Land OÖ: Zum ersten Mal gibt es "Urlaubszuschuss für pflegende Angehörige" in Oberösterreich. Pflegebedürftige Senior/innen wohnen am liebsten und solange wie möglich in den eigenen vier Wänden. Viele werden von Familienmitgliedern gepflegt und betreut. Diese Tätigkeit erfordert viel Zeit, Geduld und Energie.
Um wieder Kraft zu tanken, kann der/die Pflegende eine Reihe von Angeboten wie Kurse, Treffen mit Gleichgesinnten, Tagesbetreuung und Kurzzeitpflege nutzen. Zum ersten Mal gibt es nun eine „Urlaubszuschussaktion für pflegende Angehörige“. „Es ist mir bewusst, welche enorme Leistung pflegende Angehörige täglich erbringen. Eine Auszeit, Urlaub oder ein paar Tage fernab des Alltags können pflegenden Angehörigen helfen, an das eigene Wohl zu denken und neue Kraft zu schöpfen“, sagt Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer.
Urlaubsaktion für pflegende Angehörige
Einen Zuschuss zu einem Urlaub in Österreich im Zeitraum vom 01.06.2020 bis 31.05.2021 können Personen erhalten, die pflegebedürftige Angehörige, welche mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, als Hauptpflegeperson betreuen.
Wer wird gefördert?
Einen Urlaubszuschuss können Personen erhalten, die pflegebedürftige Angehörige, welche mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, als Hauptpflegeperson betreuen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Urlaub von pflegenden Angehörigen (Hauptpflegeperson), die Gewährung der Förderung ist von der Höhe des Einkommens unabhängig.
Wie wird gefördert?
Der Zuschuss für einen Urlaub in Österreich beträgt maximal 175 Euro unabhängig von der Dauer des Urlaubs. Wurde der Urlaub in Oberösterreich verbracht, beträgt der Zuschuss maximal 225 Euro.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Urlaubsantritt in Oberösterreich befinden.
Die pflegebedürftige Person muss mindestens die Pflegegeldstufe 3 beziehen.
Die antragstellende Person muss die Hauptpflegetätigkeit von der pflegebedürftigen Person oder deren gesetzlichen Vertretung bzw. dem Erwachsenenvertreter oder der Erwachsenenvertreterin bestätigen lassen.
Der Urlaub muss in Österreich (mit oder ohne zu pflegender Person) mit mindestens einer Übernachtung verbracht werden.
Für die Förderung werden nur Erholungsurlaube, die im Zeitraum vom 01.06.2020 bis 31.05.2021 stattgefunden haben, anerkannt.
Urlaube vor dem 01.06.2020 bzw. nach dem 31.05.2021 werden nach dieser Richtlinie nicht gefördert.
Abwicklung / Antragstellung
Die Antragsformulare sind ordnungsgemäß auszufüllen, zu unterfertigen und innerhalb der Einreichfrist, bis spätestens sechs Monate nach Ende des Urlaubs, beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Soziales, 4021 Linz, Bahnhofplatz 1, unter Anschluss der erforderlichen Beilagen und Bestätigungen einzureichen.
Der Zuschuss wird nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen (Rechnung des Beherbergungsbetriebes, Bescheid über die Festlegung der Pflegegeldstufe) und des vollständig ausgefüllten Antragsformulars samt Bestätigung an die antragstellende Person ausgezahlt.