GemeindeBetreff: Zonenbeschränkung im Bereich Benetederweg
VERORDNUNG des Bürgermeisters der Gemeinde Eidenberg im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde Eidenberg vom 20.08.2020 womit eine Zonenbeschränkung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit) von 30 km/h auf folgender Gemeindestraße erlassen wird:

Straße: Benetederweg

Der genaue örtliche Geltungsbereich ist dem angeschlossenen Lageplan, welcher einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung bildet, zu entnehmen.

Diese Verordnung ist mit den Verkehrszeichen gemäß § 52 lit.a Z. 10a und 10b StVO 1960 i.V.m. § 52 lit.a Z.11a und 11b StVO 1960 kundzumachen und tritt mit der Anbringung der Verkehrszeichen in Kraft.

Rechtsgrundlagen:
• §§ 43 Abs. 1 lit.b. Z.1, 44 und 94d Z.4 lit.d Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960)
• Übertragungsverordnung auf den Bürgermeister vom 30. Juni 2004.

Amtstafel Eidenberg_20200823_03 Amtstafel Eidenberg_20200823_01

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Angeschlagen am 23.08.2020

Anmerkung der Redaktion:
Die Veröffentlichung obiger "Kundmachung der Gemeinde" auf der Homepage www.eidenberg.at ist ein Service der ArGe Homepage Eidenberg. Die Homepage ersetzt weder die Amtstafel noch wird Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtswirksamkeit erhoben.
Die rechtlich relevante Amtstafel der Gemeinde Eidenberg befindet sich im DLZ Eidenberg.