Volksschule Eidenberg LogoTermin der Schülereinschreibung für das Schuljahr 2020/2021. An der Volksschule Eidenberg findet die Schülereinschreibung am  Mittwoch, 20. November 2019 von 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr und am Donnerstag, 21. November 2019 von 7:30 Uhr bis 9: 00 Uhr statt.

 
Verlautbarung zur Schülereinschreibung für das Schuljahr 2020/2021

 Aufnahme in die Volksschule für das Schuljahr 2020/2021

I. Allgemeine Schulpflicht
Kinder, die in Österreich Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und zwischen dem 1.9.2013 und dem 31.8.2014 geboren sind, werden am 1. September 2020 schulpflichtig.

II. Schülereinschreibung
An der Volksschule Eidenberg findet die Schülereinschreibung am

Mittwoch, 20.11.2019 von 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr
und am
Donnerstag, 21.11.2019 von 7.30 Uhr bis 9.00 Uhr statt.

Die schulpflichtig werdenden Kinder sind von ihren Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zur Schülereinschreibung bei der sprengelmäßig zuständigen Volksschule persönlich vorzustellen und anzumelden.

Zur Schülereinschreibung sind folgende Personaldokumente mitzubringen:

  1. Geburtsurkunde des Kindes bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch, gegebenenfalls Mutter-Kind-Pass
  2. bei Kindern, die unter Vormundschaft stehen, der Gerichtsbeschluss, welcher die Vormundschaft bescheinigt
  3. bei Namensänderung des Kindes das entsprechende Dokument
  4. Impfnachweise und
  5. Sozialversicherungskarte des Schülers/der Schülerin
  6. Das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen.
  7. sowie das von der Schule ausgegebene Formular: Daten zur Schuleinschreibung


Hinweise: Wenn Sie die „Frühchenregelung“ (§ 2 Abs. 2 SchPflG, siehe oben Pkt. I) in Anspruch nehmen, oder Ihr Kind vom Schulbesuch aus medizinischen Gründen von der Bildungsdirektion für Oberösterreich (§ 15 SchPflG) befreit wird, kann dies folgende Auswirkungen haben:

- Es besteht kein Rechtsanspruch mehr auf einen Kindergartenplatz (Ihr Kind ist nicht mehr kindergartenpflichtig!).
- Es besteht kein Anspruch mehr auf Stützkraftstunden.
- Es gibt keinen Kostenersatz für Sprachförderung für Ihr Kind.


III. Pädagogische Schülereinschreibung
Zur pädagogischen Schülereinschreibung werden Sie gemeinsam mit Ihrem Kind im Laufe des Sommersemesters vorgeladen.

IV. Vorzeitige Aufnahme
Kinder, die zwischen dem 1. September und 1. März das 6. Lebensjahr vollenden, sind über schriftlichen Antrag ihrer Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zum Anfang des Schuljahres in die erste Schulstufe aufzunehmen, wenn sie schulreif sind. Der Antrag ist innerhalb der Frist für die Schülereinschreibung (pädagogischer Teil) beim Leiter jener Volksschule, die das Kind besuchen soll, schriftlich einzubringen. Das Kind ist zur Feststellung der Schulreife dem Schulleiter persönlich vorzustellen. Die unter II. angeführten Dokumente sind mitzubringen, das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen.

Verlautbart durch die Schulleitung

Download: pdfVerlautbarung zur Schülereinschreibung für das Schuljahr 2020/2021