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 Lydia Schmidinger
Michael Thomasberger   

Gemeinde schmal Redaktionelle Mitschrift aus der Gemeinderatssitzung vom 18. Oktober 2016

Das Wichtigste aus der Sitzung zusammengefasst hier im „Dorfkurier“ von Michael Thomasberger

Tagesordnung:
1. Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2016, Beratung und Beschlussfassung
2. Voranschlag für das Finanzjahr 2017 samt mittelfristiger Finanzplanung der KG Eidenberg
3. Stromlieferungsvertrag - Neuvergabe
4. Rechtsangelegenheiten - Beschlussfassung betreffend Beiziehung eines juristischen Beistandes
5. Flächenwidmungsplan Änderung Nr. 5.05 „Gattringer Sonderausweisung Tischlerei" Genehmigung gemäß § 36 (6) Oö. ROG
6. Allfälliges

Sie können durch Anklicken obiger Tagesordnungspunkte direkt zu den Details gelangen.

TOP 1: Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2016, Beratung und Beschlussfassung

Der Nachtragsvoranschlag wurde von Bernhard Kaiser ausführlich erläutert.

Ordentlicher Haushalt (laufende Gebarung wie z.B. Kosten Personal, Bauhof, Schule etc.)
Einnahmen: 3.294.000 Euro
Ausgaben: 3.294.000 Euro
Somit ist der Nachtragsvoranschlag ausgeglichen.

Einnahmenseitig ergaben sich unter anderem eine Verbesserung der Einnahmen durch den Überschuss aus dem Rechnungsabschluss 2015 in Höhe von 16.000 Euro, sowie höhere als bisher veranschlagte Transferzahlungen (24.000 Euro) und Ertragsanteile des Bundes (28.000 Euro).

Ausgabenseitig sind unter anderem die Schulerhaltungsbeiträge für die Neue Mittelschule in Gramastetten - der Sanierungsbeitrag in Höhe von 19.000 Euro zu erwähnen und die Einsparungen durch Zinsbelastung, da die Darlehen für die Volksschulsanierung und den Kindergarten-Neubau Großteils noch nicht ausgeschöpft wurden.

Durch die positive Entwicklung des Finanzjahres konnten dem Nachtragsvoranschlag auch 65.000 Euro für die Erweiterung der Volksschule und 40.000 Euro für das Straßenbauprogramm 2012-2017 zugeführt werden.

Außerordentlicher Haushalt (einmalige Projekte wie z.B. Kindergarten-Neubau)
Einnahmen: 1.732.200 Euro
Ausgaben: 1.673.300 Euro
Somit ergibt sich der neue Überschuss von 58.900 Euro gegenüber dem im Voranschlag 2016 geplanten Überschuss von 358.200 Euro.

Auch hier ergeben sich die Verschiebungen gegenüber dem Haushaltsvoranschlag 2016 durch Anpassungen der laufenden Einnahmen und Anpassung der Kosten laufender Projekte.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den vorliegenden Nachtragsvoranschlag wie vorgestellt zu beschließen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
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TOP 2: Voranschlag für das Finanzjahr 2017 samt mittelfristiger Finanzplanung der KG Eidenberg

Der VFI Eidenberg u. Co KG (Verein zur Förderung der Infrastruktur) erstreckt sich nur mehr auf das Gebäude Dienstleistungszentrum Eidenberg und das Feuerwehrhaus Berndorf.
Einnahmen und Ausgabenseitig wurden 13.100 Euro im ordentlichen Haushalt veranschlagt. Außerordentlichen Haushalt gibt es keinen, da keine weiteren Projekte in der KG umgesetzt werden. Mit dem Voranschlag 2017 muss auch der mittelfristige Finanzplan beschlossen werden. Dieser umfasst das Finanzjahr 2017 und die folgenden vier Jahre. Also 2017 bis 2021. Die Höhe der Einnahmen und Ausgaben von jeweils 13.100 Euro ändern sich voraussichtlich in den nächsten 5 Jahren nicht.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, den vorliegenden Voranschlag wie vorgestellt zu beschließen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
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TOP 3: Stromlieferungsvertrag - Neuvergabe

