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 Lydia Schmidinger
Michael Thomasberger   

Gemeinde schmal Redaktionelle Mitschrift aus der Gemeinderatssitzung vom 18. Oktober 2017
Das Wichtigste aus der Sitzung zusammengefasst hier im „Dorfkurier“ von Michael Thomasberger und Lydia Schmidinger

 

Tagesordnung:

  1. Nachtragsvoranschlag Finanzjahr 2017, Beratung und Beschlussfassung

  2. Voranschlag Finanzjahr 2018 samt mittelfristiger Finanzplanung KG Eidenberg

  3. Rechnungsabschluss 2016, Prüfbericht BH Urfahr-Umg. Kenntnisnahme

  4. Gemeindesportanlage Eidenberg, Pachtvertrag StiftWilhering-Gemeinde

  5. Mandatsverzicht GR Weixlbaumer Thomas

    1. Bekanntgabe der Verzichtserklärung

    2. Bekanntgabe der schriftlichen Annahme des frei gewordenen Mandates

    3. Fraktionswahl ÖVP

    • Obmann Stv. Ausschuss Soziales, Senioren und Integration

    • Mitglied Sanitätsgemeindeverband Oberneukirchen

  6. Sanierung der ORF-Senderzufahrt, Beschluss eines Finanzierungsplanes

  7. Erweiterung der Gemeindesportanlage, Beschluss eines neuen Finanzierungsplanes

  8. Neubau Güterweg Lanzerstorfer, Gestattungsvertrag betreffend Anschluss einer Verkehrsfläche an die Geng-Landesstraße, Bechlussfassung

  9. Neubau Güterweg Reiter - Reisinger

    1. Erlassung einer Verordnung betreffend die Widmung einer Straße für den Gemeindgebrauch und ihre Einreihung in die Straßengattung Güterweg

    2. Übereinkommen mit dem Land Oö. bezüglich Planung, Bauleitung, Bauausführung und Rechnungsführung

    3. Übereinkommen zwischen der Gemeinde und den Interessenten

  10. Honorarnote Anwaltskanzlei SCWP betreffend einer Aufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister, Beschlussfassung bezüglich Überweisung gemäß Auskunft des OÖ. Gemeindebundes

  11. Beschluss von Förderrichtlinien betreffend Kleinkläranlagen

  12. Bürger-Antrag der SPÖ-Gemeinderatsfraktion bezüglich Errichtung eines Rad-und Fußweges Eidenberg-Hofau

  13. Klima und Energie Modellregion Urfahr-West- Weiterführung, Beschlussfassung

  14. Antrag GR Thomasberger (Obmann Ausschuss für örtliche Umweltfragen),Resolution "Eidenberg-Glyphosatfrei"

  15. Kenntnisnahme der Niederschrift des Prüfungsausschusses vom14.09.2017

  16. Devolutionsantrag von Frau Mag. B., Eidenberg, "Säumigkeit der Erledigung des Ansuchens um Baubewilligung gemäß & 28 Oö. Bauordnung, eingebracht am 17.10.2016, GZ: Bau 35/2016"

  17. Allfälliges
      Bürgermeister bedankt sich bei Wahlhelfern
      • Aus dem Gemeindevorstand, Bericht des Bürgermeisters
      Aus den Ausschüssen, Bericht von BA-Obmann Schütz und UA-Obmann Thomasberger
      Neue Betriebe in Eidenberg, Bericht des Bürgermeisters
      Hinweise auf bevorstehende Termine


Sie können durch Anklicken obiger Tagesordnungspunkte direkt zu den Details gelangen.

TOP 1: Nachtragsvoranschlag Finanzjahr 2017, Beratung und Beschlussfassung

 

Der Nachtragsvoranschlag wurde vom Buchhalter Bernhard Kaiser vorgestellt und ausführlich erläutert, hier ein Überblick:

Ordentlicher Haushalt (laufende Gebarung wie z. B. Kosten Personal, Bauhof, Schule etc.)
Die Einnahmen und die Ausgaben sind gegenüber dem Voranschlag 2017 um ca. 200.000,00 Euro gestiegen.
Die Ausgaben des Ordentlichen Haushalts können somit zur Gänze durch Einnahmen ausgeglichen werden.

