ASZ-BETRIEB IN ZEITEN VON CORONA. In der Karwoche herrscht weiterhin eingeschränkter Betrieb zu den normalen Öffnungszeiten. Ab 14. April 2020 gilt Folgendes: • Lockerungen der Einschränkungen, Annahme fast aller Sammelfraktionen • Inkasso ist wieder möglich
Verlängerte Ausgangsbeschränkungen bis Ende April 20 gelten selbst-verständlich auch für die ASZ
Weiterhin Blockabfertigung, nur begrenzte Anzahl an Personen gleichzei-tig im ASZ-Gelände, Mindestabstand von 2m einhalten
Empfehlung zum Tragen von mitgebrachten Schutzmasken. Eine Aus-gabe für Kund*innen ist nicht möglich
Minimierung der Aufenthaltsdauer im ASZ --> zu Hause vorsortieren!
Achtung:
Keine Annahme von Kleidersäcken und ReVital-Waren. Die Abnehmer haben noch geschlossen und die Lager sind völlig überfüllt.
Weiterhin nur Abfallmenge des „notwendigen Entsorgungsbedarfes des täglichen Lebens“ -> Die Entsorgung auf das Notwendigste beschränken
Entrümpelungen - Annahme in den ASZ - erst ab Mai 2020; Dringende Entrümpelungen direkt mit den gewerblichen Entsorgern vereinbaren.
Strauchschnitt vorläufig noch im Garten lagern oder nach Absprache direkt zur Kompostieranlage bringen