Der bisherige Stromliefervertrag läuft bis zum Jahresende, mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Der Umweltausschuss befasste sich in der Septembersitzung - so der Bericht von Ausschussobmann Thomasberger - mit den vorliegenden Anboten der Ökostromanbieter Linz AG, AAE Naturstrom und Schlaustrom Linz und entschied, dem Gemeinderat einen neuen Stromliefervertrag mit AAE Naturstrom Vertrieb GmbH auf 3 Jahre mit einem Energiepreis von 3,75 Cent/kWh exkl. MwSt. zu empfehlen. Gegenüber dem bisherigen Strom-Preis von 5,90 Cent/kWh exkl. MwSt. kann in den nächsten Jahren somit eine beachtliche Kostenersparnis erzielt werden.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Neuvergabe des Stromliefervertrages an Naturstrom Alpe Adria zu beschließen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
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TOP 4: Rechtsangelegenheiten - Beschlussfassung betreffend Beiziehung eines juristischen Beistandes

In Anspielung auf zahlreiche anhängige Rechtsangelegenheiten zitiert der Bürgermeister aus einer Aktennotiz eines Gespräches mit dem OÖ. Gemeindebund vom 22.09.2016:
„Ob für die Beiziehung eines Rechtsanwaltes in einem bestimmten Verfahren unbedingt ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich ist, lässt sich nicht eindeutig beantworten. Es liegen keine diesbezüglichen Rechtsauskünfte vor.“
Und
„Der OÖ Gemeindebund empfiehlt jedoch dem Bürgermeister, einen entsprechenden GR-Beschluss herbeizuführen, da auf Grund der Komplexität des Rechtsstreites ein juristischer Beistand unbedingt erforderlich war bzw. auch weiterhin erforderlich sein wird.“
Weiteres führt der Bürgermeister aus: „Wie wir alle wissen, Rechtsangelegenheiten werden nicht weniger, sondern mehr. Man braucht in vielen Bereichen juristischen Beistand. Ich darf erinnern an Bauverhandlungen, wo wir immer häufiger mit Anwälten konfrontiert sind und auch bei allen möglichen Bescheiden rundherum ein Anwalt notwendig ist. Ich stelle den Antrag Rückwirkend ab dem ersten Auftrag im April 2012 bis auf weiteres die Rechtvertretung an die Anwaltskanzlei Haslinger zu vergeben.“

GR Thomasberger: Im Prinzip ist klar, dass wenn man eine Rechtsauskunft oder eine rechtliche Unterstützung braucht, diese auch als Gemeinde in Anspruch nehmen können soll. Aber die Möglichkeit einen Rechtsanwalt zu konsultieren, ist in der Gemeindeordnung ohnedies unter dem Titel Vergabe von Dienstleistungen geregelt. Ebenso die Wertgrenzen, die besagen welches Gremium für diese Entscheidung zuständig ist. Der Bürgermeister, der Gemeindevorstand oder der Gemeinderat.
Mit den Wertgrenzen meine ich den § 58 der Gemeindeordnung, der für den Bürgermeister eine Vergabe je Auftragen bis in Höhe von 0,05 Prozent der Einnahmen des Ordentlichen Gemeindevoranschlages vorsieht, und den § 56 Gemeindeordnung, der für den Gemeindevorstand eine Auftragshöhe bis 1 Prozent der Einnahmen des Ordentlichen Gemeindevoranschlages vorsieht Darüber hinaus fällt die Auftragsvergabe in die Zuständigkeit des Gemeinderates.

Amtsleiter:
Das Problem ist so zu sehen, du weißt zu diesem Zeitpunkt nicht, wie lange brauche ich einen Rechtsanwalt, welcher Aufwand wird hier betrieben und was kostet diese Geschichte. Die Wertgrenzen sind schon klar, wenn ich heute irgendein Fahrzeug kaufe, weiß ich genau wer zuständig ist. Wenn ich irgendetwas anderes kaufe, weiß ich genau was das kostet. Hier ist der Knackpunkt, weil ich da nicht weiß, wie viel Kosten werden dadurch verursacht. Das weiß man zu diesem Zeitpunkt nicht.


Bürgermeister:
Einen Anwalt brauche ich oft auf 14 Tage und nicht auf drei Monate. Den brauche ich dazwischen, wo ich keine Gemeinderatsitzung habe. Und eine Dringlichkeitssitzung einzuberufen weil ich einen Anwalt brauche, wo ich nicht weiß was das nachher kostet, macht keinen Sinn. Wir haben auch in anderen Gemeinden nachgefragt. Es gibt in diese Richtung leider so gut wie keine Erfahrung. Darf ich zurück erinnern, die früheren Aufträge hat es bis jetzt ohne Gemeinderatsbeschluss gegeben. Es war ja vor meiner Zeit auch nicht so, dass am Gemeindeamt keine Rechtsanwälte gebraucht haben. Es hat da ja auch verschiedene Rechtssachen gegeben, die sehr intensiv waren und eines möchte ich auch noch vorrausschicken, wir holen uns in erster Linie immer Auskünfte beim Land ein und Informieren uns selbst was möglich ist. Nur einen Bescheid oder das Drumherum macht uns dann keiner. Da brauchen wir einen Anwalt und in Streitigkeiten hilft uns auch keiner vom Land, dafür brauchen wir einen Rechtsanwalt.


