KONSTITUIERENDE SITZUNG des neu gewählten Gemeinderates am Mittwoch, 14. Oktober 2015 um 19:30 Uhr am Gemeindeamt Eidenberg.
TAGESORDNUNG
Angelobung des Bürgermeisters durch den Bezirkshauptmann bzw. dessen Beauftragten
Angelobung der Mitglieder des neu gewählten Gemeinderates durch den Bürgermeister
Festsetzung der Anzahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes sowie Berechnung und Bekanntgabe der den einzelnen im Gemeinderat vertretenen Fraktionen zukommenden Gemeindevorstandsmandate durch den Vorsitzenden
Wahl der übrigen Mitglieder des Gemeindevorstandes - Fraktionswahl
Festsetzung der Anzahl der Vizebürgermeister - Beschlussfassung
Wahl des Vizebürgermeisters - Fraktionswahl
Angelobung des Vizebürgermeisters durch den Bezirkshauptmann bzw. dessen Beauftragten
Angelobung der übrigen Mitglieder des Gemeindevorstandes durch den Bürgermeister
Festsetzung der Anzahl der Mitglieder des Prüfungsausschusses- Beschlussfassung
Beschluss betreffend das Vorschlagsrecht für den Obmann und den Obmann-Stellvertreter des Prüfungsausschusses
Wahl des Prüfungsausschussobmannes und des Stellvertreters - Fraktionswahl
Wahl der weiteren Mitglieder und Ersatzmitglieder in den Prüfungsausschuss - Fraktionswahl
Beschluss über die Anzahl der einzurichtenden Ausschüsse und deren Aufgabenbereiche
Beschluss betreffend welcher Fraktion in welchem Ausschuss der Obmann und der Obmann-Stellvertreter zugeteilt wird
Wahl des Obmannes und des Stellvertreters jeden Ausschusses - Fraktionswahl
Wahl der weiteren Mitglieder und Ersatzmitglieder in die Ausschüsse - Fraktionswahl
Wahl in Organe außerhalb der Gemeinde a) Sozialhilfeverband Urfahr-Umgebung b) Abwasserverband Unteres Rodltal c) Bezirksabfallverband Urfahr-Umgebung d) Jagdausschuss e) Gemeindesanitätsverbände f) Wegeerhaltungsverband Oberes Mühlviertel g) Personalbeirat h) Klimabündnisbeauftragter i) Delegierte für die Generalversammlung der Region uwe j) Gemeindeverband Regionalverkehr Oberes Mühlviertel
AIlfälliges
Hinweis gem. § 23 Abs. I Z.5 Oö.GemO Ein Mitglied des Gemeinderates verliert sein Mandat, wenn es zur konstituierenden Sitzung nicht erscheint oder sich aus dieser vor Beendigung der Angelobung entfernt, ohne seine Abwesenheit durch einen triftigen Grund rechtfertigen zu können.
Anmerkung der Redaktion: Die Veröffentlichung über die KONSTITUIERENDE SITZUNG auf der Homepage www.eidenberg.at ist ein Service der Homepage Eidenberg. Die Homepage ersetzt weder die Amtstafel noch wird Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtswirksamkeit erhoben. Die rechtlich relevante Amtstafel der Gemeinde Eidenberg befindet sich im DLZ Eidenberg.
Ärzte Notdienst - Telefon 141
Wer medizinische Hilfe außerhalb der Ordinationszeiten, in der Nacht, am Wochenende oder an Feiertagen braucht, ruft den Notruf 141. Weitere Informationen - Praktischer Arzt, Eidenberg:Dr. Stefan MERTLOrdination geschlossen vom 27.03. bis 01.04.2024