Redaktionelle Mitschrift aus der Gemeinderatssitzung vom 21. Juni 2017
Das Wichtigste aus der Sitzung zusammengefasst hier im „Dorfkurier“ von Michael Thomasberger
Sie können durch Anklicken obiger Tagesordnungspunkte direkt zu den Details gelangen.
TOP 1: Lobensteiner Gemeindestraße, Sanierung eines Teilstückes, Auftragsvergabe
Mit dieser Auftragsvergabe soll das letzte Teilstück der Lobensteiner Gemeindestraße in Berndorf saniert werden. Vorliegendes Projekt ist Teil des Straßenbauprogrammes 2014-2017. Ebenfalls enthalten ist die notwendige Sanierung eines weggebrochenen Straßenteiles beim Kuhwirt-Berg. |
TOP 2: Neubau Güterweg Lanzerstorfer
a) Erlassung einer Verordnung betreffend die Widmung einer Straße für den Gemeingebrauch und ihre Einreihung in die Straßengattung Güterweg
b) Übereinkommen mit dem Land OÖ bezüglich Planung, Bauleitung, Bauausführung und Rechnungsführug
Um einen Güterweg errichten zu können, ist gem. §8 Straßengesetz eine Widmung einer Straße für den Gemeingebrauch und ihre Einreihung in die Straßengattung Güterweg in einer Verordnung erforderlich. Diese Verordnung wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung einstimmig beschlossen. |
TOP 3: Neubau Güterweg Reiter-Reisinger, Beschluss eines Finanzierungsplanes
Der neue Teil des Güterweges ist als Rohtrasse bereits fertig. Die Rohtrassierung wurde vom Güterwegeverband begleitet und vorfinanziert. Asphaltiert soll der Güterweg noch heuer werden. |
TOP 4: Projekt „Union Geng-Sanierung Klubgebäude", Beschluss eines Finanzierungsplanes
Das Klubgebäude selbst steht im Eigentum der Sportunion Geng, jedoch auf öffentlichem Gut (Gemeindegrund). Das Projekt Sanierung Klubgebäude ist zwar ein reines Vereins-Projekt, da aber die Finanzierung auch einen Gemeindeanteil beinhaltet, muss ein Finanzierungsplan beschlossen werden. Jedoch muss dieser nicht mehr vom Land OÖ genehmigt werden. |
TOP 5: Projekt „Erweiterung Gemeindesportanlage Eidenberg", Beschluss eines Finanzierungsplanes
Gegenüber dem Sportplatz Geng liegt in Eidenberg eine andere Voraussetzung vor. Es handelt sich hier um einen Pachtgrund, auf dem die Gemeinde eine Gemeindesportanlage betreibt. Bei der Erweiterung der Sportanlage handelt es sich daher um ein Gemeindeprojekt. Der heute zu beschließende Finanzierungsplan muss anschließend noch vom Land OÖ bewilligt werden. Erst dann kann mit dem Bau begonnen werden. |
TOP 6: Flächenwidmungsplan Änderung Nr. 5.06 „Lehner-Wosig" Beschluss gem. § 36 (6) Oö. ROG
Amtsleiter: Das Verfahren ist jetzt soweit fortgeschritten, dass es der letzte Beschluss vor der Genehmigung durch das Land wäre. Nach einer 14-tägigen Kundmachung würde die Änderung des Flächenwidmungsplanes rechtskräftig werden. Bürgermeister: Der Bauausschuss beschäftigte sich mit einem Oberflächenentwässerungskonzept und einem Hochwasserschutzkonzept. Es hat schon zwei Präsentationen gegeben, bei denen auch die Fraktionsobleute und der Bauausschussobmann eingebunden waren. Dabei wurde das Einzugsgebiet der Oberflächenwässer von DI Luiskandl umrissen, die den Berechnungen letztlich zugrunde gelegt wurden. Auch wurden die zu erwartenden Kosten in Höhe von rund 300.000 Euro vorgestellt. Davon für das Retentionsbecken alleine ca. 130.000 Euro. Das Projekt wurde einmal als reine Oberflächenentwässerung, und ein zweites Mal als Oberflächenentwässerung mit Hochwasserschutz kalkuliert. Ohne Hochwasserschutz wurde als Anteil für die Wosig 92.500 Euro ausgewiesen. Bei Einrechnung des Hochwasserschutzanteiles wäre der Wosig-Anteil 97.100 Euro. Fraktionsobmann ÖVP: Die dreistündige Besprechung war ziemlich verwirrend, es tauchten Fragen der Finanzierbarkeit des Projektes auf. Zusätzliche Fragen tauchten auch noch bei der Fraktionssitzung der ÖVP auf. Fraktionsobmann SPÖ: Die Situation ist innerhalb der SPÖ ähnlich, auch bei uns sind noch zahlreiche Fragen aufgetaucht, die noch abzuklären sind. Ein großes Thema ist der Aufteilungsschlüssel. Rund 100.000 Euro von den 300.000 Gesamtkosten soll der Bauträger Wosig übernehmen. Das zur Widmung anstehende Areal umfasst weit weniger Fläche, als die der Berechnung zugrunde liegende Gesamtfläche der Oberflächenentwässerung (Teichwegsiedlung, Maurederhäuser, weitere für zukünftige Verbauung angedachte Flächen, Hangwässer Richtung Gressn etc.). Fraktionsobfrau Stv. FPÖ: Wir schließen