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 Lydia Schmidinger
Michael Thomasberger   

Heizkostenzuschuss 2017_2018Heizkostenzuschuss des Landes OÖ - Aktion 2017/2018
Die OÖ. Landesregierung hat auch für den Winter 2017/2018 die Gewährung eines Heizkostenzuschuss beschlossen. Die Antragsstellung hat in der Zeit vom 8. Jänner 2018 bis spätestens 13. April 2018 zu erfolgen.

Wer wird gefördert?

  • Sozial bedürftige Personen, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe der folgenden anzuwendenden Einkommensgrenzen nicht übersteigt

Diese Einkommensgrenzen betragen für:

  •  Alleinstehende: 889,84 Euro
  • Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.334,17 Euro
  • je Kind: 166,37 Euro (=Erhöhung des Richtsatzes für jedes Kind um Euro 137,30 zuzüglich Kinderzuschuss von Euro 29,07)

Was wird gefördert?

  • Heizkosten für die Heizperiode 2017/2018, gleichgültig mit welchem Energieträger die Wohnung beheizt wird.

Wie wird gefördert?
Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2017/2018

  • in Höhe von 152 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt.
  • Von einzelnen Gemeinden aus Gemeindemitteln ausbezahlte Heizkostenzuschüsse werden beim Heizkostenzuschuss des Landes OÖ angerechnet.

Abwicklung/Antragstellung
Das Ansuchen um Zuerkennung des Heizkostenzuschusses ist beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt einzubringen. Dort liegen auch die entsprechenden Antragsformblätter auf.

Formular:  pdfHeizkostenzuschuss_Land_OOE_2017/2018.pdf
Ansuchen um Gewährung von Förderungsmitteln

Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes Oberösterreich

Lydia Schmidinger