2017 Voranschlag Nachtragsvoranschlag mehr/weniger
Einnahmen 3.175.700,00 3.377.300,00 201.600,00
Ausgaben -3.175.700,00 -3.377.300,00 -201.600,00
Summe(n) 0,00 0,00 0,00

Die größeren Mehreinnahmen gegenüber dem Voranschlag sind:

  • Abwicklung des Überschusses aus dem Vorjahr mit 35.500 Euro
  • Transferzahlungen nach dem FAG 74.000 Euro
  • gemeindeeigene Steuern und Abgaben 18.400 Euro
  • Transferzahlungen im Bildungsbereich 13.400 Euro
  • Und weitere Mehreinnahmen im Tausend-Euro-Bereich

Die größeren Mehrausgaben gegenüber dem Voranschlag sind:

  • der Schulerhaltungsbeitrag NMS Gramastetten mit 29.400 Euro
  • die Instandhaltung von Fahrzeuge mit ca. 15.000 Euro für eine notwendige Sanierung vom Unimog
  • neue Reifen für den Traktor
  • Zuführung zum Außerordentlichen Haushalt für das Straßenbauprogramm 29.000 Euro
  • Und für den Neubau und Instandsetzung von Güterwegen zusätzlich weitere 6.500 Euro

Bei den Minderausgaben wirkt sich im Bereich der Darlehenstilgung (Schule und Kindergarten) positiv die geringe Zinsenbelastung aus.

Somit ist der Nachtragsvoranschlag ausgeglichen.

Bürgermeisten: Darüber hinaus war es auch notwendig, den Voranschlag der Rechtsanwaltskosten von 5.000 Euro auf 10.000 Euro zu erhöhen

Außerordentlicher Haushalt

2017 Voranschlag Nachtragsvoranschlag mehr/weniger
Einnahmen 661.400,00 1.978.500,00 1.317.100,00
Ausgaben -661.400,00 -1.999.000,00 -1.337.600,00
Summe(n) 0,00 -20.500,00 -20.500,00

Der Nachtragsvoranschlag ist mit 20.500 Euro nicht ausgeglichen. Dies ist auf die laufenden Vorhaben, die sich teilweise über mehrere Jahre erstrecken, zurückzuführen.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den vorliegenden Nachtragsvoranschlag wie vorgestellt zu beschließen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
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TOP 2: Voranschlag 2018 samt mittelfristiger Finanzplanung der KG Eidenberg

 

Der VFI Eidenberg u. Co KG (Verein zur Förderung der Infrastruktur) erstreckt sich nur mehr auf das Gebäude Dienstleistungszentrum Eidenberg und das Feuerwehrhaus Berndorf.
Einnahmen und Ausgabenseitig wurden 13.600 Euro im ordentlichen Haushalt veranschlagt.

Außerordentlichen Haushalt gibt es keinen, da keine weiteren Projekte in der KG umgesetzt werden.

Mit dem Voranschlag 2018 muss auch der mittelfristige Finanzplan beschlossen werden. Dieser umfasst das Finanzjahr 2018 und die folgenden vier Jahre (2019 - 2022). Die Höhe der Einnahmen und Ausgaben werden für die nächsten 5 Jahre jeweils mi 13.600 Euro angesetzt.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den vorliegenden Voranschlag samt mittelfristiger Finanzplanung wie vorgestellt zu beschließen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
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  TOP 3: Rechnungsabschluss 2016, Prüfbericht BH Urfahr-Umgebung, Kenntnisnahme

 

Bernhard Kaiser: Mit Schreiben vom 25.07.2017 teilt die BH Urfahr Umgebung mit, dass sie den Rechnungsabschluss 2016, den der Gemeinderat am 23. März 2017 beschlossen hat, im Sinne der Bestimmungen § 99 Abs. 2 OÖ GemO geprüft hat.

Der Rechnungsabschluss wurde auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit überprüft und ob dieser den geltenden Vorschriften entspricht.

Der Prüfbericht wird kurz zusammengefasst von Bernhard Kaiser vorgetragen.
Es gab keine Beanstandungen. Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass keine wesentlichen Feststellungen vorliegen.

Bgm. Kompliment an die gute Arbeit die zeigt, und es ist wieder alles in Ordnung so wie in der Vergangenheit.

