Zeckenimpfung 2017 Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung Sanitätsdienst - Impftermin für die Gemeinde Eidenberg: Dienstag, 4. April 2017 von 13:30 bis 16:30 Uhr im Gramaphon, Gemeinde Gramastetten.
Für die die an dem Impfaktionstag nicht teilnehmen können:
Freitag, 05. Mai 2017 und Freitag 19. Mai 2017 jeweils von 14:00 bis 19:00 Uhr und bei der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung,  Peuerbachstraße 26, 4040 Linz


Im Frühjahr 2017 wird von der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung Sanitätsdienst eine Impfung gegen die durch Zecken übertragene Hirnhautentzündung (FSME) angeboten. Impftermin für die Gemeinde Eidenberg: Dienstag, 4. April 2017 von 13:30 bis 16:30 Uhr im Gramaphon, Gemeinde Gramastetten.
Speziell für Berufstätige, Schüler und Personen, die an dem Impfaktionstag in der Gemeinden nicht teilnehmen können werden Termine an folgenden Tagen in der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung (Erdgeschoß, Zimmer 22) Peuerbachstraße 26, 4040 Linz angeboten:

  • Freitag, 05. Mai 2017 von 14:00 bis 19:00 Uhr
  • Freitag, 19. Mai 2017 von 14:00 bis 19:00 Uhr

Die Impfung:

-  Auffrischungsimpfungen sind alle 5 Jahre erforderlich, ab dem 60. Lebensjahr alle 3 Jahre.

-  Ausnahme: nach Abschluss der Grundimmunisierung wird erstmals, einmalig nach 3 Jahren aufgefrischt.

-  Bei Ungeimpften ist eine Grundimmunisierung notwendig, die aus 3 Teilimpfungen besteht (2 Teilimpf­ungen im Abstand von ca. 1-3 Monaten, die dritte innerhalb von 5-6 Monaten nach der 2. Teilimpfung).

-  Die Impfung ist ab dem 1. Lebensjahr möglich.

Die Impfkosten:

Kinder bis zum vollendeten 15.Lebensjahr € 13,20

Jugendliche im 16. Lebensjahr € 15,00

Personen ab dem 16. Lebensjahr € 18,10

Die Impfkosten sind bei der Impfung in bar zu entrichten

Personen, die gesetzlich krankenversichert sind und denen die Kosten nicht vom zuständigen Unfallsver­sicherungsträger (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Sozialversicherungsanstalt der Bauern) ersetzt werden, erhalten vom zuständigen Krankenversicherungsträger einen Kostenzuschuss (z.B. von der Gebietskrankenkasse € 3,63 pro Impfung).

FSME-Impfkosten-Sonderregelung für Minderjährige

Für Familien mit mehr als 2 unversorgten Kindern gilt folgende Sonderregelung:

Die Gesamtkosten der Schutzimpfung werden für das 3. und alle weiteren unversorgten Kinder dann vom Amt der Oö. Landesregierung übernommen, wenn bereits das 1. und 2. Kind geimpft wurde.

Hinweis: Für diese Kinder ist jedoch bei der Impfung der Kostenersatz von € 3,63 bar zu bezahlen. Dieser Betrag wird aber gegen Vorlage der Zahlungsbestätigung vom zuständigen Krankenversicherungsträger rückerstattet.

Wenn sie weitere Informationen zu unserem Impfangebot benötigen, stehen wir ihnen telefonisch gerne zur Verfügung (0732- 731301- 72504 Frau Oberklammer).

Impfaktion auf der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung