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von
den Sozialberatungsstellen
Unterstützung für pflegende
Angehörige
Für die Organisation einer
Ersatzpflege können nahe Angehörige unter bestimmten
Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung aus dem
Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung erhalten.
Voraussetzung dafür ist:
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Der/die nahe Angehörige
pflegt die pflegebedürftige Person seit mindestens 1 Jahr
überwiegend.
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Die pflegebedürftige
Person bezieht ein Pflegegeld mindestens der Stufe 3
nach dem Bundespflegegeldgesetz
oder der Stufe 1 bei einer nachgewiesenen demenziellen
Erkrankung oder bei einer pflegebedürftigen minderjährigen
Person.
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Die Erbringung der
Pflegeleistung ist wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen
wichtigen Gründen nicht möglich
Gefördert werden
Ersatzpflegemaßnahmen im Ausmaß von zumindest einer Woche
(mindestens 4 Tage bei Pflegestufe 1 od. 2)
bis zu maximal 4 Wochen jährlich.
Für nähere Informationen und
Antragstellungen wenden Sie sich bitte an die
Sozialberatungstelle
Gramastetten des Sozialhilfeverbandes UU und des Roten
Kreuzes Marktstraße 17 (Gemeindeamt EG) 4201 Gramastetten
TEL. und FAX 07239/ 20417
Email:
sozialberatung.gramastetten@o.roteskreuz.at
Ansprechpartnerin: Elfriede Freiseder
Öffnungszeiten:
Montag: 8.00 – 11.00 Uhr Donnerstag:
8.00 – 11.00 Uhr und 16.00 – 18.00 Uhr Freitag: 8.00 – 11.00
Uhr
sowie nach
Vereinbarung bei Bedarf auch Hausbesuche möglich
kostenlos
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anonym
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vertraulich
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