Bauverfahrens zulässig ist. Nach Meinung der SPÖ-Fraktion ist eine Aussetzung des Verfahrens in diesem Falle unzulässig, da ein tagaktueller Grundbuschauszug die Antragstellerin klar als Eigentümerin ausweist. Somit wäre dem Devolutionsantrag zuzustimmen, der Antrag auf Aussetzung des Bauverfahrens jedoch die Zustimmung zu versagen.
AL Reiter weist darauf hin, dass beide Punkte in einem Antrag mit einer Abstimmung behandelt werden können, da bei einer Zustimmung ohnedies über den Devolutionsantrag mitentschieden würde. Eine getrennte Abstimmung würde zum selben Ergebnis führen.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Ulrich Haider über den Antrag abstimmen.
Der Antrag wird mit Enthaltung der SPÖ Fraktion angenommen.
GR Thomasberger gibt abschließend zu Protokoll: „Aus haftungsrechtlichen Gründen wegen eines möglichen Formalfehlers enthält sich die SPÖ-Fraktion der Zustimmung“.
Zurück zur Tagesordnung |
Hinweis: Es handelt sich hierbei um eine redaktionelle Mitschrift und um kein offizielles Sitzungs-Protokoll der Gemeinde
Protokoll des Bürgermeister - liegt derzeit noch nicht vor.
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