uns dem Gesagtem an. Die Kosten sind einfach zu hoch. Bürgermeister: Es bleibt die Überlegung, wie wir weiter vorgehen wollen. Im Endeffekt ist auf Grund dieser Auflagen verdichteter Wohnbau - so wie im Masterplan vorgesehen - kaum mehr leistbar. Fraktionsobmann ÖVP: Wir sind der Ansicht, dass es für eine Umwidmung des Areals noch zu früh ist. Jetzt ein Konzept zu erstellen und es dann auf Grund der Kosten nicht umzusetzen, wäre nicht klug. Es soll noch ein Gespräch mit dem Grundbesitzer geben. Was ist der Grund wirklich wert, wenn die regulierte Ableitung der Oberflächenwässer so hohe Kosten beansprucht? Somit stellt sich die Frage des Grundpreises. Derzeit können wir diese Fläche noch nicht zum Bauland ernennen. Sobald wir diese zum Bauland ernennen, geben wir diese frei zum Bebauen. Dazu müssen wir dann stehen. Bürgermeister: Ich möchte dezidiert sagen, es ist kein Gemeinderat hier, der einen Wohnbau verhindern will. Wir wollen verdichteten Wohnbau im Zentrum, wir wollen leistbaren Wohnbau, aber alleine mit dieser Kostendimension tun wir der Gemeinde nichts Gutes. GR Schütz: Wie steht der Bausachverständige zu diese Sache? Bürgermeister: Natürlich kann ich als Bürgermeister zuwarten, bis die Auflagen erfüllt sind. Aber wenn wir zulassen, dass Wosig ein Retentionsbecken von 160m³ errichtet und in Richtung Pfarrerteich ausleitet, bei dem wir nicht einmal wissen ob das wasserrechtlich genehmigt wird, wird keiner glücklich. Kommt dann noch ein weiteres Objekt in ähnlichem Ausmaß dazu, dann überschwemmen wir das Maureder erst so richtig. GR Thomasberger: Ich glaube, dass hier in der Vergangenheit bei Flächenwidmungen versäumt wurde, Augenmerk auf eine ausreichende Planung für Oberflächenentwässerung zu legen und auch nicht entsprechende Mittel rückgestellt wurden. Bei diesem Konzept geht es nicht nur um den gegenständlichen Bereich der Lehnergründe, sondern auch um die Entwässerung hinauf bis zum Gressn, vor zu den Maurederhäusern und rüber zum Teichweg. Deshalb muss uns klar sein, dass es auch in der Verantwortung der Gemeinde liegt, entsprechende Kostenanteile zu übernehmen. GV Madlmeir: Das Stift Wilhering hat sich bereit erklärt, den erforderlichen Grund für Retentionsmaßnahmen abzutreten und diese auch entsprechend zu Unterstützen. Auch ist das Stift bereit, die Retention im Pfarrerteich wiederherzustellen. Zu diesem Zeitpunkt der Umwidmung sollten wir nicht immer von Wosig reden. Wenn Grundstücke für die Widmung als Baugrundstücke eine Entwässerung brauchen, muss auch der Grundeigentümer einen entsprechenden Beitrag leisten. Es kann nicht sein, dass der eine den Nutzen hat und die Gemeinde muss für die entstehenden Kosten aufkommen. Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass gegenständlicher Tagesordnungspunkt an den Bauausschuss zurückgegeben wird und erst, wenn alle notwendigen Informationen vorliegen, wieder dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt wird. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. |
TOP 7: Erlassung einer Feuerwehr - Gebührenordnung, Beschlussfassung
Das Land OÖ legt alle paar Jahre eine neue Feuerwehr-Gebührenordnung auf. Diese wir jeweils in Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband aktualisiert. Im Anhang sind die Gebührensätze aufgeführt. Anzumerken wäre, dass es bei dieser Gebührenordnung nur um die gebührenpflichtigen Einsätze geht. Brand- und Katastropheneinsätze beispielsweise sind ohnedies in der Pflicht der Feuerwehr. Nach weiteren kurzen Erläuterungen wurde die Gebührenordnung einstimmig vom Gemeinderat beschlossen. Zurück zur Tagesordnung |
TOP 8: Kenntnisnahme der Niederschrift des Prüfungsausschusses vom 04.05.2017
Die Obfrau des Prüfungsausschusse GR Gudrun Helfert berichtet über die Belegsprüfung des ersten Quartals und darüber, dass die Kosten Stelzmühlweg nochmals geprüft wurden. Die Prüfungen ergaben keine Beanstandungen. |
Aus dem Gemeindevorstand, Bericht des Bürgermeisters
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Hinweis: Es handelt sich hierbei um eine redaktionelle Mitschrift und um kein offizielles Sitzungs-Protokoll der Gemeinde.
DANKE: Der Bürgermeister ließ der Redaktion auch diesmal wieder sein persönliches Protokoll zukommen, das hier gerne als Download bereitgestellt wird Mitschrift des Bürgermeisters - Gemeinderatssitzung 21.06.2017.pdf