BH Urfahr UmgebungIm Frühjahr 2021 wird vom Sanitätsdienst der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung wieder eine Impfung gegen die durch Zecken übertragene Hirnhautentzündung (FSME) in den Gemeinden angeboten.

Die Impfung:

  • Die Impfung ist ab dem 1. Lebensjahr möglich.
  • Bei Ungeimpften ist eine Grundimmunisierung notwendig, die aus 3 Teilimpfungen besteht (2 Teilimpf-ungen im Abstand von ca. 1-3 Monaten, die dritte innerhalb von 5-6 Monaten nach der 2. Teilimpfung).
  • Auffrischungsimpfungen sind alle 5 Jahre erforderlich, ab dem 60. Lebensjahr alle 3 Jahre
  • Ausnahme: nach Abschluss der Grundimmunisierung wird erstmals nach 3 Jahren aufgefrischt.

Die Impfkosten:
Kinder bis zum vollendeten 15.Lebensjahr € 13,70
Jugendliche im 16. Lebensjahr € 15,70
Personen ab dem 16. Lebensjahr € 18,50
Die Impfkosten sind bei der Impfung in bar zu entrichten.

Personen, die gesetzlich krankenversichert sind und denen die Kosten nicht vom zuständigen Unfallsver-sicherungsträger (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Sozialversicherungsanstalt der Bauern) ersetztwerden, erhalten vom zuständigen Krankenversicherungsträger einenKostenzuschuss (z.B. von der OÖ Gebietskrankenkasse € 4,00pro Impfung

 

FSME-Impfkosten-Sonderregelung für Minderjährige
Für Familien mit mehr als 2 unversorgten Kindern gilt folgende Sonderregelung:
Die Gesamtkosten der Schutzimpfung werden für das 3. und alle weiteren unversorgten Kinder dann vom Amt der Oö. Landesregierung übernommen, wenn bereits das 1. und 2. Kind geimpft wurde.

Die Impfterminesind aufgrund der derzeitigen Covid-Situation ausschließlich auf der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung in der Sanitätsabteilung statt.

  • 19.04.2021 von 08:00-16:00 Uhr
  • 26.04.2021 von 08:00-16:00 Uhr
  • 03.05.2021 von  08:00-16:00 Uhr

Kundmachung: pdfGemeinden FSME Impfung 2021