Gemeinde schmal Redaktionelle Mitschrift aus der Gemeinderatssitzung vom 31. Jänner 2018
Das Wichtigste aus der Sitzung zusammengefasst hier im „Dorfkurier“ von Michael Thomasberger und Lydia Schmidinger

 

Tagesordnung:

  1. Beschluss einer neuen Kinderbetreuungsenrichtungsordnung (KBEO) für die Krabbelstube und den Kindergarten der Gemeinde Eidenberg

  2. Beschluss einer neuen Tarifordnung für die Kinderbetreuungseinrichtung der Gemeinde Eidenberg

  3. Gehsteig Untergeng - Katasterschlussvermessung, Durchführung gem. §§ 15 ff Liegenschaftsteilungsgesetz

  4. Auftragsvergabe - Erstellung wasserrechtliches Einreichprojekt für Schmutzwasserableitung bzw. Reinwasserableitung Ortszentrum Eidenberg

  5. Allfälliges

      Winterdienst
      Umwelausschuss, Hinweis auf Sitzung
      • Ortskernentwicklungskonzept
      Geburtstagsgratulationen


Sie können durch Anklicken obiger Tagesordnungspunkte direkt zu den Details gelangen.


• Anfragen der SPÖ-Fraktion zu offenen Themen an den Bürgermeiste

 

Bevor der Bürgermeister in die Tagesordnung der Sitzung einstieg, beantwortete er die offenen Anfragen gem. § 63 und 63a der Oö. GemO 1990 der SPÖ Fraktion aus der letzten Gemeinderatssitzung.
Für interessierte stehen hier als Download bereit die
pdfAnfrage der SPÖ Fraktion vom 12.12.2017
pdfAntworten des Bürgermeisters in der GR Sitzung vom 14.12.2017 zu den Punkten 1, 4 und 5 der Anfragen
pdfAntworten des Bürgermeisters in der GR Sitzung vom 31.01.2018 zu den Punkten 2 und 3 der Anfragen

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TOP 1: Beschluss einer neuen Kinderbetreuungsenrichtungsordnung (KBEO) für die Krabbelstube und den Kindergarten der Gemeinde Eidenberg

 
GR Michaela Mayr erläuterte zum Einstieg in den Tagesordnungspunkt die wichtigsten Eckdaten und Änderungen der neuen Kindergartenbetreuungseinrichtungsverordnung.

Die aus der Vorstellung der Verordnung resultierende Diskussion im Wesentlichen zusammengefasst:
GV Schmidinger: Das Mindestalter zur Aufnahme in die Krabbelstube soll von 1,5 auf 2 Jahre geändert werden. Heißt das, dass zukünftig Kinder ausnahmslos erst ab 2 Jahren aufgenommen werden?

Bürgermeister: Das haben wir schon in der Ausschusssitzung besprochen. Bisher hatten wir bereits Kinder ab 1,5 Jahren. Von der Kindergartenleitung haben wir allerdings erfahren, dass, wenn so kleine dabei sind, dies nicht einfach ist. Dies ist eine große Belastung für das Kindergartenpersonal. In begründeten Fällen sind Ausnahmen in Abstimmung mit der Gemeinde möglich. Wir entscheiden dann von Fall zu Fall. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, seien es Omas oder Tagesmütter.

GV Schmidinger: Wer entscheidet über die Ausnahmefälle? Entscheidet der Familien-Ausschuss darüber?
Bürgermeister: Die Entscheidung ist einmal abhängig, ob wir freien Platz haben. Und wie bisher die Kindergartenleitung und ich als Bürgermeister.
Wir müssen schauen, dass wir die Mindestanzahl der Kinder in der Krabbelgruppe im Oktober zusammenbringen. Um in den Genuss der Landeförderung zu kommen, brauchen wir mindestens 6 Kinder.

GR Thomasberger: In der alten Verordnung war eine Anmeldegebühr von 70 Euro vorgesehen, die beim Antritt des Kindergartenbesuches als „Bastelbeitrag“ angerechnet wurde. Wurde vom angemeldeten Kindergartenplatz nicht Gebrauch gemacht, verfiel diese zu Gunsten der Gemeinde. Warum wurde in der neuen Verordnung auf die Anmeldegebühr verzichtet?
Bürgermeister: Auf Rückfrage wurde uns mitgeteilt, dass eine Aufnahmegebühr nicht den Richtlinien des Landes entspricht.
GV Madlmeir: Jeder der Kinder hat weiß, einmal wollen die Kinder nicht, dann tut der Fuß weh und dann bleibt das Kind halt einmal zu Hause.

Die neue Kinderbetreuungsenrichtungsordnung (KBEO), gültig ab 1. Februar 2018, wurde einstimmig beschlossen und steht hier als Download pdfEinrichtungsordnung_2018 zur Verfügung.

