SozialbertaungsstelleZuwendungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger
Sie sind wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen verhindert die Pflege eines nahen Angehörigen selbst zu erbringen?
Auf Ansuchen beim Sozialministeriumservice können finanzielle Zuwendungen für nahe Angehörige unter folgenden Grundvoraussetzungen gewährt werden.
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