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Im Sinne des § 76 Abs. 2 der OÖ. Gemeindeordnung 1990
wird hiermit kundgemacht, dass der Entwurf über den Gemeindevoranschlag über
die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde Eidenberg im Jahr 2012 von heute an
durch zwei Wochen, d.i. bis zum 14.12.2012, im Gemeindeamt öffentlich
aufliegt und während der Amtsstunden eingesehen werden kann.
Etwaige Erinnerungen gegen den Entwurf können innerhalb der oben angeführten
Auflagefristen von jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft
machen kann, schriftlich beim gefertigten Gemeindeamt eingebracht werden.
Angeschlagen 29.11.2011 Abgenommen 15.12.2011
Der
Bürgermeister Hinterhölzl Adolf
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