Wahlinfo 20210801Am 26. September wird gewählt. Anfang September wird Ihnen eine „Amtliche Mitteilung – Wahlinformation / Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeister/innenwahl 2021“ zugestellt.
Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl verschickt wird, besonders auf diese Mitteilung (siehe Abbildung). Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Code für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet sowie einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert. 

 
Doch was ist mit all dem zu tun?

Zu den Wahlen am 26. September im Wahllokal bringen Sie den personalisierten Abschnitt mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, da nicht mehr im Wählerverzeichnis gesucht werden muss.

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in der „Amtlichen Wahlinformation“. 

Dafür haben Sie nun drei Möglichkeiten: 

  • Persönlich in der Gemeinde
  • schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder 
  • elektronisch im Internet 

Mit dem personalisierten Code auf der Wählerverständigungskarte in der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen.

Tipps:

Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 22. September. Die Zustellung erfolgt ab ca. Anfang September mittels eingeschriebener Briefsendung (auch bei Antrag mit Bürgerkarte oder Handysignatur) auf Ihre angegebene Zustelladresse. 

Die Wahlkarte muss spätestens am 26. September 2021, 15:00 Uhr (Schluss des letzten Wahllokales) bei der zuständigen Gemeinde einlangen (Adresse und Uhrzeit befindet sich auf der Wahlkarte). Sie haben die Möglichkeit, die Wahlkarte per Briefwahl zu senden oder diese am Wahltag bei dem, als Abgabestelle definierten, Wahllokal abzugeben. Die Abgabe der Wahlkarte muss nicht persönlich erfolgen. 

Bei der Wahl in einer fremden Gemeinde können Sie in Wahllokale gehen, die als Wahlkarten-Wahllokal ausgewiesen sind. Hier dürfen Sie außerhalb Ihrer Gemeinde jedoch nur für die Landtagswahl Ihre Stimme abgeben.

Hinweis für EU-Bürger

EU-Bürger haben das Wahlrecht für die Gemeinde- und Bürgermeister/innenwahl in der Hauptwohnsitzgemeinde. Das Wählen mit Wahlkarte in einer anderen Gemeinde ist nicht möglich! Senden Sie die Wahlkarte bitte als Briefwahl oder geben Sie diese bei unserem Gemeindeamt rechtzeitig ab!

Verwenden Sie bitte für die Wahlkartenanträge diese „Amtliche Wahlinformation“. Die Arbeit wird dadurch wesentlich erleichtert.

Abgabestelle für Wahlkarten wird für Eidenberg gemäß § 54a der Kommunalwahlordnung LGBI. Nr. 81/1996, in der Fassung des Landesgesetzes LGBI. Nr. 93/2020, sowie § 50a Abs. 2 der Landtagswahlordnung in der Fassung des Landesgesetzes LGBI. Nr. 93/2020, wie folgt festgelegt:

a) bis zum Wahltag während der Öffnungszeiten des Gemeindeamtes:

    • Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr
    • Dienstag und Donnerstag von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr, im Gemeindeamt, Stiftsstraße 2, 4201 Eidenberg, Bürgerservice
    • am Tag vor dem Wahltag Samstag, 25. September 2021, am Gemeindeamt, Stiftsstraße 2, 4201 Eidenberg, Bürgerservice von 08:00 bis 12:00 Uhr

b) am Wahltag dienen die Wahllokale der

    • Wahlsprengel I -  Gemeindeamt Eidenberg, Stiftsstraße 2, 4201 Eidenberg
    • Wahlspengel II - Jugendheim Untergeng, Untergeng 4, 4201 Eidenberg
      bis zum Wahlschluss als Abgabestelle


In den nachstehend angeführten Wahllokalen können Sie am Sonntag, 26. September 2021 in der Gemeinde Eidenberg wählen.

  • Wahlsprengel I - Eidenberg: Gemeindeamt Eidenberg, Stiftsstraße 2 - Wahlzeit: 7:30 - 14:00 Uhr
  • Wahlsprengel II - Untergeng: Jugendheim Untergeng, Untergeng 4 - Wahlzeit: 7:30 - 13:00 Uhr
    Beide Wahllokale gewährleisten einen barrierefreien Zugang.

Anmerkung der Redaktion: Die Veröffentlichung obigen Beitrages auf der Homepage www.eidenberg.at ist ein Service der ArGe Homepage Eidenberg. Ein Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtswirksamkeit wird nicht erhoben. Amtliche Änderungen vorbehalten.