KUNDMACHUNG: Die Gemeinde Eidenberg beabsichtigt einen Teil des Flächenwidmungsplanes Nr. 5 zu ändern.
• Die Änderung betrifft Teile des Gemeindegebietes Eidenberg von derzeit „Grünland" in ,,Sonderausweisung Funkanlage". Betroffen ist die Parzelle 730 der KG Eidenberg sowie
• Die Änderung betrifft Teile des Gemeindegebietes Eidenberg von derzeit ,,Sonderausweisung Funkanlage" in „Grünland". Betroffen ist die Parzelle 582 der KG Eidenberg.
Aufforderung zur Bekanntgabe von Planungsinteressen
Gemäß § 33 Abs. 1 des Oö. Raumordnungsgesetzes 1994 idgF. besteht eine vierwöchige Kundmachungspflicht an der Amtstafel und eine Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde.
Es wird hiermit die Aufforderung kundgemacht, dass jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, seine Planungsinteressen (Anregungen, Einwendungen) innerhalb der vierwöchigen Kundmachungsfrist vom 24. Mai 2023 bis einschließlich 21. Juni 2023 schriftlich beim Gemeindeamt Eidenberg, 4201 Eidenberg, Stiftsstraße 2, einbringen kann.
Aushang: Kundmachung
Anmerkung der Redaktion: Die Veröffentlichung obigen Aushang auf der Homepage www.eidenberg.at ist ein Service der ArGe Homepage Eidenberg. Die Homepage ersetzt weder die Amtstafeln noch wird Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtswirksamkeit erhoben. Die rechtlich relevanten Amtstafeln sind die der jeweiligen zuständigen Behörde.