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 Lydia Schmidinger
Michael Thomasberger   

BH UU LogoAnzeige einer Zusammenkunft / Veranstaltung nach der COVID-19-Öffnungsverordnung
Mit diesem Formular wird eine nach der COVID-19-Öffnungsverordnung anzeigepflichtige Zusammenkunft in geschlossenen Räumen ab 17 Personen und mit bis zu 50 Personen an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet.

Bei Zusammenkünften ab 51 Personen ist eine Bewilligung zu beantragen.

Hinweis: Durch die Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung besteht für Musikproben ab 10.06.2021 keine Anzeigepflicht mehr, des Weiteren besteht für diese Fälle auch keine Personenbeschränkung!

Weiterführende Informationen

Link: Anzeige einer Zusammenkunft ab 17 Personen bis max. 50 Personen
Link: Bewilligung einer Zusammenkunft ab 51 Personen
Eine Bewilligungspflicht besteht für Zusammenkünfte mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen ab 51 Personen. In diesen Fällen muss ein Antrag an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde gestellt werden.