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 Lydia Schmidinger
Michael Thomasberger   

GemeindeFlächenwidmungsplanänderung Nr. 5.15  / Kundmachung gem. §34 (5) Oö. ROG 1994
Kundmachung:
Die vom Gemeinderat am 04.03.2020 beschlossene Flächenwidmungsplanänderung Nr. 5.15 "Lafleur" (Grundstücksnummer tw. 1154/5 KG Eidenberg) wird gemäß den Bestimmungen des §34 (5) Oö. Raumordnungsgesetz 1994 idgF. kundgemacht.

Die Pläne wurden mit Bescheid des Landes Oö. vom 23.06.2020 aufsichtsbehördlich genehmigt.

Die Pläne liegen durch zwei Wochen am Gemeindeamt Eidenberg zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden auf und werden mit dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.

Die Pläne liegen nach Inkrafttreten während der Amtsstunden am Gemeindeamt zur Einsichtnahme für jedermann auf.

angeschlagen am: 07.07.2020

abgenommen am: 22.07.2020

Anmerkung der Redaktion: Die Veröffentlichung obiger "Kundmachung der Gemeinde" auf der Homepage www.eidenberg.at ist ein Service der ArGe Homepage Eidenberg. Die Homepage ersetzt weder die Amtstafel noch wird Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtswirksamkeit erhoben.
Die rechtlich relevante Amtstafel der Gemeinde Eidenberg befindet sich im DLZ Eidenberg.