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 Lydia Schmidinger
Michael Thomasberger   

Gemeinde Eidenberg_01Information zur Nationalratswahl am 15. Oktober 2017. Vorlage eines Lichtbildausweises erforderlich!
Gemäß § 67 Nationalratswahlordnung ist für die Zulassung zur Stimmabgabe bei der Nationalratswahl die Vorlage eines Identitätsnachweises (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) geregelt.

Wir ersuchen daher alle Wähler und Wählerinnen am Wahltag einen Lichtbildausweis mitzubringen.
Wird kein Ausweis vorgelegt, kann der/die Wähler/Wählerin nur dann zur Stimmabgabe zugelassen werden, wenn der/die Wähler/Wählerin zumindest der Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Wahlbehörde persönlich bekannt ist. Ist dies nicht der Fall kann eine Zulassung zur Stimmabgabe nicht erfolgen.

Nach Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes haben sich alle Gemeinden zwingend an diese Regelung zu halten!

Daher bitte auf jeden Fall am Wahltag einen Lichtbildausweis mitbringen.

Bürgermeister u. Gemeindewahlleiter
Adi Hinterhölzl