Redaktionelle Mitschrift aus der Gemeinderatssitzung vom 18. Oktober 2016
Das Wichtigste aus der Sitzung zusammengefasst hier im „Dorfkurier“ von Michael Thomasberger
Tagesordnung:
1. Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2016, Beratung und Beschlussfassung
2. Voranschlag für das Finanzjahr 2017 samt mittelfristiger Finanzplanung der KG Eidenberg
3. Stromlieferungsvertrag - Neuvergabe
4. Rechtsangelegenheiten - Beschlussfassung betreffend Beiziehung eines juristischen Beistandes
5. Flächenwidmungsplan Änderung Nr. 5.05 „Gattringer Sonderausweisung Tischlerei" Genehmigung gemäß § 36 (6) Oö. ROG
6. Allfälliges
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TOP 1: Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2016, Beratung und Beschlussfassung
Der Nachtragsvoranschlag wurde von Bernhard Kaiser ausführlich erläutert. Ordentlicher Haushalt (laufende Gebarung wie z.B. Kosten Personal, Bauhof, Schule etc.) Einnahmenseitig ergaben sich unter anderem eine Verbesserung der Einnahmen durch den Überschuss aus dem Rechnungsabschluss 2015 in Höhe von 16.000 Euro, sowie höhere als bisher veranschlagte Transferzahlungen (24.000 Euro) und Ertragsanteile des Bundes (28.000 Euro). Ausgabenseitig sind unter anderem die Schulerhaltungsbeiträge für die Neue Mittelschule in Gramastetten - der Sanierungsbeitrag in Höhe von 19.000 Euro zu erwähnen und die Einsparungen durch Zinsbelastung, da die Darlehen für die Volksschulsanierung und den Kindergarten-Neubau Großteils noch nicht ausgeschöpft wurden. Durch die positive Entwicklung des Finanzjahres konnten dem Nachtragsvoranschlag auch 65.000 Euro für die Erweiterung der Volksschule und 40.000 Euro für das Straßenbauprogramm 2012-2017 zugeführt werden. Außerordentlicher Haushalt (einmalige Projekte wie z.B. Kindergarten-Neubau) Auch hier ergeben sich die Verschiebungen gegenüber dem Haushaltsvoranschlag 2016 durch Anpassungen der laufenden Einnahmen und Anpassung der Kosten laufender Projekte. Der Bürgermeister stellt den Antrag, den vorliegenden Nachtragsvoranschlag wie vorgestellt zu beschließen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. |
TOP 2: Voranschlag für das Finanzjahr 2017 samt mittelfristiger Finanzplanung der KG Eidenberg
Der VFI Eidenberg u. Co KG (Verein zur Förderung der Infrastruktur) erstreckt sich nur mehr auf das Gebäude Dienstleistungszentrum Eidenberg und das Feuerwehrhaus Berndorf. Der Bürgermeister stellt den Antrag, den vorliegenden Voranschlag wie vorgestellt zu beschließen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. |
TOP 3: Stromlieferungsvertrag - Neuvergabe
Der bisherige Stromliefervertrag läuft bis zum Jahresende, mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Der Umweltausschuss befasste sich in der Septembersitzung - so der Bericht von Ausschussobmann Thomasberger - mit den vorliegenden Anboten der Ökostromanbieter Linz AG, AAE Naturstrom und Schlaustrom Linz und entschied, dem Gemeinderat einen neuen Stromliefervertrag mit AAE Naturstrom Vertrieb GmbH auf 3 Jahre mit einem Energiepreis von 3,75 Cent/kWh exkl. MwSt. zu empfehlen. Gegenüber dem bisherigen Strom-Preis von 5,90 Cent/kWh exkl. MwSt. kann in den nächsten Jahren somit eine beachtliche Kostenersparnis erzielt werden. Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Neuvergabe des Stromliefervertrages an Naturstrom Alpe Adria zu beschließen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. |
TOP 4: Rechtsangelegenheiten - Beschlussfassung betreffend Beiziehung eines juristischen Beistandes
In Anspielung auf zahlreiche anhängige Rechtsangelegenheiten zitiert der Bürgermeister aus einer Aktennotiz eines Gespräches mit dem OÖ. Gemeindebund vom 22.09.2016: Der Bürgermeister stellt den Antrag, Rückwirkend ab dem ersten Auftrag im April 2012 bis auf weiteres die Rechtvertretung an die Anwaltskanzlei Haslinger zu vergeben, zu beschließen. |
TOP 5: Flächenwidmungsplan Änderung Nr. 5.05 „Gattringer Sonderausweisung Tischlerei" Genehmigung gemäß § 36 (6) Oö. ROG
Wie bereits aus dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 21.06.2016 bekannt, möchte Thomas Gattringer im ehemaligen Areal der Landwirtschaft einen Tischlereibetrieb ansiedeln. Der Amtsleiter erklärt, dass sich die Sonderausweisung Widmung B1 (Tischlerei) lediglich auf das bestehende land- und forstwirtschaftliche Gebäude bezieht. Außerhalb des Gebäudes sind keinerlei Betriebserweiterungen wie Lagerplatz, Holzhalle etc. möglich. Seitens des Ortsplaners wird erklärt, dass das gegenständliche Gebäude landwirtschaftlichen Ursprungs ist und mittels Sonderausweisung einer betrieblichen Nutzung zugeführt werden soll. Das Planungsgebiet liegt fernab jeglicher konkurrierender Nutzung, weshalb von einem konfliktfreien Betrieb ausgegangen werden kann. Für die Gemeinde stellt jede Betriebsgründung und Standortsicherung eine wichtige Maßnahme der wirtschaftlichen Entwicklung dar und eine Umwidmung liegt daher im Interesse des Gemeinwohls. Durch diese Änderung entstehen keine hohen bzw. unwirtschaftlichen Aufschließungskosten bzw. werden Interessen Dritter nicht verletzt. Es werden auch keinen Entschädigungsansprüchen gegenüber der Gemeinde ausgelöst. Bürgermeister: Das Gebäude muss so bleiben. Innen kann er umbauen aber im Außenbereich darf sich nichts ändern, besagt die Widmung B1. Das Betriebsgebiet Vorhemus bleibt nach wie vor als Betriebsgebiet gewidmet. GR Burndorfer: Wenn Gattringer exportieren will, muss er woanders hin? Bürgermeister: Das hätte er beim Vorhemus machen müssen. Da hätte er viel mehr Möglichkeiten gehabt. Gattringer sagte: Er will alleine bleiben, viel größer will er nicht werden. Der Bürgermeister stellt den Antrag, die Sonderausweisung B1 zu beschließen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen. |
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Hinweis: Es handelt sich hierbei um eine redaktionelle Mitschriften und um kein offizielles Protokoll der Gemeinde.
DANKE: Der Bürgermeister ließ der Redaktion auch diesmal wieder seine persönliche Mitschrift zukommen. Die Mitschrift des Bürgermeisters beinhaltet jedoch die Nennung eines Namens eines Gemeindebewohners außerhalb der offiziellen Tagesordnungspunkte. Dagegen wurde seitens des Betroffenen unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz Einspruch erhoben. Bis uns eine entsprechende Entscheidung des Bürgermeisters vorliegt, gegenständliches Protokoll dennoch zu veröffentlichen oder eine von ihm abgeänderte Version, sehen wir aus rechtlichen Gründen derzeit von einer Veröffentlichung ab.
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