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 Lydia Schmidinger
Michael Thomasberger   

GemeindeBetreff.: Entwurf Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2020; Auflage
Kundmachung: Laut Artikel VI Abs. 3 Z 3 Erstes Oö. VRV-Gemeinderechtsanpassungsgesetz 2019, LGBI. Nr. 52/2019 iVm. mit § 92 Abs. 9 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i. d. g. F. wird hiermit kundgemacht, ...

dass der Entwurf der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Eidenberg zum Stichtag 01.01.2020 von heute an zwei Wochen, das ist bis zum 10.12.2020, im Gemeindeamt Eidenberg zur öffentlichen Einsicht aufliegt und während der Amtsstunden eingesehen werden kann.
Etwaige Einwendungen gegen den Entwurf können innerhalb der oben angeführten Auflagefrist von jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, schriftlich beim Gemeindeamt eingebracht werden.

20201127 Aushang Amtstafel EidenbergAngeschlagen: 25.11.2020
Abgenommen: 10.12.2020



Anmerkung der Redaktion: Die Veröffentlichung obiger "Kundmachung der Gemeinde" auf der Homepage www.eidenberg.at ist ein Service der ArGe Homepage Eidenberg. Die Homepage ersetzt weder die Amtstafel noch wird Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtswirksamkeit erhoben. Die rechtlich relevante Amtstafel der Gemeinde Eidenberg befindet sich im DLZ Eidenberg.