Zeckenschutzimpfung 2017Im Frühjahr 2017 wird vom Sanitätsdienst der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung wieder eine Impfung gegen die durch Zecken übertragene Hirnhautentzündung (FSME) in den Gemeinden angeboten.
Impftermin für die Gemeinde Eidenberg: Dienstag, 4. April 2017 von 13:30 bis 16:30 Uhr in Gramastetten im Gramaphon .

Die Impfung:
- Auffrischungsimpfungen sind alle 5 Jahre erforderlich, ab dem 60. Lebensjahr alle 3 Jahre
- Ausnahme: nach Abschluss der Grundimmunisierung wird erstmals nach 3 Jahren aufgefrischt.
- Bei Ungeimpften ist eine Grundimmunisierung notwendig, die aus 3 Teilimpfungen besteht (2 Teilimpfungen im Abstand von ca. 1-3 Monaten, die dritte innerhalb von 5-6 Monaten nach der 2. Teilimpfung).
- Die Impfung ist ab dem 1. Lebensjahr möglich.

Die Impfkosten:
Kinder bis zum vollendeten 15.Lebensjahr € 13,20
Jugendliche im 16. Lebensjahr € 15,00
Personen ab dem 16. Lebensjahr € 18,10
Die Impfkosten sind bei der Impfung in bar zu entrichten

Personen, die gesetzlich krankenversichert sind und denen die Kosten nicht vom zuständigen Unfallsversicherungsträger (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Sozialversicherungsanstalt der Bauern) ersetzt werden, erhalten vom zuständigen Krankenversicherungsträger einen Kostenzuschuss (z.B. von der OÖ Gebietskrankenkasse € 3,63 pro Impfung).

FSME-Impfkosten-Sonderregelung für Minderjährige
Für Familien mit mehr als 2 unversorgten Kindern gilt folgende Sonderregelung:
Die Gesamtkosten der Schutzimpfung werden für das 3. und alle weiteren unversorgten Kinder dann vom Amt der Oö. Landesregierung übernommen, wenn bereits das 1. und 2. Kind geimpft wurde.

Hinweis: Für diese Kinder ist jedoch bei der Impfung der Kostenersatz von € 3,63 bar zu bezahlen. Dieser Betrag wird aber gegen Vorlage der Zahlungsbestätigung vom zuständigen Krankenversicherungsträger rückerstattet.