Der Prüfbericht wird vom Gemeinderat einstimmig zur Kenntnis genommen.
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 TOP 4: Gemeindesportanlage Eidenberg, Pachtvertrag Stift Wilhering - Gemeinde

 

Mit der Erweiterung der Sportanlage ist auch ein neuer Pachtvertrag mit dem Stift Wilhering als Grundeigentümer notwendig.

Bernhard Kaiser hat mit Pater Johannes, Chef des Wirtschaftsrates des Stiftes, diese Vereinbarung abgesprochen.

Das Pachtverhältnis beginnt mit 1.1.2018 und wird auf die Dauer von 30 Jahren abgeschlossen. Der vereinbarte Pachtzins beträgt jährlich 1.191,45 Euro, mit einer Index-Wertsicherung von 10 %.

Dieser Vertrag ersetzt den Vertrag von 4.12.1970 sowie alle dazu erfolgten Ergänzungen und Zusätze.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dem vorliegenden Pachtvertrag zwischen der Gemeinde und dem Stift Wilhering die Zustimmung zu erteilen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
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 TOP 5: Mandatsverzicht GR Weixlbaumer Thomas

 

GR Thomas Weixelbaumer  ist beruflich in den nächsten Jahren im Ausland.

In den Gemeinderat folgt Manuel Nopp nach.

Als Obmann-Stellvertreter für den Ausschuss Soziales, Senioren und Integration folgt GR Ulrich Haider nach.

Als Mitglied in den Sanitätsverband Oberneukirchen folgt GV Michaela Mayr nach.

Die ÖVP-Fraktion stimmt den Änderungen in einer Fraktionswahl einstimmig zu.
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 TOP 6: Sanierung Senderzufahrt, Beschluss eines Finanzierungsplanes

 

Die Zufahrt zum ORF Sender ist sanierungsbedürftig. Dem Gemeinderat liegt nun ein Finanzierungsplan vor:

Ausgaben:

  • Gesamtkosten für eine Spritzdecke: 12.800 Euro
    Einnahmen:
  • Interessentenbeitrag ORF 3.000 Euro
  • BZ-Mittel des Landes 9.800 Euro

Es erwachsen der Gemeinde für die Sanierung der Senderzufahrt keine Kosten.

In der folgenden Diskussion wurde festgehalten, dass die Firma Violitt (??) auf Grund der Herbst-Feuchtigkeit die Arbeiten erst 2018 ausführen wird. Die Rechnung wird aber noch heuer gelegt und der Rechnungsbetrag auf ein Treuhandkonto eingezahlt. Um die Bedarfszuweisung des Landes noch zu erhalten, ist diese Vorgehensweise erforderlich.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dem Finanzierungsplan für die ORF Sender-Zufahrt die Zustimmung zu erteilen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

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TOP 7: Erweiterung der Gemeindesportanlage, Beschluss eines neuen Finanzierungsplanes

 

Die Gemeindefinanzierung NEU macht eine neuerliche Beschlussfassung über den Finanzierungsplan erforderlich.
Für heuer wurden seitens des Landes 50.000 Euro an Bedarfszuweisungen zugesagt, gemeinsam für den Sportplatz Geng und Eidenberg. BZ in Höhe von 11.150 Euro waren für 2018 vorgesehen. Vorhaben von heuer dürfen allerdings nicht in die Gemeindefinanzierung NEU fallen. Daher muss der Finanzierungsplan mit der geänderten Darstellung der 11.150 Euro, um diesen Finanzierungsplan auf die Wege zu bringen und um die BZ abholen zu können, jetzt nochmals neu beschlossen werden. Die verbleibenden 11.150 Euro müssen dann im ordentlichen Haushalt 2018 vorgesehen werden.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den neuen Finanzierungsplan für unsere Gemeindesportanlage die Zustimmung zu erteilen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
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 TOP 8: Neubau Güterweg Lanzerstorfer, Gestattungsvertrag betreffend Anschluss einer Verkehrsfläche an die Geng-Landesstraße, Beschlussfassung

 

Die Beschlussfassung über den Gestattungsvertrag ist eine reine Formsache, damit der Güterweg an die Landesstraße angebunden werden darf.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, dem Gestattungsvertrag die Zustimmung zu erteilen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
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 TOP 9: Neubau Güterweg Reiter - Reisinger, Erlassung einer Verordnung betreffend die Widmung einer Straße für den Gemeindgebrauch und ihre Einreihung in die Straßengattung Güterweg, Übereinkommen mit dem Land Oö. bezüglich Planung, Bauleitung, Bauausführung und Rechnungsführung, Übereinkommen zwischen Gemeinde und Interessenten
 

