GemeindeFlächenwidmungsplanänderung Nr. 5.20 / Kundmachung gern.§ 34 (5) / Oö. ROG 1994
KUNDMACHUNG - Die vom Gemeinderat am 25.02.2021 beschlossenen Flächenwidmungsplanänderung Nr. 5.20 (Anm. Redaktion: Almsiedlung) wird gemäß den Bestimmungen des §34 (5) Oö. Raumordnungsgesetz 1994 idgF. kundgemacht.

Die Pläne wurden mit Bescheid des Landes Oberösterreich vom 13.04.2021  aufsichtsbehördlich genehmigt.

Die Pläne liegen durch zwei Wochen am Gemeindeamt Eidenberg zur öffentlichen  Einsichtnahme während der Amtsstunden auf und werden mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.

Die Pläne liegen nach Inkrafttreten während der Amtsstunden am Gemeindeamt zur Einsichtnahme für Jedermann auf.

angeschlagen am: 20.04.2021
abgenommen am: 05.05.2021
pdfEidenberg - Flächenwidmungsplanänderung - Nr. 5 20.pdf

Anmerkung der Redaktion: Die Veröffentlichung obiger "Kundmachung der Gemeinde" auf der Homepage www.eidenberg.at ist ein Service der ArGe Homepage Eidenberg. Die Homepage ersetzt weder die Amtstafel noch wird Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtswirksamkeit erhoben.
Die rechtlich relevante Amtstafel der Gemeinde Eidenberg befindet sich im DLZ Eidenberg.