GemeindeKUNDMACHUNG  - Das Amt der OÖ. Landesregierung, Gewässerbezirk Grieskirchen, Moosham 26a, 4710 Grieskirchen, hat als Bundeswasserbauverwaltung entsprechend den Bestimmungen des Wasserrechtsgesetz 1959, §42a für Gewässerabschnitte der Großen Rodl einen Gefahrenzonenplan erstellen lassen und es ist durch die Ausweisung der Gefahrenzonen unser Gemeindegebiet betroffen. Entwurf: pdfGefahrenzonenplan Große Rodl
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