Heizkostenzuschuss 2020 21Heizkostenzuschuss des Landes OÖ - Aktion 2020/2021. Auf Initiative von Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ)  wurde für den Winter 2020/21 die Gewährung eines Heizkostenzuschuss an sozialbedürftige Personen in der Höhe von 152 Euro pro Haushalt beschlossen. Die Antragsstellung hat in der Zeit vom 11. Jänner 2021 bis spätesten 23. April 2021 zu erfolgen.

 Wer wird gefördert!
Sozial bedürftige Personen
, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe folgender Netto-Einkommensgrenzen nicht übersteigt.

Diese Einkommensgrenzen betragen für:     

  • Alleinstehende: 950 Euro 
  • Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.500 Euro
  • für jedes minderjährige Kind mit Familienbeihilfe: 240 Euro
  • für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt: 520 Euro
  • für jede weitere erwachsene Person im Haushalt: 350 Euro 
  • Freibetrag Lehrlingsentschädigung: 232,49 Euro

Wie wird gefördert?

Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2020/2021

  • in Höhe von 152 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt.

Von einzelnen Gemeinden aus Gemeindemitteln ausbezahlte Heizkostenzuschüsse werden beim Heizkostenzuschuss des Landes angerechnet.

Abwicklung / Antragstellung

Das Ansuchen um Zuerkennung des Heizkostenzuschusses ist beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt einzubringen. Dort liegen auch die entsprechenden Antragsformblätter auf.

Die Antragsfrist läuft vom 11. Jänner 2021 bis spätestens 23. April 2021. Für sämtliche Anträge gelten die Einkommensverhältnisse des Jahres 2020.

Formular