GV Schmidinger:
Wieso braucht man diesen Beschluss rückwirkend?


Bürgermeister
: Das haben wir jetzt gerade ausführlich diskutiert. Im Endeffekt ist es so. Ich habe den Antrag gestellt, die Anwaltskanzlei Haslinger zu beauftragen, wir haben mit der Anwaltskanzlei Haslinger seit April 2012 ständig Aufträge, die nicht weniger, sondern mehr werden. Und das kann ich auch rückwirkend machen, dann habe ich auch das mit abgedeckt.
Aufgrund der Komplexität der Sache ist es eigentlich Sinnvoll, dass ich diesen Beschluss so beantrage.

GR Thomasberger: Das heißt, es soll quasi eine Generalvollmacht ausgestellt werden, um alles Rechtliche für die Vergangenheit und die Zukunft abzudecken, für welche Verfahren auch immer?

Bürgermeister: Nein, ich brauche keine Generalvollmacht. Weil genau wie ich gesagt habe, wir holen uns schon immer zuerst Hilfe von der IKD beziehungsweise vom Gemeindebund, oder von Abteilungen, die uns da helfen. Aber wenn es das nimmer geht, dann brauchen wir einen Anwalt. Ich glaube jeder, der was in dieser Materie ein bisschen Bescheid weiß, weiß wie notwendig das ist. Weil wenn du alleine dann einem Anwalt gegenüberstehst, ist dies oft nicht lustig, und beim Gericht schon gar. Da müsst ihr auch den Bürgermeister verstehen.

GR Barth: …. (akustisch nicht verstanden) … . Der Wunsch sollte sein, dass wir keinen brauchen, für mich persönlich ist das Ganze bedenklich.

GR M. Madlmeir: Ich denke, von der Gemeinde her wurde bisher sehr vorsichtig damit umgegangen, was Anwaltsgeschichten und dergleichen betrifft. Und es wird sehr sorgfältig umgegangen, mit außernatürlichen Geschichten. Es wurde bisher geschaut, dass wenig Kosten, unnötige Kosten, entstehen und es wird auch weiterhin so sein aber ich sehe es als Notwendigkeit, dass wir den Beschluss fassen.

GR Thomasberger: Dieser Antrag ist passiv und aktiv gedacht?

Bürgermeister: Ja, der Antrag ist aktiv und passiv gedacht. Es muss so sein, weil im Endeffekt, wenn uneinsichtige Bürger was nicht machen dann muss ich das auch drinnen haben. Bei Abbruchbescheid oder sonst irgendwas. Wenn ich das nicht dabei habe dann bin ich wieder komplett ausgeliefert.

GR Thomasberger: Ja schon aber einen Abbruchbescheid muss ich nicht über Nacht passieren. Oder eine Klagebeantwortung innerhalb ein paar Tagen beantwortet werden.

Bürgermeister: Doch, das ist sehr wohl in 3 Tagen notwendig, wenn irgendwo eine Besitzstörung ist. Sonst hast du so manches verwirkt. Wenn wir drei Monate keine Gemeinderatssitzung haben, müsste ich dringliche Sitzung einberufen. In Wirklichkeit ist es genau so wie ich es gesagt habe.
Der Antrag ist gestellt: Rückwirkend und bis auf weiteres mit der Anwaltskanzlei Haslinger zusammenzuarbeiten.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, Rückwirkend ab dem ersten Auftrag im April 2012 bis auf weiteres die Rechtvertretung an die Anwaltskanzlei Haslinger zu vergeben, zu beschließen.
Der Antrag wurde mit drei Enthaltungen angenommen. (Enthaltungen: Karina Leitner, Michael Thomasberger, Lydia Schmidinger, alle SPÖ)

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TOP 5: Flächenwidmungsplan Änderung Nr. 5.05 „Gattringer Sonderausweisung Tischlerei" Genehmigung gemäß § 36 (6) Oö. ROG

Wie bereits aus dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 21.06.2016 bekannt, möchte Thomas Gattringer im ehemaligen Areal der Landwirtschaft einen Tischlereibetrieb ansiedeln.

Der Amtsleiter erklärt, dass sich die Sonderausweisung Widmung B1 (Tischlerei) lediglich auf das bestehende land- und forstwirtschaftliche Gebäude bezieht. Außerhalb des Gebäudes sind keinerlei Betriebserweiterungen wie Lagerplatz, Holzhalle etc. möglich.

