Heizkostenzuschuss des Landes OÖ - Aktion 2017/2018 Die OÖ. Landesregierung hat auch für den Winter 2017/2018 die Gewährung eines Heizkostenzuschuss beschlossen. Die Antragsstellung hat in der Zeit vom 8. Jänner 2018 bis spätestens 13. April 2018 zu erfolgen.
Wer wird gefördert?
Sozial bedürftige Personen, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe der folgenden anzuwendenden Einkommensgrenzen nicht übersteigt
Diese Einkommensgrenzen betragen für:
Alleinstehende: 889,84 Euro
Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.334,17 Euro
je Kind: 166,37 Euro (=Erhöhung des Richtsatzes für jedes Kind um Euro 137,30 zuzüglich Kinderzuschuss von Euro 29,07)
Was wird gefördert?
Heizkosten für die Heizperiode 2017/2018, gleichgültig mit welchem Energieträger die Wohnung beheizt wird.
Wie wird gefördert? Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2017/2018
in Höhe von 152 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt.
Von einzelnen Gemeinden aus Gemeindemitteln ausbezahlte Heizkostenzuschüsse werden beim Heizkostenzuschuss des Landes OÖ angerechnet.
Abwicklung/Antragstellung Das Ansuchen um Zuerkennung des Heizkostenzuschusses ist beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt einzubringen. Dort liegen auch die entsprechenden Antragsformblätter auf.