Die Kost auf dem "Münichhof" in Eidenberg im achtzehnten Jahrhundert
Im Stiftsarchiv Wilhering befindet sich eine interessante Urkunde aus der Mitte des 18. Jahrhunderts, die uns Abt Alan Aichinger hinterlassen hat. (Herrn Archivar Prof. P. Rainer Schraml, der mir Einsicht in die Archivalien gewährte, sei bestens gedankt.)

P. Alan Aichinger war, bevor er am 22. November 1753 zum Abt gewählt wurde, der erste geistliche Verwalter des damals noch ca. 600 Joch (340 ha) großen Stiftsbesitzes in Eidenberg. Vorher war der Hof ständig an "Hofmeister" verpachtet (Abt Alan Aichinger: Beschreybung des Eydenbergs, Stiftsarchiv Wilhering). Als Abt hat er dann dem Stiftsschreiber eine Kostordnung für die Dienstboten am Meierhof und für die zur Robot verpflichteten Bauern aus Eidenberg und Lichtenberg diktiert.

Man kann annehmen, daß sich die Kost am „Münichhof" (Mönchshof) nicht wesentlich von der Kost am Bauernhof unterschieden hat. Diese Annahme bestätigen auch einige Stellen im Text.

Verzeichnus.
Was das iahr hindurch denen Mayrleuthen in Eydenberg in der Kost geraicht würdet.

1.
Am Sonntag mittags: Fleisch, Krauth, und nachmülch, auf die nacht milchsuppen oder in abgang derselben ein Prenn- oder wassersuppen. Nota wann die Rueben oder mähren gerathen, auch in Sommer, wann es Sallath gibt und die arbeith Starkh, würdet von bemelten darzur allzeit was gegeben.

2.
In einer ordinari (Gewöhnliche Woche) wochen als am Montag zu mittag Krauth, Sterz von Korn mell, nachmilch, so entweder in einer sauren milch, oder von gedörten obst, so gesotten würd, die brür darvon. auf die nacht milch Suppen oder in abgang derselben ein brenn- oder wassersuppen neben obigen was in Nota enthalten.

3.
Erchtag (Dienstag) zu Mittag gerauchtes Fleisch, suppen, Krauth und bemeldtes nachessen. auf die nacht wie am montag zumahlen das nachtessen ein Tag wie den andern das ganze iahr Hindurch observirt würd.

4.
Mittwoch von einem Korn mell schupfnudln oder zwekhl welche aber in einer Röhrn überbachen werden, damit sie nicht lettich werden, Krauth und nachmilch. auf die nacht ordinari.

5.
Pfingstag (Donnerstag) wie am Erchtag zu mittag und auf die nacht

6.
Freytag arbeis (Erbsen) wann einige vorhandten oder Knödl von Korn mell mit untermischten waizen Vollmell, Krauth, nachmilch. auf die nacht ordinari.

7.
Sambstag von gersten gries, oder von gersten ceim ein dikskoch, Krauth, nachessen auf die nacht ut alys diebus (Wie an anderen Tagen)
NB: an denen Tagen, wo kein fleischtag ist, würd zu der mellspeis niemahlen bey uns ein suppen gegeben, ausgenomben sie haben Kütlschedl oder laibl.

8.
Wann in der wochen ein Feurtag an einen fastag fahlt, gibt man entweder zu mittag germbschedl oder von semell mell geschnidene nudl, oder von walzen ordinari gries ein griesschmarn oder Knödl. auf die nacht wie sonsten.

9.
Am neuen iahr Tag würd nur, wann ein solcher fleischtag ist fleisch aber Plerumpque (Meistens) schweiners frisches oder gerauchtes, item ein süsses Krauth, und nachmilch. ist aber solcher ein fastag würd observiert wie andern feurtag, so in ein fastag fahlen, disen Tag würd ieden ein halb bier gegeben auf die nacht wie allzeit. Am heiligen drei König Tag wie am neuen iahr ausgenomben kein bier, pridie (Am Vortag) aber werden Krapfen gegeben und ieden 4. Faschingmahl, Suppen, frisches Rindfleisch, Krauth, flökh, bradl, rothe Rueben und Krapfen, auch ein Viertl bier. Am Fasching Montag, wie andere montag. Erchtag Fleisch. auf die nacht ut in aljs. Am heillig ostertag, Suppen, frisches Rindfleisch, Krauth Flökh bradtl, rothe Rueben, nach milch und ein Viertl bier, geweichtes haben wir niemahlen gehabt, ausgenomben umb einen Kreuzer ein Flökh, und 3. rothe ayr, auf die nacht ut in aljs. Montag und Erchtag würd ihnen auch Fleisch gegeben, auf die nacht aber auch die ordinari milchsuppen und nachessen.
Am heilligen Pfingt Sontag und übrig 2 feurtag würd gereicht wie zu ostern. Am St. Johannes Tag auf die nacht Krapfen zu ihren ordinari. Martini habe ich niemahlen was extra gegeben. Zu Weynachten wie am Heillig Pfingsttagen, doch haben alle dienst Leuth ein weynacht Störy, in vorabendt dises Heillig Tags auf die nacht haben die leuth neben ihren ordinari nuss öpfl, und KIezen und am heillig Tag auf mittag anstalt des schwarzen ein weisses brodt.