Zum Neubau Güterweg Reiter - Reisinger liegen folgende Anträge vor, über die gesondert abzustimmen ist:

  1. Erlassung einer Verordnung betreffend Widmung einer Straße für den Gemeindegebrauch und ihre Einreihung in die Straßenordnung Güterweg
    AL Reiter verliest den Entwurf der Verordnung und verweist darauf, dass - sobald der Güterweg fertig ist - es sich um öffentliches Gut mit der Straßengattung Güterweg handelt.
    Nicht weiter benötigte Teile des öffentlichen Gutes werden als Gemeindestraße aufgelassen und fallen den angrenzenden Grundbesitzern zu.
    Der Bürgermeister ersucht den Gemeinderat, der Verordnung seine Zustimmung zu erteilen.
    Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

  2. Übereinkommen mit dem Land Oö. Bezüglich Planung, Bauleitung und Bauausführung und Rechnungsführung
    Grundlage dieses Übereinkommens ist der Antrag der Interessenten, die Begehungsniederschrift und der Genehmigungsbescheid der schriftlichen Vereinbarung aller Interessenten und die Bildung der Beitragsgemeinschaft.
    Der Bürgermeister ersucht den Gemeinderat, der Verordnung seine Zustimmung zu erteilen.
    Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

  3. Übereinkommen zwischen der Gemeinde und den Interessenten bezüglich der Interessentenbeiträge
    Um die Realisierung dieses Bauvorhabens, das zur Erhaltung und Sicherung einer bäuerlichen strukturierten Landwirtschaft dient, finanziell zu ermöglichen, wird das Vorhaben vom Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Straßenerhaltung und Betrieb, als zuständige Förderstelle mit Fördermitteln im Ausmaß von 65 % der Brutto-Gesamtbaukosten bezuschusst. Die Gemeinde übernimmt 20 % der Kosten. Die Interessenten haben 15 % der Baukosten aufzubringen.

Nach Fertigstellung der Endabrechnung müssen die Interessenten keine Beiträge zu den Kosten für die Erhaltung der Zufahrt leisten. Die Erhaltungskosten werden von der Gemeinde getragen, so wie bei jedem neu errichteten Güterweg.

Der Bürgermeister ersucht den Gemeinderat, der Verordnung seine Zustimmung zu erteilen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
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 TOP 10: Honorarnote Anwaltskanzlei SCWP betreffend einer Aufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister, Beschlussfassung bezüglich Überweisung gemäß Auskunft des Oö. Gemeindebundes
 

Der Bürgermeister erklärt sich in diesem Punkt befangen und übergibt den Vorsitz an das älteste Gemeinderatsmitglied seiner Partei Ulrich Haider.

Bezüglich dieser Aufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister war die Unterstützung eines Rechtsanwaltes erforderlich. Demzufolge liegt von der Anwaltskanzlei SCWP eine Honorarnote mit Gesamtkosten von brutto 1.244,16 Euro vor. An den Oö. Gemeindebund wurde die Anfrage gerichtet, ob dieser Betrag vom Gemeindebudget beglichen werden kann. Oder dies der Bürgermeister persönlich zu bezahlen hat. Nach Auskunft des Oö. Gemeindebundes können diese Kosten mit Gemeinderatsbeschluss aus dem Gemeindebudget erfolgen.

GR Haider stellt den Antrag, die vorliegende Honorarnote von SCWP aus dem Gemeindebudget zu begleichen.

GR Thomasberger: Was ist das Thema der Aufsichtsbeschwerde?

GR Haider: Es geht um eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister. Um eine anonyme Anzeige.

GR Thomasberger: Was ist das Thema der Aufsichtsbeschwerde? Weswegen wurde ein Rechtsanwalt benötigt? Ich möchte klarstellen, dass ich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes befürworte, so dies erforderlich erscheint. Aber als Gemeinderat möchte ich auch informiert werden, worum es im vorliegenden Fall geht!

GR Haider: Es ist heute schon alles sehr heikel geworden und es zeigt sich, dass man überall einen Rechtsbeistand braucht.

