Gemeinde schmal_Mitschrift aus der Gemeinderatssitzung vom Mittwoch, 11. Dezember 2019
1. Voranschlag für das Finanzjahr 2020 samt mittelfristiger Finanzplanung 2020 bis 2024

1.1 Festsetzung der Steuern, Hebesätze und Gebühren:
Erhöhungen wurden vorgenommen bei den Wasser- und Kanalanschlussgebühren, hier erfolgte eine Anpassung an die Vorgaben des Landes Oö. und im Bereich der Abfallgebühren zur Abdeckung der Mehrkosten.
Die im Voranschlagsentwurf dargestellten Hebe- und Gebührensätze für 2020 wurden wir folgt beschlossen:

Grundsteuer A: 500 v.H. d. Steuermessbetrages
Grundsteuer B: 500 v.H. d. Steuermessbetrages
Hundeabgabe: 25.- für den 1. Hund / 50.- für jeden weiteren Hund / 20.- für Wachhunde
Kanalanschlussgebühr:
22,75 pro Verr. m² exkl. MwSt

3.412,50 Mindestgebühren exkl. MWST
Kanalbenützungsgebühr: lt. Gebührenordnung
Grundgebühr 280.- + 1,50 pro m³ Wasserv. (Wasseruhr) exkl. MwSt
Grundgebühr 300.- + 1,50 pro m³ Wasserv. (Personen) exkl. MwSt
Wasseranschlussgebühr:
13,65 pro Verr. m² exkl. MwSt

2.047,50 Mindestgebühren exkl. MwSt
Wasserbezugsgebühr: lt. Gebührenordnung
Grundgebühr 70.- + 1,20 pro m³ Wasserv. (Wasseruhr) exkl. MwSt
Grundgebühr 70.- + 1,20 pro m³ Wasserv. (Personen) exkl. MwSt
Abfallgebühren:
7,40 pro 60 Liter Tonne/Sack inkl. MwSt

8,40 pro 90 Liter Tonne/Sack inkl. MwSt
71,40 pro 770 Liter Container inkl. MwSt
100,80 pro 1100 Liter Container inkl. MwSt
1,60 pro10 Liter Biotonne inkl. MwSt
2,20 pro 23 Liter Biotonne inkl. MwSt
11.- pro 120 Liter Biotonne inkl. MwSt

1.2 Ergebnis- und Finanzierungshaushalt samt Beilagen wurde beschlossen
Der Voranschlag für 2020 wurde erstmals nach den Vorgaben der neuen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) erstellt.

1.3 Der Mittelfristige Finanzplan der Gemeinde Eidenberg für die Jahre 2020 -2024 samt der Prioritätenreihung wurde beschlossen

Gemäß dem Österreichischen Stabilitätspakt 2012 haben Gemeinden ihre Mittelfristige Finanzplanung für den Zeitraum Voranschlag plus vier Folgejahre zu erstellen.
Im Zuge der „Gemeindefinanzierung NEU" kommt dem Mittelfristigen Finanzplan im Hinblick auf die Realisierung künftiger Vorhaben eine hohe Bedeutung zu. Die Prioritätenreihung von Vorhaben während des Finanzjahres kann aber mittels Gemeinderatsbeschluss abgeändert werden.
Prioritätenreihung:

1. Güterwege Instandsetzung
2. Feuerwehrfahrzeug FF-Eidenberg
3. Kommunalfahrzeug
4. Ausbau Volksschule Eidenberg
5. Feuerwehrfahrzeug FF-Geng


2. Kenntnisnahme der Niederschrift des Prüfungsausschusses vom 17.10.2019

Bericht von Obfrau-Stellvertreter Christian Wohlgemuth. Es wurden vorwiegend Belege geprüft, es gab keine Beanstandungen.

3. Gemeindeforstwart - Die Weiterbestellung des Forstwartes Lukas Mair und des Forstwart-Stellvertreters Dominik Weixlbaumer,  um weitere 2 Jahre wurde beschlossen
GR Karina Leitner, Obmann-Stellvertreterin Umweltausschuss, berichtete daß in der Sitzung am 13. November 2019 sich der Umweltausschuss mit diesem Thema befasste und die Gemeindeforstwarte dazu eingeladen wurden. Gemeindeforstwart-Stellvertreter Dominik Weixlbaumer berichtete in dieser Sitzung über das Jahres 2019.
Es wurden ca. 390 km gefahren.
117 Stunden wurden geleistete.
Eine Weiterbildung zum Forstschutzorgan erfolgte.

