Gemeinde EidenbergFlächenwidmungsplanänderung Nr. 5.07 ÖEK-Änderung Nr. 2.04  / Kundmachung gem. §34 (5) Oö. ROG 1994
Kundmachung: Die vom Gemeinderat in der Sitzung vom am 24.06.2020 beschlossene Flächenwidmungsplanänderung Nr. 5.07 und ÖEK-Änderung 2.04 wird gemäß den Bestimmungen des §34 (5) Oö. Raumordnungsgesetz 1994 idgF. als Verordnung der Gemeinde kundgemacht.

Die Pläne wurden mit Bescheid des Landes Oberösterreich vom 29. Oktober 2020 aufsichtsbehördlich genehmigt.

Die Pläne liegen durch zwei Wochen am Gemeindeamt Eidenberg zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden auf und werden mit dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.

Die Pläne liegen nach Inkrafttreten während der Amtsstunden am Gemeindeamt zur Einsichtnahme für jedermann auf.

angeschlagen am: 09.11.2020
abgenommen am: 24.11.2020

Seite 1: pdfEidenberg Flächenwidmungsplanänderung Nr. 5.07.pdf
Seite 2: pdfEidenberg Flächenwidmungsplanänderung Nr. 5.07.pdf


Aushang: Flächenwidmungsplanänderun Nr. 5.07. ÖEK-Änderung Nr. 2.04

Anmerkung der Redaktion: Die Veröffentlichung obiger "Kundmachung der Gemeinde" auf der Homepage www.eidenberg.at ist ein Service der ArGe Homepage Eidenberg. Die Homepage ersetzt weder die Amtstafel noch wird Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtswirksamkeit erhoben.
Die rechtlich relevante Amtstafel der Gemeinde Eidenberg befindet sich im DLZ Eidenberg.