Bürgermeister: Es geht um das gemeinsame Telefonbuch der ÖVP mit der Gemeinde. Ich wurde angezeigt wegen Datenweitergabe – bis dahin hat jede Partei die Daten von der Gemeinde bekommen. Auch in anderen Gemeinden ist dieses Vorgehen gebräuchlich. Bevor noch das Telefonbuch aufgelegt war, hat es bereits diese Anzeige gegeben. Auch die Staatsanwaltschaft hat sich mit der Anzeige beschäftigt. Nach Rechtsauskunft war es somit notwendig, einen Rechtsbeistand zu beauftragen.

GR Madlmeir: Der Bürgermeister hat im Sinne einer dienstlichen Funktion gehandelt und deshalb sollten die Kosten von ihm auch nicht privat getragen werden müssen. Auch wurde er nicht verurteilt.

GR Schütz: Die Herausgabe eines Telefonverzeichnisses liegt im öffentlichen Interesse. Die Kosten hat klarerweise die Gemeinde zu übernehmen.

GR Wohlgemuth: Ich finde, dass ist eine feige Angelegenheit. Der Urheber soll sich bekennen.

GV Schmidinger: Die SPÖ stimmt diesem Antrag klar zu, ich möchte aber ganz deutlich darauf hinweisen, dass die SPÖ nicht Urheber dieser Anzeige ist! Diese Aussage möchte ich auch bitte im Sitzungsprotokoll vermerkt sehen.

GR Ulrich Haider stellt den Antrag, die Rechtsanwaltskosten aus der Gemeindekasse zu bezahlen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen und der Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz.
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TOP 11: Beschluss von Förderrichtlinien betreffend Kleinkläranlagen
 

Der in der Gemeinderatssitzung vom 23. März behandelte SPÖ-Antrag „Förderrichtlinien für Kleinkläranlagen“ wurde beschlussgemäß im Umweltausschuss beraten und erweitert. Der abgeänderte Antrag liegt nun in erweiterter Form neuerlich dem Gemeinderat zur Entscheidung vor.

Umweltausschuss GR Thomasberger stellt den Antrag, der Gemeinderat möge nun den Förderrichtlinien seine Zustimmung erteilen.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.
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TOP 12: Bürger-Antrag SPÖ-Gemeinderatsfraktion bezüglich "Errichtung eines Rad- und Fußweges Eidenberg - Hofau"
 
Einführend erläutert GR Thomasberg den Gemeinderäten, dass es sich hierbei um einen Bürgerantrag aus der Bevölkerung handelt. Die SPÖ hat sich vor der Wahl 2015 bereit erklärt, Anträge in den Gemeinderat für Bürgerinteressen einzubringen, wenn eine Mindestzahl von Bürgern sich dafür ausspricht. Da lediglich eine im Gemeinderat vertretene Fraktion die Möglichkeit hat, Anträge einzubringen, bietet die SPÖ mit dem BürgerInnen-Antrag die Möglichkeit, auch überparteiliche Interessen als Antrag einzubringen.
Der vorliegende Antrag ist somit nicht als Antrag der SPÖ zu sehen, sondern als überparteilicher Antrag von BürgerInnen zur Errichtung eines Rad- und Fußweges zwischen Eidenberg und der Hofau.
Der Bürgermeister stellt fest, dass der Gehsteig klare Priorität hat. Der Gehsteig soll so schnell als möglich errichtet werden. Ich greife dem Bericht aus dem Bauausschuss vor, dass in der letzten Sitzung diskutiert wurde, wie eine Lösung aussehen könnte. Eine einzige, realisierbare Variante zeichnete sich ab, aber Fachleute müssen sich diese Variante noch im Detail ansehen. Kurvenradius und Steigung stellen eine große Herausforderung dar.
GV Madlmeir: Ich verlange, dass die Unterschriftslisten zu diesem Antrag vorgelegt wird und möchte auf das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 12. Dezember 2012 verweisen, in dem bereits beim SPÖ-Antrag über die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer diskutiert wurde. Auch möchte ich darauf verweisen, dass das Projekt Gesteig Hofau bereits als Thema der Agenda 21 und des Masterplanes behandelt wurde.
(Anmerkung der Redaktion: Die offiziellen, genehmigten Protokolle zu den Gemeinderatssitzungen stehen als Download auf der Homepage der SPÖ Eidenberg www.eidenberg.spoe unter „Service“, „Download“ zum Nachlesen für interessierte zur Verfügung.)
Bürgermeister: Ich würde ersuchen, den Antrag in Richtung Grundsatzbeschluss abzuändern und ich denke, dann hat keiner ein Problem, diesem Antrag zuzustimmen.
GR Thomasberger: Ich sehe ebenfalls kein Problem, den Antrag in Richtung Grundsatzbeschluss abzuändern.
Bürgermeister: Das wäre mir am liebsten und dann würde es auch keine weitere Wortklauberei geben. Mir geht es hier um das Projekt.
GR Thomasberger wiederholt den Antrag in abgeänderter Form: „Der Gemeinderat möge den Grundsatzbeschluss fassen, der Errichtung eines Rad- und Fußweges in die Hofau zuzustimmen und diese Forderung der Bürger auch in entsprechender Form an die Oö. Landesregierung als Straßenerhalter weiterzuleiten“.
GR Köppl: Ich stelle den Gegenantrag, dass der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss fasst, dass der Gemeinderat der Errichtung eines Rad- und Gehweges von Eidenberg in die Hofau zustimmt.
Der Bürgermeister erklärt, dass als erstes der Gegenantrag behandelt werden muss und lässt den Gemeinderat darüber abstimmen.
Der Gegenantrag wird einstimmig angenommen.
Eine weitere Abstimmung über den ursprünglichen SPÖ-BürgerInnen-Antrag kann somit durch den angenommenen ÖVP-Antrag entfallen.
 