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TOP 2: Beschluss einer neuen Tarifordnung für die Kinderbetreuungseinrichtung der Gemeinde Eidenberg

 

GR Michaela Mayr erläuterte die wesentlichen Änderungen gegenüber der bisherigen Version.

GV Schmidinger: Wie ja allen bekannt sein dürfte, sind wir mit dieser Regelung nicht glücklich. Wenn ich bedenke, dass bei einem Bruttoverdienst von 1.400 Euro neben allen Lebensunterhaltskosten auch noch für den Kindergarten am Nachmittag bezahlt werden muss, sind mir 42 Euro für diesen Betrag zu hoch festgelegt. Der zweite Punkt der mich stört, dass auf die besonders berücksichtigungswürdigen sozialen Umstände zu wenig genau eingegangen wird. Die alleinige Feststellung, „dies obliegt der Gemeinde“, sprich dem Bürgermeister, ist mir zu wenig.
Die SPÖ-Fraktion – zumindest ich – werden daher einen Antrag in dieser Form nicht unterstützen.
Bürgermeister: Der Kindergarten ist mit Sicherheit ein eigenes Thema. Wir wissen, dass mit Einführung des Krabbelkindergartens sehr viele Kosten bei der Gemeinde hängen geblieben sind. Auch wissen wir, dass es nicht wirklich Abmeldungen gibt. Jedoch gibt es Mütter, die überlegen, ob sie nicht ihre Kinder etwas anders abholen könnten. Aber dass wir in Untergeng die Nachmittagsbetreuung nicht aufrechterhalten können, ist nicht der Fall.
Seitens des Landes ist im Sommer eine Evaluierung der Verordnung angedacht. Bis dahin sehe ich nur die Möglichkeit, dass wir sozial schwächeren und Bedürftigen entgegenkommen.

GV Schmidinger: Was verstehst du unter „sozial schwächer“?
Bürgermeister: Das hängt von Fall zu Fall ab.

GR Wohlgemuth: Weiß man, wieviel Fälle dies sind?
Schriftführer Kaiser: Wir kennen die Einkommenssituation der Eltern nicht.
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GR Casta: Ich weiß nicht, ob hier immer so eine soziale Treffsicherheit gegeben ist. Je nachdem die Lebensumstände sind kann es jemanden mit 1.900 Euro Brutto härter mit den 42 Euro treffen, als einen mit 1.400 Euro. Uns betrifft es auch. Wir haben uns das durchgerechnet und festgestellt, im Prinzip zahlen wir dann das, was meine Frau mehr arbeiten geht, für die Nachmittagsbetreuung. Ich muss sagen, eigentlich ist diese Verordnung arbeitsfeindlich.
GR
Thomasberger: Wir haben hier nur einen Aspekt in der internen Diskussion, die Tarifordnung des Landes. Es gibt von der Regierungsseite aber auch den berühmten 1.500 Euro Familienbonus. Und da kommt genau wieder diese Klientel zum Handkuss wie bei der Kindergartengebühr. Gerade diese Klientel zahlt gar nicht so viel Lohnsteuer, dass sie großartig in den Genuss des Familienbonus kommt. Das heißt, sie kommen hier zweimal zum Handkuss. Einmal mit der Kindergartengebühr und einmal, weil sie beim Familienbonus durch den Rost fällt. Und genau das sind unsere Bedenken. Die derzeitige Bundes- und Landespolitik richtet sich immer mehr gegen die sozial schwächer gestellten.

GV Madlmeir: Mir gefällt die Debatte nicht, die in den Medien gemacht wird. Dass in Wels ein Drittel der Kinder vom Kindergarten abgemeldet werden aufgrund des Elternbeitrages. Sind wir uns ehrlich, es zeigt in Wirklichkeit, dass der Bedarf gar nicht gegeben war. Andreas Casta hat es richtig gesagt, das kann einen mit 2.000 Euro härter treffen als einen mit 1.500 Euro Einkommen. Es kommt darauf an, in welcher Situation ich gerade bin. Sind wir ehrlich, Lydia. In Wirklichkeit geht es euch hier nur um politisches Kleingeld.
GV Schmidinger: Ich finde, dass 1.400 Euro brutto sehr wenig sind. Das hängt mit Politik überhaupt nicht zusammen, das hängt mit diesen Personen zusammen, die diese Gebühren bezahlen müssen.
GR Leitner: Es gar nicht um das Drittel, die hier abgemeldet wurden, es geht um die, die die Kinder in die Kinderbetreuungseinrichtung geben müssen, weil sie arbeiten müssen, weil sie sich das Leben anders nicht leisten können.
Zwischenruf: Wenn man sich für Kinder entscheidet, dann muss man auch davon ausgehen, dass dies Kosten aufwirft.