Seitens des Ortsplaners wird erklärt, dass das gegenständliche Gebäude landwirtschaftlichen Ursprungs ist und mittels Sonderausweisung einer betrieblichen Nutzung zugeführt werden soll. Das Planungsgebiet liegt fernab jeglicher konkurrierender Nutzung, weshalb von einem konfliktfreien Betrieb ausgegangen werden kann. Für die Gemeinde stellt jede Betriebsgründung und Standortsicherung eine wichtige Maßnahme der wirtschaftlichen Entwicklung dar und eine Umwidmung liegt daher im Interesse des Gemeinwohls. Durch diese Änderung entstehen keine hohen bzw. unwirtschaftlichen Aufschließungskosten bzw. werden Interessen Dritter nicht verletzt. Es werden auch keinen Entschädigungsansprüchen gegenüber der Gemeinde ausgelöst.

Bürgermeister: Das Gebäude muss so bleiben. Innen kann er umbauen aber im Außenbereich darf sich nichts ändern, besagt die Widmung B1. Das Betriebsgebiet Vorhemus bleibt nach wie vor als Betriebsgebiet gewidmet.

GR Burndorfer: Wenn Gattringer exportieren will, muss er woanders hin?

Bürgermeister: Das hätte er beim Vorhemus machen müssen. Da hätte er viel mehr Möglichkeiten gehabt. Gattringer sagte: Er will alleine bleiben, viel größer will er nicht werden.

Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Sonderausweisung B1 zu beschließen.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
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TOP 6: Allfälliges

:
  •  Aus dem Gemeindevorstand, Berichte des Bürgermeisters
    Es wurden zwei Beschlüsse gefasst, bei denen es um Anpassungen von Haushaltsbeihilfe-Zuschlägen und die Erhöhung des Zuschusses zum Betriebsausflug ging, Anpassungen für OÖ Gemeindebedienstete entsprechend Erlässen des Landes OÖ.

  •    Kindegarteneröffnung, der Bürgermeister bedankte sich bei allen Mitwirkenden für das gelungene Fest der Kindergarteneröffnung

  •  Projekt Gehsteig Untergeng, Bericht es Bürgermeisters
    (Bereich Fischer bis Eckert): Es liegt eine Kostenschätzung der Straßenmeisterei St. Martin vor. Diese beträgt 174.000 Euro. Allein die Grundablöse beträgt 22.000 Euro. Von den Gesamtkosten des Projektes sind 50 Prozent von der Gemeinde zu tragen.


  •  Wasserkraftwerk, Bericht des Bürgermeister
    Wasserkraftwerk Mag. Stadlbauer: Das bestehende Kraftwerk an der Rodl soll neu errichtet werden


  • Flurreinigungsaktion der Gemeinde am 29. Oktober, Bericht des Bürgermeisters
    Eine Vorbesprechung mit den Vereinen findet am 24.10. statt.
    GR Haider: Auf Grund vorliegender, anonymen Anzeigen wird um rechtliche Abklärung der Situation beim Betreten von Privatgrund im Zuge der Flurreinigungsaktion gebeten.


  •  Güterwege, Bericht von  GR Mair
    Erwähnenswert ist, dass zwei Güterwege zu landwirtschaftlichen Anwesen fertiggestellt und asphaltiert wurden. Das sind die Lebensadern für jeden Betrieb und ich bitte darum, mit dem Nächsten zu beginnen.

  •  Einladungen:
    5. November 2016, von 8:00 - 13:00 Uhr:
    Kostenloser ARBÖ Wintercheck am Parkplatz Wollendorfer in Eidenberg, Voranmeldung unter 0664 / 4010312 erbeten.
    6. November 2016: Leonhardiritt in Eidenberg
    , Aufstellung zum Festzug auf der Eidenbergerstraße um 9:30 Uhr
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Hinweis: Es handelt sich hierbei um eine redaktionelle Mitschriften und um kein offizielles Protokoll der Gemeinde. 

DANKE: Der Bürgermeister ließ der Redaktion auch diesmal wieder seine persönliche Mitschrift zukommen. Die Mitschrift des Bürgermeisters beinhaltet jedoch die Nennung eines Namens eines Gemeindebewohners außerhalb der offiziellen Tagesordnungspunkte. Dagegen wurde seitens des Betroffenen unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz Einspruch erhoben. Bis uns eine entsprechende Entscheidung des Bürgermeisters vorliegt, gegenständliches Protokoll dennoch zu veröffentlichen oder eine von ihm abgeänderte Version, sehen wir aus rechtlichen Gründen derzeit von einer Veröffentlichung ab.