 
TOP 13: Klima und Energie Modellregion Urfahr-West - Weiterführung, Beschlussfassung
 

Herwig Kolar nach seinem Auslandssemester wieder zurück und es ist daher an die Weiterführung der Klima Energiemodellregion Urfahr-West gedacht.

Im Zuge der KEM Tätigkeiten wurden über 100 Kilowatt Photovoltaik Anlagen errichtet, 4 Elektro-Car-Sharing Autos in der Region angeschafft, Veranstaltungen zur Bildung und Information organisiert, ein aktives Netzwerk betrieben, Unterrichtsprogramme in Schulen abgehalten und vieles mehr.

Die Region Urfahr-West möchte dieses erfolgreiche Programm weiterführen und hat in den Gesprächen in den Gemeinden ein vielversprechendes Arbeitsprogramm mit 10 Arbeitspaketen In vielen Gesprächen erstellt. Der Arbeitstitel für Eidenberg ist der „ökologische Hausbau“.

Auf Basis der Einwohnerzahl und der Anzahl der Gemeinden in der Region steht einer Fördersumme von mindestens 175.000 Euro – bestenfalls sogar 190.000 Euro – zur Verfügung. Der zusätzliche Eigenfinanzierungsanteil wird mit 1 Euro pro Einwohner und Hauptwohnsitz festgelegt.

Nach Abzug der Kosten für den Gehalt des KEM-Managers und der internen Kosten stehen der Region somit 150.000 bis 160.000 Euro für die Umsetzung der Arbeitspakete zur Verfügung.

Der Gemeinderat wird ersucht folgendem Antrag zuzustimmen:
Die Gemeinde verpflichtet sich zur Aufbringung des festgesetzten Eigenmittelanteiles entsprechend dem Finanzierungsplan für die gesamte Förderperiode, das ist voraussichtlich von 1. Jänner 2018 bis 31.12.2020. Der jährliche Mitgliedsbeitrag der Gemeinde beträgt 1 Euro je Einwohner mit Hauptwohnsitz und wird einmal zum Zeitpunkt der Antragstellung gemäß den bei der Public Consulting GmbH aufliegenden Gemeindedaten ermittelt.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
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 TOP 14: Antrag GR Thomasberger (Obmann Ausschuss für örtliche Umweltfragen), "Resolution Eidenberg - Glyphosatfrei"
 

Der Ausschuss für örtliche Umweltfragen hat sich auf Grund mehrerer Ersuchen mit dem Thema gesundheitsschädlich Auswirkungen rund um Glyphosat beschäftigt.

Laut einer WHO-Studie der Internationalen Behörde für Krebsforschung IARC wird Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuft. Eine Greenpeace Analyse führt weitere negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt an.

