Gemeinde LogoDen Kindergarten der Gemeinde Eidenberg besuchen derzeit ca. 75 Kinder (4 Gruppen). Für die Betreuung ab 3. September 2018 suchen wir eine pädagogische Fachkraft mit einem Beschäftigungsausmaß von ca. 38,75 Wochenstunden für die Krabbelstube oder für den Kindergarten (Gruppenführung). pdfStellenausschreibung.pdf

Das Dienstverhältnis beginnt am 3. September 2018 und wird befristet für die Dauer der Karenz einer Mitarbeiterin abgeschlossen, das ist vorläufig bis 31. August 2019.

Der Aufgabenbereich umfasst vor allem die Erziehung der Kinder, um dadurch die Familie zu unterstützen und zu ergänzen sowie die Anlagen der Kinder nach grundlegenden Werten entsprechend zu fördern.


Ihre Qualifikation

  • Fachliches Anstellungserfordernis (unbedingt zu erfüllen), das ist die erfolgreiche Ablegung
    - der Reife- und Diplomprüfung für Kindergärten gemäß § 98 Abs. 1 SchOG oder
    - der Diplomprüfung im Rahmen eines Kollegs gemäß § 95 Abs. 3a SchOG Schulrechtlich und hochschulrechtlich gleichgestellte Ausbildungen werden als fachliche Anstellungserfordernisse anerkannt.
  • Zusatzqualifikation in Früherziehung ist erwünscht
  • Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen, das sind insbesondere: gesundheitliche Eignung, einwandfreier Leumund, österreichische Staatsbürgerschaft (diese Voraussetzung wird auch von Personen gemäß § 2 Z 2 bis 4 Oö. Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz - Oö. BAG erfüllt).
  • Bei Nachweis von facheinschlägiger Berufspraxis (als pädagogische Fachkraft) können private Vordienstzeiten zur Gänze angerechnet werden.
  • Gutes Einfühlungsvermögen, Engagement, Teamfähigkeit und Flexibilität
  • Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (16 Stunden, nicht älter als 5 Jahre) ist erwünscht.

Bewerber sollen den Präsenz- oder Zivildienst bereits abgeleistet haben (sofern nicht befreit). Die Anstellung erfolgt als Vertragsbedienstete(r), wobei die Entlohnung nach dem neuen Gehaltsschema KBP vorgesehen ist. Der Monatsbezug beträgt € 2.161,16/brutto (Einstiegsgehalt bei Vollbeschäftigung).
Für das Auswahlverfahren finden die Bestimmungen der Personal-Objektivierung (§§ 7 ff Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001 idgF) Anwendung.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 17. August 2018 (Bewerbungsbögen erhalten Sie beim Gemeindeamt). Wir laden Sie zum „Schnuppern“ ein. Für nähere Auskünfte stehen Herr Amtsleiter-Stv. Bernhard Kaiser (Tel. 07239/5055 DW 12) gerne zur Verfügung. Die Gemeinde behält sich vor, gegebenenfalls Bewerbungsgespräche zu führen. Ein Aufwandersatz für Bewerbungsgespräche und für das Schnuppern wird nicht geleistet.