Heizkostenzuschuss 2016 2017 Die OÖ. Landesregierung hat auch für den Winter 2019/2020 die Gewährung eines Heizkostenzuschuss an sozialbedürftige Personen in der Höhe von 152 Euro pro Haushalt beschlossen. Die Antragsstellung hat in der Zeit vom 7. Jänner 2020 bis spätesten 17. April 2020 zu erfolgen.

Wer wird gefördert?

  • Sozial bedürftige Personen, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe der folgenden anzuwendenden Einkommensgrenzen nicht übersteigt

Diese Einkommensgrenzen betragen für:

  • Alleinstehende: 933,06 Euro
  • Alleinstehende (erhöhter Einzelrichtsatz): 1.048,57 Euro
  • Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.398,97Euro
  • je Kind: 173,04 Euro

Was wird gefördert?

  • Heizkosten für die Heizperiode 2019/2020, gleichgültig mit welchem Energieträger die Wohnung beheizt wird.

Wie wird gefördert?
Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2019/2020

  • in Höhe von 152 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt.
  • Von einzelnen Gemeinden aus Gemeindemitteln ausbezahlte Heizkostenzuschüsse werden beim Heizkostenzuschuss des Landes OÖ angerechnet.

Abwicklung/Antragstellung
Das Ansuchen um Zuerkennung des Heizkostenzuschusses ist beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt einzubringen. Dort liegen auch die entsprechenden Antragsformblätter auf.

Formular

pdf Heizkostenzuschuss Aktion 2019/2020 (GSGD-So/E-18a)
Ansuchen um Gewährung von Förderungsmittel


Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage des Landes Oberösterreich