Bürgermeister: Als Bürgermeister hat man sehr viel Einblick in Situationen. Wenn Raten für Häuser im Monat um die 2.000 Euro zurückzahlen sind, bleibt auch kein Tausender für die ganze Familie zum Leben. Und dann bin ich auch wieder bei den 1.400 Euro. Wie soll ich denn da vorgehen, dass es gerecht ist? Ich sehe da keinen Unterschied. Ihr glaubt es nicht wieviel Häuslbauer gewaltig viel investiert haben.

Die neue Tarifordnung für die Kinderbetreuungseinrichtung, gültig ab 1. Februar 2018, wurde gegen die Stimmen der SPÖ beschlossen und steht hier als pdfDownload zur Verfügung.


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  TOP 3: Gehsteig Untergeng - Katasterschlussvermessung, Durchführung gem. §§ 15 ff Liegenschaftsteilungsgesetz

 
Die Katasterschlussvermessung für den Gehsteig Untergeng ist vom Amt der Oö. Landesregierung durchgeführt worden. Zur grundbücherlichen Durchführung des Teilungsplanes ist nach den Sonderbestimmungen des Liegenschaftsteilungsgesetzes ein Gemeinderats Beschluss notwendig.
Der vorliegende Vermessungsplan vom 29.11.2017 wird von Bernhard Kaiser präsentiert und die Zu- und Abschreibung der Flächen der beteiligten Liegenschaften im Gemeinderat besprochen.
Nachdem keine weiteren Fragen vorliegen stellt der Bürgermeister den Antrag, den vorliegenden Vermessungsplan des Amtes der Oö. Landesregierung mit den daraus resultierenden Ab- und Zuschreibungen aus dem Gemeingebrauch zu beschließen.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

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TOP 4: A uftragsvergabe - Erstellung wasserrechtliches Einreichprojekt für Schmutzwasserableitung bzw. Reinwasserableitung Ortszentrum Eidenberg

 
Vom Büro Flögl und vom Büro Peherstorfer wurden Honorar-Voranschläge eingeholt. Von der Firma Peherstorfer deshalb, weil diese für WOSIG die Planung des Retentionsbeckens und die Planung der Bebauung durchführt. Im Honorarvorschlag Büro Flögl ist bereits eine Vorleistung für Absprachen mit der Wasserrechtsbehörde von 1.200 Euro enthalten, die ohnehin zu bezahlen gewesen wäre. Trotzdem ist dieser Honorar-Vorschlag günstiger, als der des Büros Peherstorfer. Das Angebot umfasst die Einreichunterlagen und die Erstellung der Ausführungsplanung. Nicht enthalten ist die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Bürgermeister den Antrag, den Auftrag zu Erstellung des wasserrechtlichen Einreichprojektes gemäß Honorarvorschlag mit einer Auftragssumme von 11.300 Euro an das Büro Flögl zu vergeben.
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

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TOP 5: Allfälliges

 
  

Winterdienst
Der Bürgermeister berichtet von der Zufriedenheit vieler Gemeindebürger über den bisherigen Winterdienst in diesem verrückten Winter. Klar, es gibt auch Beschwerden, doch das Lob überwiegt. Ein besonderes Dankeschön an die verantwortlichen des Winterdienstes.

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Umweltsaussschus
Hinweis: Die nächste Umweltausschusssitzung findet am 7. Februar statt.

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Ortskernentwicklungskonzept
GR Schütz berichtet aus dem Bauausschuss über das Thema der weiteren Nutzung des alten Gemeindeamtes, oder ob an dieser Stelle eine neue Verbauung erfolgen sollte. Darüber hinaus gibt es im Ortskern auch noch weitere brennende Themen bei der Ortskernentwicklung, zum Beispiel mit einer zukünftigen Nahversorgung, oder eine bessere Situierung des Bauhofes etc.
Im Zuge der Diskussion wurde angedacht, eine Nachdenkphase unter Einbindung der Bürger einzuleiten. Die Umsetzung dieses Themas könnte im Rahmen eines Agenda-Prozesses erfolgen. Die Bereitschaft der Gemeinderäte, ein solches Projekt aktiv zu unterstützen und zu betreiben, viel gering aus. Der Bürgermeister wird mit dem Agenda-Verantwortlichen Peter Frittajon den Kontakt aufnehmen, mit der Bitte um Umsetzung eines Projektes Ortskernentwick
lung.

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Geburstagsgratulationen
Zu ihren runden Geburtstagen gratulierte der Bürgermeister mit „Notset’s“ des Zivilschutzverbandes als kleines Geschenk GR Martina Madlmeir und GR Petra Plank.


Hi
nweis: Es handelt sich hierbei um eine redaktionelle Mitschrift und um kein offizielles Sitzungs-Protokoll der Gemeinde

Protokoll des Bürgermeister - liegt derzeit leider noch nicht vor.