GemeindeFlächenwidmungsplan Änderung Nr. 5.19 Öffentliche Auflage § 33 (3) Oö. ROG 1994 (Anmerkung Redaktion: Leider hat sich hier ein Fehler eingeschlichen. Es handelt sich hier nicht um 1154/11, 1155/2 und 1155/1 KG Eidenberg sondern  um die Parzelle Nr. 600, KG Eidenberg)

Kundmachung: Gemäß den Bestimmungen des § 33 (3) Oö. ROG 1994 idgF. wird darauf hingewiesen, dass die Planentwürfe zur öffentlichen Einsichtnahme am Gemeindeamt aufliegen.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wird dies durch vierwöchigen Anschlag mit der Aufforderung kundgemacht, dass jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, bis einschließlich 02.11.2020 schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Gemeindeamt einbringen kann.

Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, ist berechtigt während der Auflagefrist schriftliche Anregungen oder Einwendungen beim Gemeindeamt Eidenberg einzubringen.

angeschlagen am: 02.10.2020
abgenommen am: 02.11.2020

Anmerkung der Redaktion: Die Veröffentlichung obiger "Kundmachung der Gemeinde" auf der Homepage www.eidenberg.at ist ein Service der ArGe Homepage Eidenberg. Die Homepage ersetzt weder die Amtstafel noch wird Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtswirksamkeit erhoben.
Die rechtlich relevante Amtstafel der Gemeinde Eidenberg befindet sich im DLZ Eidenberg.