Gemeindeamt Eidenberg KONSTITUIERENDE SITZUNG
des neu gewählten Gemeinderates
am Mittwoch, 14. Oktober 2015 um 19:30 Uhr am Gemeindeamt Eidenberg.

TAGESORDNUNG

  1. Angelobung des Bürgermeisters durch den Bezirkshauptmann bzw. dessen Beauftragten
  2. Angelobung der Mitglieder des neu gewählten Gemeinderates durch den Bürgermeister
  3. Festsetzung der Anzahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes sowie Berechnung und Bekanntgabe der den einzelnen im Gemeinderat vertretenen Fraktionen zukommenden Gemeindevorstandsmandate durch den Vorsitzenden
  4. Wahl der übrigen Mitglieder des Gemeindevorstandes - Fraktionswahl
  5. Festsetzung der Anzahl der Vizebürgermeister - Beschlussfassung
  6. Wahl des Vizebürgermeisters - Fraktionswahl
  7. Angelobung des Vizebürgermeisters durch den Bezirkshauptmann bzw. dessen Beauftragten
  8. Angelobung der übrigen Mitglieder des Gemeindevorstandes durch den Bürgermeister
  9. Festsetzung der Anzahl der Mitglieder des Prüfungsausschusses- Beschlussfassung
  10. Beschluss betreffend das Vorschlagsrecht für den Obmann und den Obmann-Stellvertreter des Prüfungsausschusses
  11. Wahl des Prüfungsausschussobmannes und des Stellvertreters - Fraktionswahl
  12. Wahl der weiteren Mitglieder und Ersatzmitglieder in den Prüfungsausschuss - Fraktionswahl
  13. Beschluss über die Anzahl der einzurichtenden Ausschüsse und deren Aufgabenbereiche
  14. Beschluss betreffend welcher Fraktion in welchem Ausschuss der Obmann und der Obmann-Stellvertreter zugeteilt wird
  15. Wahl des Obmannes und des Stellvertreters jeden Ausschusses - Fraktionswahl
  16. Wahl der weiteren Mitglieder und Ersatzmitglieder in die Ausschüsse - Fraktionswahl
  17. Wahl in Organe außerhalb der Gemeinde
    a) Sozialhilfeverband Urfahr-Umgebung
    b) Abwasserverband Unteres Rodltal
    c) Bezirksabfallverband Urfahr-Umgebung
    d) Jagdausschuss
    e) Gemeindesanitätsverbände
    f) Wegeerhaltungsverband Oberes Mühlviertel
    g) Personalbeirat
    h) Klimabündnisbeauftragter
    i) Delegierte für die Generalversammlung der Region uwe
    j) Gemeindeverband Regionalverkehr Oberes Mühlviertel
  18. AIlfälliges

    Hinweis gem. § 23 Abs. I Z.5 Oö.GemO
    Ein Mitglied des Gemeinderates verliert sein Mandat, wenn es zur konstituierenden Sitzung nicht erscheint oder sich aus dieser vor Beendigung der Angelobung entfernt, ohne seine Abwesenheit durch einen triftigen Grund rechtfertigen zu können.

    Anmerkung der Redaktion: Die Veröffentlichung über die KONSTITUIERENDE SITZUNG auf der Homepage www.eidenberg.at ist ein Service der Homepage Eidenberg.
    Die Homepage ersetzt weder die Amtstafel noch wird Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtswirksamkeit erhoben. Die rechtlich relevante Amtstafel der Gemeinde Eidenberg befindet sich im DLZ Eidenberg.