Die OÖ. Landesregierung hat auch für den Winter 2019/2020 die Gewährung eines Heizkostenzuschuss an sozialbedürftige Personen in der Höhe von 152 Euro pro Haushalt beschlossen. Die Antragsstellung hat in der Zeit vom 7. Jänner 2020 bis spätesten 17. April 2020 zu erfolgen.
Wer wird gefördert?
Diese Einkommensgrenzen betragen für:
Was wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2019/2020
Abwicklung/Antragstellung
Das Ansuchen um Zuerkennung des Heizkostenzuschusses ist beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt einzubringen. Dort liegen auch die entsprechenden Antragsformblätter auf.
Formular
Heizkostenzuschuss Aktion 2019/2020 (GSGD-So/E-18a)
Ansuchen um Gewährung von Förderungsmittel
Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes Oberösterreich