Nach ausführlicher Beratung hat sich der Ausschuss mit einer Stimmenthaltung dafür ausgesprochen, dass die von Greenpeace abgefasste Resolution, dass die Gemeinde in ihrem Wirkungskreis auf die Verwendung von Glyphosat verzichtet, dem Gemeinderat mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt werde.

Der Umweltausschuss ersucht daher den Gemeinderat, folgende Resolution zu beschließen:

Die Gemeinde Eidenberg verzichtet auf den Einsatz von glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmitteln im öffentlichen Bereich. Weiteres soll die Gemeindebevölkerung mittels Gemeindezeitung angehalten werden, ebenfalls auf die Verwendung von Glyphosat im privaten Bereich, aber auch in der Land- und Forstwirtschaft zu verzichten.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
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TOP 15: Kenntnisnahme der Niederschrift des Prüfungsausschusses vom 14.09.2017
 
Am 14.09.2017 fand eine Sitzung des Prüfungsausschusses mit einer Belegprüfung statt. Es gab keine Beanstandungen, so Prüfungsausschussobmann-Stellvertreter Christian Wohlgemuth.
Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.
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 TOP 16: Devolutionsantrag von Frau Mag. B., Eidenberg, "Säumigkeit der Erledigung des Ansuchens um Baubewilligung gemäß & 28 Oö. Bauordnung, eingebracht am 17.10.2016, GZ: Bau 35/2016"
 
Bürgermeister Hinterhölzl übergibt den Vorsitz wegen Befangenheit wieder an Ulrich Haider.
Aufgrund der Säumigkeit über die Erledigung eines Bauansuchens in erster Instanz wurde ein Devolutionsantrag von der Bauwerberin eingebracht.
Der Devolutionsantrag kam vollinhaltlich durch GR Haider zur Verlesung.
Als Grundlage für die Entscheidung des Gemeinderates kommt ein 3-seitiges Schreiben eines weiter nicht ersichtlichen zur Verlesung.
Zusammengefasst der wesentliche Inhalt des Schreibens:
  1. Auf Grund der genannten Rechtsverfassung wird vorgeschlagen, dass sich der Gemeinderat im Sinne der Antragstellerin ausspricht. Der Gemeinderat möge nunmehr als zuständige Behörde in der Sache über das Bauansuchen entscheiden.
  2. Es wird darauf hingewiesen, dass seit kurzem ein Rechtsstreit über die Frage des Eigentumsverhältnisses anhängig ist und deshalb dem Gemeinderat vorgeschlagen, das Bauverfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Eigentumsverhältnisse durch das Zivilgericht auszusetzen.
GR Haider stelle den Antrag, „Der Gemeinderat möge als zuständige Behörde in der Sache über das Bauansuchen entscheiden. Aufgrund des Umstandes, dass derzeit ein zivilrechtliches Verfahren über die Frage anhängig ist, wer Grundeigentümer des Grundstückes ist, auf das sich die Baubewilligung bezieht, wird beantragt, dass der Gemeinderat das Verfahren einstweilen bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Vorfrage durch das Zivilgericht aussetzt“.
 
GR Thomasberger verweist darauf, dass es sich bei obigem Antrag um zwei Anträge handelt und ersucht um getrennte Abstimmung mit der Begründung, dass zuerst dem Devolutionsantrag zugestimmt werden müsse, um die Zuständigkeit im Bauverfahren dem Gemeinderat zu übertragen. Erst anschließend könne der Gemeinderat entscheiden, ob eine Aussetzung des Bauverfahrens zulässig ist. Nach Meinung der SPÖ-Fraktion ist eine Aussetzung des Verfahrens in diesem Falle unzulässig, da ein tagaktueller Grundbuschauszug die Antragstellerin klar als Eigentümerin ausweist. Somit wäre dem Devolutionsantrag zuzustimmen, der Antrag auf Aussetzung des Bauverfahrens jedoch die Zustimmung zu versagen.
 
AL Reiter weist darauf hin, dass beide Punkte in einem Antrag mit einer Abstimmung behandelt werden können, da bei einer Zustimmung ohnedies über den Devolutionsantrag mitentschieden würde. Eine getrennte Abstimmung würde zum selben Ergebnis führen.
 
