GemeindeFlächenwidmungsplanänderung Nr. 5.25 - Kundmachung
Die vom Gemeinderat am 12.10.2022 beschlossene Flächenwidmungsplanänderung Nr. 5.25 wird gemäß den Bestimmungen des§ 34 (5) Oö. Raumordnungsgesetz 1994 idgF. kundgemacht.


Die Pläne wurden mit Bescheid des Landes Oberösterreich vom 18.01.2023 aufsichtsbehördlich genehmigt.

Die Pläne liegen durch zwei Wochen am Gemeindeamt Eidenberg zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden auf und werden mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.

Die Pläne liegen nach Inkrafttreten während der Amtsstunden am Gemeindeamt zur Einsichtnahme für Jedermann auf.

20230126 Aenderung Flaechenwidmungsplan 5.25
pdfFlächenwidmungsplanänderung Nr. 5.25

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