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Aushang auf der Amtstafel: Information der Gemeinde
(29.11.2011/Amtstafel)

Kundmachung
Betr.: Voranschlag für das Finanzjahr 2012, Auflage

Gemeinde Eidenberg,
am 29.11.2011

Im Sinne des § 76 Abs. 2 der OÖ. Gemeindeordnung 1990 wird hiermit kundgemacht, dass der Entwurf über den Gemeindevoranschlag über die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde Eidenberg im Jahr 2012 von heute an durch zwei Wochen, d.i. bis zum 14.12.2012, im Gemeindeamt öffentlich aufliegt und während der Amtsstunden eingesehen  werden kann.

Etwaige Erinnerungen gegen den Entwurf können innerhalb der oben angeführten Auflagefristen von jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, schriftlich beim gefertigten Gemeindeamt eingebracht werden.

Angeschlagen 29.11.2011
Abgenommen 15.12.2011

Der Bürgermeister
Hinterhölzl Adolf


Anmerkung der Redaktion:
Die Veröffentlichung obigen Aushanges der Gemeinde auf der Homepage www.eidenberg.at ist ein Service der ArGe Homepage Eidenberg. Die Homepage ersetzt weder die Amtstafel noch wird Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Rechtswirksamkeit erhoben.
Die rechtlich relevante Amtstafel der Gemeinde Eidenberg befindet sich im DLZ Eidenberg.