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Ulrich Haider über den Antrag abstimmen.
Der Antrag wird mit Enthaltung der SPÖ Fraktion angenommen.
GR Thomasberger gibt abschließend zu Protokoll: „Aus haftungsrechtlichen Gründen wegen eines möglichen Formalfehlers enthält sich die SPÖ-Fraktion der Zustimmung“.
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TOP 17: Allfälliges

 
  

Bürgermeister bedankt sich bei Wahlhelfern
Ich möchte mich auch an dieser Stelle bei den Wahlbeisitzern und Helfern für die gute Abwicklung der Nationalratswahl herzlichst bedanken.

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Aus dem Gemeindevorstand, Bericht des Bürgermeisters

  • Für das neue Rote Kreuz Gebäude in Walding werden 2 Mal 1.022 Euro für 2017 und 2018 überwiesen.
  • Bei der Erweiterung Sportanlage Eidenberg ist es um die Schotterung der Parkflächen gegangen. Die Firma Treuel erhielt den Auftrag in Höhe von 3.796 Euro netto.
  • Der Vereine Loawänd und AKKU brachten Förderansuchen ein. Vom Gemeindevorstand wurden jeweils 300 Euro an Fördergeldern bewilligt.

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Berichte aus den letzten Sitzungen der Ausschüsse

Ausschuss für Bau- und Straßenbau und örtliche Raumplanung, GR Manfred Schütz

  • Neuerlich behandelt wurde die Umwidmung der Gründe Lehner / WOSIG. Hier ist nach wie vor das Thema Oberflächenentwässerung zu lösen. Solange nicht klar ist, wie die Lösung ausschauen wird und keine Kostenschätzungen vorliegen, kann im Gemeinderat noch nicht darüber entschieden werden. Die Formierung und Sicherstellung der Oberflächenentwässerung im Rahmen der Flächenwidmung ist noch zu klären. Die Zustimmung der Grundbesitzer liegt ebenfalls noch nicht gänzlich vor.
  • Das Gehsteig-Projekt Hofau wurde ebenfalls beratschlagt. Hier hat sich eine neue Variante ergeben, die aktuell geprüft wird.
  • Abschließend gab es noch Informationen zum Thema Stelzmühlweg durch den Bürgermeister.

Ausschuss für örtliche Umweltfragen, GR Michael Thomasberger

  • Der Punkt Glyphosat wurde im letzten Ausschuss beraten und eben heute mit der Resolution dem Gemeinderat vorgelegt.
  • Ein weiteres Thema war die neue Gebührenordnung für Grün- und Strauchschnitt sowie der neu abzuschließende Vertrag mit der Kompostieranlage. Leider konnte aber ein entsprechender Vertragsentwurf für die drei Gemeinden und dem BAV mit der Kompostieranlage Aichbauer noch nicht vorgelegt werden. Der Tagesordnungspunkt wurde bis zum Vorliegen eines Vertragsentwurfes samt den angedachten Kosten der Entsorgung für Grün- und Strauchschnitt vertagt.

Ausschuss für Soziales, Senioren und Integration, Bgm. Adi Hinterhölzl

  • Derzeit drei Familien in der Gemeinde, zwei irakische und eine afganische Familie.
  • Vor Weihnachten wird es aus gegebenem Anlass noch einen sozialen Spendenaufruf geben.

Ausschuss für Sport und Kultur, Bgm. Adi Hinterhölzl in Vertretung von Vbgm. Dominik Danner

  • Die Gebühren für die Benützung der Gemeinderäumlichkeiten wurden erarbeitet, die in der nächsten GR Sitzung auf der Tagesordnung stehen werden.

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Zwei neue Betriebe in Eidenberg, Bericht des Bürgermeisters

  • Es gibt neue Betriebe in Eidenberg, eine namhafte Firma aus Linz übernimmt das gesamte Wöhrer-Areal. In der kommenden Ausgabe von Eidenberg Aktuell wird sich der Firmenchef vorstellen. Es handelt sich um ein Elektronik – Mechatronik Unternehmen, eine ruhiger Betrieb.
  • Ebenso beim Wollendorfer-Saal. Hier haben sich Jungunternehmer an diesem Gewerbestandort angemeldet.

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Hinweise auf bevorstehende Termine

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Hinweis: Es handelt sich hierbei um eine redaktionelle Mitschrift und um kein offizielles Sitzungs-Protokoll der Gemeinde

Protokoll des Bürgermeister - liegt derzeit noch nicht vor.