Aushang auf der Amtstafel Eidenberg

GemeindeKundmachung: Flächenwidmungsplan Änderung Nr. 5.32
Die vom Gemeinderat am 03.07.2024 beschlossene Flächenwidmungsplanänderung Nr. 5.32 (Anm. Red. Wohngebieterweiterung Ortszentrum Eiden­berg) wird gemäß den Bestimmungen des§ 34 (5) Oö. Raumordnungsgesetz 1994 idgF. kundgemacht.
Die Pläne wurden mit Bescheid des Landes Oberösterreich RO-2024-262077 /10-Ja vom´15.10.2024 aufsichtsbehördlich genehmigt.


Die Pläne liegen durch zwei Wochen am Gemeindeamt Eidenberg zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden auf und werden mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.
Die Pläne liegen nach Inkrafttreten während der Amtsstunden am Gemeindeamt zur 
Einsichtnahme für Jedermann auf.
pdfFlächenwidmungsplan Änderung Nr. 5.32

Anmerkung der Redaktion: Die Veröffentlichung obigen Aushang auf der Homepage www.eidenberg.at ist ein Service der ArGe Homepage Eidenberg. Die Homepage ersetzt weder die Amtstafeln noch wird Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtswirksamkeit erhoben. Die rechtlich relevanten Amtstafeln sind die der jeweiligen zuständigen Behörde.