ASZ Betrieb_Stand_20200409ASZ-BETRIEB IN ZEITEN VON CORONA. In der Karwoche herrscht weiterhin eingeschränkter Betrieb zu den normalen Öffnungszeiten.
Ab 14. April 2020 gilt Folgendes:
• Lockerungen der Einschränkungen, Annahme fast aller Sammelfraktionen
Inkasso ist wieder möglich

  • Verlängerte Ausgangsbeschränkungen bis Ende April 20 gelten selbst-verständlich auch für die ASZ
  • Weiterhin  Blockabfertigung, nur begrenzte Anzahl an Personen gleichzei-tig im ASZ-Gelände, Mindestabstand von 2m einhalten
  • Empfehlung zum Tragen von mitgebrachten Schutzmasken. Eine Aus-gabe für Kund*innen ist nicht möglich
  • Minimierung der Aufenthaltsdauer im ASZ --> zu Hause vorsortieren!

Achtung:

  • Keine Annahme von Kleidersäcken und ReVital-Waren. Die Abnehmer haben noch geschlossen und die Lager sind völlig überfüllt.
  • Weiterhin nur Abfallmenge des „notwendigen Entsorgungsbedarfes des täglichen Lebens“ -> Die Entsorgung auf das Notwendigste beschränken
  • Entrümpelungen - Annahme in den ASZ - erst ab Mai 2020; Dringende Entrümpelungen direkt mit den gewerblichen Entsorgern vereinbaren.
  • Strauchschnitt vorläufig noch im Garten lagern oder nach Absprache direkt zur Kompostieranlage bringen

 Download: pdfASZ Betrieb: Ab 14. April gilt Folgendes