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TIPPS von der Sozialberatungsstelle Gramastetten
(21.06.2010/EF)

 

Tipps

 von den Sozialberatungsstellen


Unterstützung für pflegende Angehörige

Für die Organisation einer Ersatzpflege können nahe Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung erhalten.

Voraussetzung dafür ist:

  • Der/die nahe Angehörige pflegt die pflegebedürftige Person seit mindestens 1 Jahr überwiegend.
  • Die pflegebedürftige Person bezieht ein Pflegegeld mindestens der Stufe 3  nach dem Bundespflegegeldgesetz oder der Stufe 1 bei einer nachgewiesenen demenziellen Erkrankung oder bei einer pflegebedürftigen minderjährigen Person.
  • Die Erbringung der Pflegeleistung ist wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen wichtigen Gründen nicht möglich

Gefördert werden Ersatzpflegemaßnahmen im Ausmaß von zumindest einer Woche
(mindestens 4 Tage bei Pflegestufe 1 od. 2)
  bis zu maximal 4 Wochen jährlich.

Für nähere Informationen und Antragstellungen wenden Sie sich bitte an die
Sozialberatungstelle Gramastetten
des Sozialhilfeverbandes UU und des Roten Kreuzes
Marktstraße 17 (Gemeindeamt EG)
4201 Gramastetten
TEL. und FAX 07239/ 20417
Email: sozialberatung.gramastetten@o.roteskreuz.at
Ansprechpartnerin: Elfriede Freiseder

Öffnungszeiten:
Montag: 8.00 – 11.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 – 11.00 Uhr und 16.00 – 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 11.00 Uhr

sowie nach Vereinbarung
bei Bedarf auch Hausbesuche möglich


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