Aufgrund von Covid-19 wurde die Frist für die Beantragung des Heizkostenzuschusses 2019/2020 auf 29. Mai 2020 verlängert.
Die OÖ. Landesregierung hat auch für den Winter 2019/2020 die Gewährung eines Heizkostenzuschuss an sozialbedürftige Personen in der Höhe von 152 Euro pro Haushalt beschlossen. Die Antragsstellung hat in der Zeit vom 7. Jänner 2020 bis spätesten 17. April 2020 29. Mai 2020 zu erfolgen.
Wer wird gefördert?
Diese Einkommensgrenzen betragen für:
Was wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2019/2020
Abwicklung/Antragstellung
Das Ansuchen um Zuerkennung des Heizkostenzuschusses ist beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt einzubringen. Dort liegen auch die entsprechenden Antragsformblätter auf.
Fristverlängerung für Heizkostenzuschuss
Auf Initiative von Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer wurde von der Oö. Landesregierung beschlossen, dass die Antragsfrist für Heizkostenzuschüsse bis zum 29. Mai 2020 verlängert wird. „Aufgrund der im Zusammenhang mit COVID-19 gesetzten Maßnahmen können Antragsteller/innen derzeit nur im eingeschränkten Ausmaß ihre Anträge bei ihren Wohnsitzgemeinden bzw. Magistraten einbringen. Eine Fristverlängerung ist daher sinnvoll und notwendig“, sagt Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer.
Formular
Heizkostenzuschuss Aktion 2019/2020 (GSGD-So/E-18a)
Ansuchen um Gewährung von Förderungsmittel
Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes Oberösterreich