In der Fasten.
am Sontag geschnidtne nudl, oder griesschmarn oder auch Krapfen, aber nur von Korn mell, und in leinöll gebachen, dampfnudl, oder beigl suppen. Am Sontag und feurtagen seyn die mellspeisen allzeit von weizen genomben worden.
Montag Sterz,
Erchtag lehnes gries Koch
mittwoch schupfnudl oder zwekhl von Korn mell
Pfingtag gries Knödl
Freytag wie am mittwoch so aber arbeis vorhandten, gibt man selbe.
NB. wann mann bachen Thuet werden Küttschedl und laibchen gebachen von Korn mell, und in der wochen, wenn es beliebig anstatt einer Mellspeis gegeben iedoch aber darzur ein milch oder andere suppen.
In der Frur das ganze iahr hindurch ausgenomben Sonn- und Feurtag würd die saure suppen gegeben, und in sumer oder so lang die saure milch dauert, eine gereicht.

Observation in Heigen.
denen maadern gibt mann in der Frur ein saure suppen, Koch und nachmilch. zu mittag Fleischsuppen, Krauth, und nachmilch, umb halber abendl, brodt und Kääs. auf die nacht Suppen, eine mellspeis, oder saure rueben oder auch ein sallath nachmilch.
Wann das mähen an einen Freytag oder sambstag fahlt gibt mann ihnan Küttschedl, Griesschmarn oder Knödl.
denen Heigern aber in der Frur saure suppen, und nach milch, zu mittag (weil mann allzeit zu solcher zeit ein rindl schlacht) Plunzen oder Flökh, oder auch gneidtl, und so solches gar ist auch Fleisch. an denen Fasttagen wie denen mayrleuthen das iahr hindurch gegeben würd.
NB. das Fleisch oder bemeldtes würd aber nur ihnan gegeben Erchtag und pfingtag. umb halber abendt brodt. bisweilen würd auch ein saure milch gegeben, auf die nacht wie andere Tag

Korn Schnidern.
In der Frur saure suppen, Koch, nachmilch, auf mittag, wann ein Fleischtag, suppen bockh- oder schof fleisch, Krauth nachmilch, ist aber ein Fastag, anstatt Fleisch Griesschmarn umb halber abend saure milch, auf die nacht milchsuppen Sallath, saure milch.

Zum Korn führn.
Würdet denen Korn einführern sowohl auf dem Feld, als in den Stadl zu halber abend bier und brod nach proportion gegeben.

Haaber Fechsung.
Denen madern wie bei der Heu mad, vor die Haber Heiger wie denen madern gegeben würd, doch ist der brauch, wan der Haber abgemäht ist, das die leuth Krapfen haben, ich habe es aber niemahlen observiert

Zum Tungen.
Die Kost würd observiert, so lang als die Tungen, wie die ordinari Täg observiert würd, iedoch würd ihnen täglich zu der mahlzeit alzeit bier gereicht, oder da das Tungen ein end hat, Krapfen wann kein bier gegeben würdet, ich aber habe weder bier, noch Krapfen gegeben, sondern nachdeme es ein end genomben, ihnen zu ihren ordinari essen ein bradtl und bier bey einem viertl geben lassen. Zum Haar fangen (Flachsernte) ordinari Kost, zum prechlen aber auf die nacht zu ihrer milchsuppen, und nachmilch, saure rueben süsse Rueben. oder sallath.

Dengl bas. (Wenn das Dengeln der Sensen - Erntezeit - vorbei ist)
Suppen Rindtfleisch, Krensuppen, Krauth, Flökh, schweiners bradl, oder Kälberne gefühlte brust, rothe rueben, ein sur bradl, Fleisch Knödl, Kälbernes bradl, gesulzte milch, Krapfen, Griesschmarn und zwöschpen auf brodt angerichtet, bier so lang sie essen.

Autor: Franz Haiböck

Quelle: OÖ Heimatblatt
Herausgeber vom Landesinstitut für Volksbildung und Heimatpflege in Oberösterreich