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 Lydia Schmidinger
Michael Thomasberger   

Volksschule LogoKundmachung über die Aufnahme in die Volksschule für das Schuljahr 2018/2019
• Allgemeine Schulpflicht:
Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten, werden mit dem auf die Vollendung des 6. Lebensjahres folgenden 1. September schulpflichtig.

Schülereinschreibung:
Für die Einschreibung stehen folgende Termine zur Wahl: 
Dienstag, 14.11. 2017 von 7.30 - 9.00 Uhr
Mittwoch, 15.11. 2017 von 14.15 - 16.00 Uhr

Bei Verhinderung bitte telefonische Kontaktaufnahme!

Die schulpflichtig gewordenen Kinder sind von ihren Eltern oder  sonstigen Erziehungsberechtigten zur Schülereinschreibung bei derjenigen Volksschule anzumelden, die für das Kind dem Wohnsitz nach zuständig ist (Sprengelschule). Bitte nehmen Sie das künftige Schulkind zur Einschreibung mit!

Im Sommersemester werden die Eltern gebeten, ihr Kind persönlich zu einem Schul(Spiele)nachmittag zur Überprüfung der Schulreife in die Schule zu begleiten. Der genaue Termin wird bei der Einschreibung bekannt gegeben.

Zur Schülereinschreibung sind folgende Dokumente mitzubringen:

  1. Geburtsurkunde des Kindes bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
  2. Sozialversicherungsnummer des Kindes (e-card) bei Kindern, die unter Vormundschaft stehen, den Gerichts-beschluss, welcher die Vormundschaft bescheinigt
  3. bei Namensänderung des Kindes das entsprechende Dokument
  4. das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen
  5. Schulrelevante Befunde
  6. Impfnachweise

   
Vorzeitige Aufnahme:
Kinder, die zwischen dem 1. September und 1. März das 6. Lebensjahr vollenden, sind über schriftlichen Antrag ihrer Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zum Anfang des Schuljahres in die erste Schulstufe aufzunehmen, wenn sie schulreif sind.

Der Antrag ist innerhalb der Frist für die Schülereinschreibung (1. bis 31. November) bei dem/der Leiter/in jener Volksschule, die das Kind besuchen soll, schriftlich einzubringen.

Das Kind ist zur Feststellung der Schulreife dem/der Schulleiter/in persönlich vorzustellen; die unter II. angeführten Personaldokumente sind mitzubringen.

Ansuchen um Überprüfung der Schulreife – Aufnahme in die Vorschulstufe:
Ansuchen um Überprüfung der Schulreife schulpflichtiger Kinder sind bei der Schuleinschreibung bei der Schulleitung einzubringen.

Das Schuljahr 2018/2019 beginnt am Montag, 10. Sept. 2018

Eidenberg, im Oktober 2017

Dir. Dipl. Päd. Ilona Rechberger BEd
Schulleiterin