4. Freizeitwohnungspauschale - Neufassung der Verordnung
Aus der Praxis und aufgrund einer vertieften (verfassungsrechtlichen) Prüfung haben sich gravierende, grundsätzliche und diffizile Rechtsfragen ergeben. Diese beziehen sich insbesondere einerseits auf die wörtliche Wiedergabe der Ausnahmetatbestände des § 54 Abs. 3 und Abs. 3a Oö. Tourismusgesetz 2018 in den Zuschlagverordnungen der Gemeinden und andererseits im Zusammenhang mit der unterjährigen Neufestsetzung oder Änderung der Höhe des Gemeindezuschlags. Auf die wörtliche Aufnahme des Gesetzestextes in den Verordnungen wurde daher verzichtet, ebenso auf die Nennung von Eurobeträgen.

5. Auflassung Teilfläche öffentliche Wegparzelle 1377/2, KG Eidenberg, Grundsatzbeschluss
Der Gemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss, dass eine Teilfläche von ca. 600 m² der öffentlichen Wegparzelle 1377/2 KG Eidenberg aufgelassen wird und an Herrn Maureder Wolfgang überschrieben wird.
Die Auflassung und
Überschreibung an Herrn Maureder erfolgt jedoch nur dann, wenn es zwischen Land OÖ und Herrn Maureder zu einer gütlichen Einigung der Grundabtretung für den geplanten Geh-und Radweg Eidenberg-Hofau kommt.

6. Richtlinien für den Verkauf gemeindeeigener Baugrundstücke - Erfolgte unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Dem Antrag des Bürgermeister: Für den Tagesordnungspunkt 6. und 7. wird die Öffentlichkeit nach §53 Absatz 2 Oö Gemeindeverordnung der Geschäftsordnung des Gemeinderaters ausgeschlossen" wurde zugestimmt.

7. Grundverkauf - Beratung und Beschlussfassung über Quadratmeterpreis - Erfolgte unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Der Quadratmeterpreis für die zwei Gemeindeeigenen Bauparzellen am Aubachweg von rund 928 m² und 732 m² wurden mit je 100 Euro pro m² ohne Aufschließungskosten festgelegt.

8. Allfälliges:
Bürgermeister:
Bericht aus dem Gemeindevorstand:

• Eine Straßenwalze wird angekauft
Für den Bauhof wird ein Dampfstrahler angekauft
Für die Kirchensanierung Geng wurde 7.500 Euro Förderung beschlossen
Für den Mähroboter (Anm.: für den Sportplatz Eidenberg) sind wir bereit 50% der Kosten zu übernehmen, wenn der OÖ Fußballverband auch 50% übernimmt. Die Kosten würden insgesamt 16.000 Euro betragen, der Anteil der Gemeinde somit 8.000 Euro.


Gerichtssache Amtsleiter:
Gegen das Ersturteil, bei dem die Klage abgewiesen wurde und der Kläger zur Zahlung der offenen entstandenen Kosten aufgefordert wurde, hat der Kläger innerhalb der offenen Frist berufen. Der Akt liegt jetzt beim Oberlandesgericht.


Volksschule Eidenberg: Alle Klassen sind mit einem Beamer ausgestattet.


Güterwege:
Im Herbst sind noch beim Haselstummer die Rohtrassen und zum Pfleger eine neue Asphaltdecke  gemacht worden.


u.we, Baulandmobielsierung: Ein Student wird die Baulandbesitzer kontaktieren. In einem Schreiben sollen die Besitzer gefragt werden, wie ihre Parzelle zukünftig verwertet werden soll. Die Gemeinde Eidenberg beteiligt sich mit den Portokosten an der Erhebung.


Bohrbrunnen: Die Wasserrechtliche Verhandlung wurde bereits durchgeführt. Der Pumpversuch kann jedoch erste nach vorliegen der  Wasserrechtliche Bewilligung erfolgen.


Lifteinbau: Aufgrund von Telefonaten des Amtsleiters und des Bürgermeisters mit der Behindertenanwaltschaft erging vom Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Dr. Hansjörg Hofer, ein Schreiben an die Gemeinde, welches der Bürgermeister den Gemeinderäten zur Kenntnis brachte. Aufgrund dieses Schreibens wurde seitens der Gemeinde beim IKD nachgefragt, wie mit dieser Stellungnahme umzugehen sei. Der IKD wird die Sachlage neuerlich begutachten und entscheiden, ob ein Rollstuhlgerechter Lift im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetztes (Elektro-Rollstuhl, Rollstuhl mit Begleitperson, ...) errichtet werden muß, oder eine kostengünstigere kleinere Version ausreicht.


Gesunde Gemeinde: GV Schmidinger und GV Mayr präsentieren einen Tätigkeitsbericht und stellten die geplanten Vorhaben für das Jahr 2020 vor.